Hallo liebe Leser,
habe hier mal eine Frage zur Lenkererhebung.
Meine Mutter hat eine Lenkererhebung bekommen - ich hab ihr dann gesagt, sie soll meine Daten als Auskunftspflichtiger angeben, da ich mit ziemlicher Sicherheit am angegeben Datum gefahren bin. (also nicht dass ich gefahren bin, sondern, dass ich Auskunft geben kann).
Wie läuft das jetzt weiter? Kommt da nochmal ein Schreiben zu mir oder muss ich mich da melden (ich weiss ja eigentlich nichts von dem), oder rufen die mich an?
danke für deine Response - das hab ich auch erwartet. Das wird schon schriftlich gemacht oder? Ich warte nämlich jetzt schon seit ca. einer Woche auf diesen RsB.
Beachte das Deliktsdatum und das Datum der Zustellung an deine Mutter. Ungefähr den selben Zeitraum wird es dauern bis das Schreiben via Rsb bei dir ist
nur keine Pannik - die haben selten auf die Übermittlung vergessen
Hallo Hasenflüsterer,
ahso, an das habe ich nämlich gar nicht gedacht! Stimmt, da könntest du recht haben!
Es geht mir nur darum, dass ich seit ein paar Tagen immer zur gleichen Zeit einen unbekannten Anruf bekomme, jedoch keine Mobilbox. Ich nehme da nämlich grundsätzlich nicht ab, weil ich in den letzten Monaten und Jahren des öfteren nachweislich von meiner Ex terrorisiert wurde. Hatte auch schon eine Rückverfolgung laufen.
In dem Fall wart ich jetzt einfach nochmal zwei Wochen, denn dann wäre diese „Frist“ wieder abgelaufen!
mach es nicht auf die zwei Wochen fest. kommt immer darauf an welcher Referent es bearbeitet, ob der ev. im dienst ist oder im Krankenstand. Die Behörde hat sechs Monate Zeit zu reagieren - rechnet sich jetzt natürlich von der Zeit weg, wo deine Mutter bekanntgegeben hat dass du der Fahrer warst.
also nicht ungeduldig werden - du bekommst schonnoch rechtzeitig den Erlagschein gg
—> (also nicht dass ich gefahren bin, sondern, dass ich Auskunft geben kann).
wenn deine mutter zulassungsbesitzer ist muss sie meiner meinung nach über den lenker auskunft geben (können) - die auskunft über den der auskunft geben könnte ist da glaube ich nicht vorgesehen - auch nicht die möglichkeit das fahrzeug ohne wissen des zulassungsbesitzers weiterzugeben. damit hat deine mutter dich als fahrer genannt und du bekommst im laufe der nächsten 4 wochen (wien - am landl dauerts manchmal länger) eine kurzbeschreibung der fahrzeugaktivitäten mitsamt unterstützungsbeitrag zur linderung des staasdefizites.
also wenn du auf www.vorarlberg.at/lenkererhebung gehst und dort unter auskunft den letzten Punkt aussuchst, steht da: „ich habe das Fahrzeug folgender Person überlassen, die die geforderte Auskunft erteilen kann“
folglich kann ich auskunft geben, es könnte ja sein, dass mein Bruder gefahren ist oder so???
wäre dann, wenn Du, nachdem Du Beauskunftungsaufforderung (welch ein Wort) erhalten hast, wieder Deine Mutter angibst. Aber nicht als Lenkerin, sondern als Person, die Auskunft darüber geben kann, wer denn nun Auskunft der Behörde gegenüber erteilen kann. Wäre echt lustig zu wissen, wie lange die sowas mitmachen.
aber die frage wäre wie weit so eine kette (wenn das möglich ist) gehen kann und wie die 1/2 jährige frist da zu sehen ist. wenn du das mal übertrieben dargestellt als kettenbrief spielst hat a.) die post wieder lange zeit gesicherte aufträge b.) du nie eine strafe - ausserdem bilde ich mir ein das eine weitergabe des fahrzeuges ohne verständigung des zulassungsinhabers nicht erlaubt ist.
ansatz - das mit dem glauben werde ich beim nächsten besuch sofort in die tat umsetzen, für die mutige annahme das meine antwort eine auskunft darstellt würde ich ebenfalls eine wöchentliche terminserie der andacht empfehlen.
Du unter „Ausfüllhilfe“ bei der Online Lenkerauskunft schaust, findest Du folgendes:
Handlungen:
Sie werden als Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges aufgefordert, uns innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Lenkererhebung auf dem beigelegten Formular Auskunft zu erteilen, wer dieses Fahrzeug gelenkt, verwendet oder zuletzt dort abgestellt hat. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, geben Sie bitte jene Person bekannt, welche die gewünschte Auskunft erteilen kann. Diese trifft dann die Auskunftspflicht.
Die Übermittlung der Auskunft kann auch automationsunterstützt (zB. Fax, E-Mail …) erfolgen, wobei jedoch der Absender alle damit verbundenen Risken (Datenverlust, Übertragungsfehler, etc.) trägt.
Ich nehme nichts an, ich wundere mich nur immer wieder über Leute, die ihr Halbwissen unbedingt in eine Diskussion einbringen mussen… „ich glaube“, „ausserdem bilde ich mir ein“… das sind alles nur Vermutungen deinerseits, keine konkreten Auskünfte um die eigentlich gebeten wurde. Glaubst wirklich, dass du damit jemanden hilfst, wenn du ihm deine Vermutungen und Annahmen mitteilst? Zumal dein „Glaube“ es sei „die auskunft über den der auskunft geben könnte nicht vorgesehen“ schlichtweg falsch ist.
Aber gut, so es ist mal in vielen Foren… offenbar müssen Menschen unbedingt zu jedem Thema Stellung nehmen, ob sie davon Ahnung haben oder nicht. Ist eigentlich nichts tragisches, fällt halt nur auf.
Hallo Mervin,
ich habe diesen Informationstext schon gelesen, darum hab ich ja gefragt, ob ich mich dann melden muss?!
Wenn ich in einer Firma arbeite und mein Chef bekommt so einen Schrieb und der gibt mich an, dass ich das wissen muss - dann muss ich doch informiert werden - das war ja die grundsätzliche Frage. Wenn der mir davon nichts sagt, verläuft das bei mir ja im Sand.
Bekomme ich nun auch so eine Lenkererhebung oder muss ich mich melden??? Das steht nämlich nicht dabei, ob ich mich melden muss oder nicht. Ich verstehe das so, dass ich so eine Erhebung bekomme???
Lg, bernhard1979
ja eigentlich hast du ja recht - dass man sich nicht meldet. Nur man hört ja da die wildesten Geschichten von wegen Straferhöhung weil man sich nicht gemeldet hat udgl.
Aber in dem Fall wart ich einfach weiter ab!
Danke für eure kompetente Hilfen!
Lg, bernhard1979