Lasermessung

Was hat die Exekutive für Vorschriften bei der Lasermessung zu beachten ?
Ich glaube mal gehört zu haben, daß 2 Beamte die Messung durchführen müssen um das Ergebnis festzuhalten. Stimmt das ??
Vorgeschichte : Gestern sind 2 Beamte in einer Kurve gestanden vor der ein 70 er beginnt.Kurvenaußenseite der mit dem Meßgerät, Kurveninnenseite einer mit Block der notiert hat, und es könnte sein, daß ich erwischt wurde, weiß ich aber nicht.
Angehalten wurde ich nicht, aber das geht dort auch kaum.

Danke für sachdienliche hinweise

aus den diversen Antworten vom Ullibär, müssen die auf einer geraden Strecke messen, daher wirds auch oft als Abzocke empfunden. In der Kurve würde die Messung durch den sich ändernden Winkel sehr stark verfälscht.
Vielleicht hast Du nur eine Unfallaufnahme gesehen, und die haben mit Laser Entfernungen gemessen.

3lg
harald

aber soviel ich gehört habe, müssen sie dich wenn sie dich mit der pistole erwischen sofort anhalten, sonst gibts nix. denn: es gibt keinerlei beweismittel, da die pistole soviel ich weiß ja nicht fotografieren kann.
außerdem ist eine gerade pflicht, da wie schon mein vorschreiber bemerkte, in den kurven keine zuverlässige messung möglich ist.

lg,
Andreas

Frage: Hast Du schon einmal auf der Autobahn Beamte gesehen, die aus einem abgestellten Auto mit der Laserpistole Geschwindigkeiten messen? Können die dort jemanden anhalten? Welchen Schluß ziehst Du jetzt daraus für die Frage, ob eine Anhaltung zwingend nötig ist?

Wenn Du denen generell nicht vertraust und deshalb glaubst, Sie müßten Dich gleich anhalten: Welcher Unterschied besteht darin, wenn Sie Dich anhalten und behaupten, Du wärst 160 gefahren, oder wenn Dir ein Brief ins Haus flattert, wo drinsteht, daß Du 160 gefahren bist?

greetz,
mikerg

der brief hat einen höheren heizwert

nicht mehrere Beamte sein, einer reicht völlig aus. Das Beweismittel ist in diesem Fall das geeichte Laser Messgerät und die dienstliche Wahrnehmung,
Anhaltung muss definitiv nicht erfoilgen. Die Geschichte mit dem Foto als einziges Beweismittel stammt aus Deutschland, dort ist es so, bei uns definitiv nicht. Zum Thema Kurve - eine Messung ist bis zu eienr Entfernung von 400 m zuläassig (technisch möglich weit darüber) d.h. nur weil die Beamten in einer Kurve stehen, müssen sie noch lange nicht in einer Kurve messen. Wenn der Winkel nicht stimmt, gibt es sowieso kein Ergebnis.

mfg Mervin

da nd 82 hat recht in der kurve dafns goaned messn!

wenn mit der laserpistole nicht frontal, sondern in einem winkel gemessen wird, ändert sich die gemessene geschwindigkeit.

allerdings wird, je höher die winkelabweichung ist, die gemessene geschwindigkeit immer kleiner.

z.B. werden bei einem messwinkel von 15 Grad ca. 3.5 % weniger und bei einem messwinkel von 45 grad ca. 30 % weniger angezeigt.

ciao chris

ist es eh das beste, wenn sie dich in einer Kurve messen, wo der Winkel vielleicht nicht stimmt, als auf einer Geraden.

Zu den Anhalten kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass das nicht notwendig ist.

Haben mich mal in einer Baustelle auf der Autobahn (mit dem Bürgerkäfig) mit der Pistole gemessen, nicht angehalten worden (eh klar), aber trotzdem ein Briefchen bekommen.

Ein anderes Mal. Aus einer Ortschaft raus. Die Rennleitung stand hinter einem Hauseck, mein Dad hat etwas zu früh beschleunigt und sie haben ihn gemessen. Ein paar Wochen später auch ein Briefchen.

So long, Augen auf

Greez Gery

für eure Hinweise,bewahrheitet sich wieder mal , daß die exekutive alles tun kann damit die Staatskasse aufgefüllt wird…

…gehört allein den Mopedfahrern mindestens ein Teurofighter, wo kann man sich für die Flugstunden anmelden?

entlich einer der sich auskennt und nicht irgend einen derartigen blödsinn weitergibt den er angeblich irgendwann und irgendwo gehört hat.