Lasermessung am Gürtel

Hy Leute.

hab vor ca 3 wochen so eine nette lenkererhebung bekommen
wo sie von mir wissen wollten ob ich an einem bestimmten tag/ort/uhrzeit
mit meinem bike gefahren bin.

gut,heute bzw. gerade vor 5 minuten kommt die strafverfügung ins haus.

wurde angeblich mittels Lasermessung festgestellt das ich mit 94kmh
unterwegs war ?!?!?

müßens mich bei so einer aktion nicht SOFORT anhalten???
und is es überhaupt möglich ein motorrad so genau anzuvisieren???

ich weiß zwar nimma 100% wie schnell ich unterwegs war aber
das ich an enem freitag nachmittag gleich derartig drüwa bin,üwahaupt
wos auf dem stückl eh de standgeräte habn is ma a rätsl.


also auf was ich hinauswill hab ich chancen bei an einspruch das sie sich des numal überlegen (hab keinen rechtschutz) oder runterschlucken und blechn?

LG Zuckerl

auch, wenn Du jetzt zahlst, ist das nicht automatisch das Ende des Verfahrens. Mit 94 in der Stadt können sie Dir noch immer nachher den Schein wegnehmen. Wenn Du einfach zahlst, kann das als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Aufhalten müssen sie Dich nicht.

dB statt PS!

Da es sich um ein Verwaltungsstrafverfahren handelt, musst du beweisen dass der Sachverhalt nicht stimmt. Wenn in der Anzeige die der Uniformierte geschrieben hat, Marke Type Farbe und das Kennzeichen des Fahrzeuges passen, hast den Schlauch. Und sei mal ehrlich du brauchst doch nur auf eine kurze Strecke die 2. aufröhren lassen, na wie schnell sind wir dann jenseits von 100 km/h ?? Aber es bleibt Dir überlassen wie du die Sache abhandelst. Wenn du Einspruch erhebst, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Man wird dich dann zum Verfahren laden… lange Wege und im Endeffekt wird es noch teurer. Also wenn die o.a. Angaben in der Anzeige stimmen, würd ich zahlen. Aber das ist nur MEINE Meinung. Viel Glück…

im verwaltungsstrafverfahren musst du gegenüber der behörde deine unschuld beweisen.
wenn du also einspruch erhebst und „verlierst“ musst zu zusätzlich zur strafe noch die verfahrenskosten bezahlen.
Und wenn in der Strafverfügung KZ, Marke, Type und Farbe passen schauts nicht gut aus.

und da ohne rechtsschutz streiten…
is halt meine meinung, ich würde in den sauren apfel beißen und zahlen.

lg roli

voriges Jahr im August erwischt, Lasermessung am Gürtel 97,97 km/H
I hab einen Einspruch erhoben, dann kamen zwei Bescheide einer mit FS sofort für zwei Wochen beim Verkehrsamt abgeben und einer mit der Strafe € 180,-- ist net höher geworden !

I hab mein FS net abgegeben, bin weitergefahren und im Nov. also Ende der Saison hat sich ihn die Polizei geholt fg

is a teurer Spass

da irgendwelche Schwierigkeiten bekommen,weil du den Schein nicht sofort abgegeben hast,wie hat ihn sich die Polizei geholt?

Grüße
Kawareiter

Schwierigkeiten hab i keine bekommen, nur einmal am WE ist die Polizei vor meiner Türe gestanden und hat sich den Schein abgeholt. I hab dem Polizisten -er war zwar a bisl grantig, weil er kommen musste- den Schein gegeben.

Nach 1 Woche hab i vom Verkehrsamt eine Ladung bekommen und die haben mir den Schein wieder gegeben, weil er nach Ablauf der Entzugszeit -also die 2 Wochen werden gerechnet ab Zustellung des Bescheides- entzogen wurde ggg

das war´s und i bin die ganze Saison noch gefahren hehehe

da es sich um eine strafverfügung handelt kriegst beim ordentlichen verfahren nur die verfahrenskosten sind glaube ich unter 5% vom strafbetrag.

teuer wirds nur wenn du die anonymverfügung nicht zahlst da dies dann nichtig ist und der strafreferent die strafe neu festsetzt (manchmal könnte man meinen willkürlich :wink: