Leistungsgewicht für AL-Führerschein

Servus leute!

Ich hab ein paar wichtige fragen im Bezug auf den stufenführerschein.

Mir ist klar dass das motorrad max. 25kW leistung haben darf. Allerdings hab ich von einer zweiten regelung gehört laut der das max. leistungsgewicht 0,16kW/kg haben darf. gibt es diese regelung, oder hab ich da was falsch verstanden? bedeutet diese regelung, das motorrad darf auch mehr als 34 PS haben, wenn das leistugnsgewicht nicht höher ist?

gilt dabei das leergewicht als berechnungs faktor?
Fragen über Fragen! :slight_smile: bitte helft mir…

Ciao
Alex

wenn mir jemand eine seriöse URL geben könnte wäre ich dem sehr verbunden :slight_smile:

Ciao
Alex

so wirds wohl sein… danke für die antwort :slight_smile:

Ciao
Alex

genau so ist es gemeint. Damit fallen auch extrem leichte aber nur 34 PS starke Motorräder raus. Das trifft soweit ich weiß auf die RS250 von Aprilia zu.

CU
Ully-Bär

ich habe 1993 den AL und dann 95 die prüfung auf A gemacht damals war es so: 2takter max250ccm und 1 zyl., 4takter max 500ccm und 2zyl. bei beiden max 27ps und max 1ps/4kg. Mittlerweile hat sich da aber einiges getan: ccm-beschränkung ist gefallen, 34 statt 27 ps keine zyninderanzahlbegrenzung. ob die gewicht/leistungsbeschränkung gefallen ist weiß ich nicht, glaub ich aber schon. auf alle fälle brauchst dir darüber keine gedanken machen: wenn im typenschein beide typisierungsvarianten eingetragen sind, dann passt es. wenn nicht, dann kannst es eh vergessen, weil das eigene umtypisieren zu aufwendig ist.
grüsse aus tirol
„koasa“

stimmt genau!