der einfachste weg (aus meiner sicht) wäre gewesen deine schwiegermutter anzurufen und dir die daten vom lenker geben zu lassen. diesen in der lenkerauskunft bekanntgeben … und ihm mitteilen dass er bald mal ein schreiben von der bh soundso bekommt, und da soll er bestätigen dass er gefahren ist.
damit hättest du den umweg des schreibens an deine schwiegermutter (risiko wenn sie nicht antwortet - siehe ausführungen von psychoharry) eingespart.
und der rumäne der gefahren ist, braucht sowieso nicht zahlen, auch wenn sie ihm einen zahlschein schicken sollten.
greez vom yeti.
daran hab ich schon gedacht, nur:
das problem ist - ich kenne den lenker nicht so gut.
was also, wenn ich ihn als fahrer angebe - und die bh verlang von mir zu beweisen, dass er existiert, und sich zum fraglichen zeitpunkt in A aufgehalten hat… ? soweit ich weiss können sie das ja machen…
dann weiss ich zwar wer der fahrer war, aber den rest … ?
da tut sich die rumänin doch viel leichter (also, die existenz zu beweisen, wie man den aufenthalt in A beweisen soll, nachdem ja ro in der eu ist, und an den grenzen meist nichts mehr im pass gestempelt wird, DASS muss mir sowieso mal einer erklären)!
du schreibst, er braucht sowieso nicht zu bezahlen.
gibts da nicht mittlerweile das neue eu-rechtshilfeabkommen, mittels dem die rumänen dann die strafe vollstrecken können, wenn österreich ein dementsprechendes ansuchen schickt ?
es geht nicht darum ob du den lenker gut kennst oder nicht … es geht darum dass der behördenweg und die dadurch möglichen „fehlerquellen“ so kurz wie möglich gehalten werden.
ausserdem sit der punkt wo du deine schwiemu angeführt hast dafür gedacht, wenn du ihr dein fahrzeug geborgt hättest und sie deine einwilligung zum weiterverborgen gehabt hätte.
nachdem du aber das auto selber hergeborgt hast, wärest auch du zuständig für die lenkerauskunft.
dass du dir die daten des lenkers nicht notiert hast ist ein anderes problem … aber egal, darum geht es ja nicht.
in erster linie schickt die bh dem lenker (oder in deinem fall der schwiemu) ein schreiben wo sie fragen ob er tatsächlich gefahren ist (oder in deinem fall die schwiemu danach fragen wer gefahren ist).
erst wenn der brief mit dem vermerk „empfänger unbekannt“ zurück kommt, oder niemand darauf reagiert nehmen sie dich in die pflicht.
und was das von dir angesprochene eu-weite rechtshilfeabkommen betrifft. da wird medial angst gemacht um die bürger zu bewegen im vorauseilenden gehorsam alles schön brav zu zahlen. tatsache ist, dass dieses rechtshilfeabkommen noch nicht in kraft ist.
grüsse vom yeti
und mir sagt so eine freundliche dame von der öamtc-rechtsabteilung doch tatsächlich, dass es seit frühjahr in der gesamten eu in kraft ist…
die hat anscheinend auch den medien geglaubt!
aber wenn das so ist, wie von dir geschildert, dann ists wohl am einfachsten wenn ich meine schwiemu dazu bringe in irgendeiner form zu reagieren.
und wenn sie nur in schönstem rumänisch das götz-zitat hinschreibt, dann hat sie ja wohl auch reagiert…
oder wird dann erst recht an mich verrechnet ?
ist dann mit zuberücksichtigen. 22,5 % vom Nettopreis
lg
Pezibär
wen wir der dann verrechnet ?
SchwiMu. Aber vorsicht: Götz-Zitate sind keine Verkehrsdelikte. Das fällt ins Strafrecht und wird daher anders behandelt.
Ausserdem: Dieses Verkehrsstrafendingsübereinkommen ist bereits in Kraft. In den meisten Ländern ist es nur noch nicht umgesetzt. Ausserdem: ausländische Strafbescheide können noch lange Zeit nach dem Delikt kommen, weil die Strafen auch „„rückwirkend““ vollstreckt werden können.
[url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1122849&menu_active=0194]http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1122849&menu_active=0194[/url]
wegen ausländischer strafen wenig sorgen.
auch nicht wegen inländischer, da ich in den letzten jahren gerade 2 mal zu schnell gefahren bin (ok, sagen wir besser, 2 mal wurde ich erwischt).
im westeuropäischen ausland halt ich mich sowieso an die regeln. in osteuropa passe ich mich dem vorherrschenden fahrstil an - und machs mir im fall des falles mit dem polizisten aus - die sind so nett dort, meist verzichten sie sogar auf formalitäten, wie mandate, bestätigungen, etc.
in der ukraine zb. kann man auf landstrassen ( 90 ist erlaubt), 80, oder 120 fahren.
als westeuropäer sind in jedem fall 20 dollar fällig.
aber zurück zum thema. bis rumänien das umgesetzt hat, und dann die rumänischen beamten auch noch fähig und willens sind das wirklich durchzuziehen, da fliesst garantiert noch einiges wasser die gute alte donau runter
…kann aber auch keiner von den Behörden verlangen, dass sie alle Sprachen beherrschen, oder?
lg
…- ich kenne den lenker nicht so gut."
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Mmmmh, aber so gut, dass du ihm dein KFZ borgst?!
Mal was Anderes, darf der mit einem romänischen Führerschein überhaupt ein in Österreich angemeldetets KFZ fahren?
ist es noch so: Du gibst den ausländischen fahrer inkl. aller seiner melde,- und führerscheindaten an. Die schicken ihm die „rechnung“ => Er zahlt klarerweise nicht. Wenn es nun ein rechtshilfabkommen gibt, wird der fahrer von dort aus zur rechtfertigung bzw. zur zahlung angehalten, ich glaube aber nicht, daß mit rumänien schon so ein abkommen besteht.Der fahrer muss halt bei wiedereinreise nach österreich damit rechnen, schwierigkeiten zu bekommen.
Da der schmäh aber schon auf der bartwickelmaschine aufgerollt werden kann soll es gerüchten nach in zukunft so sein: Du gibst den Ibrahim aus ägypten an, den gibt es zwar aber es gibt kein abkommen und er zahlt nicht, somit zahlst du und es ist so als hättest du die tat begangen mit allen konsequenzen.
„somit zahlst du und es ist so als hättest du die tat begangen mit allen konsequenzen.
“
Das hält vor keinem Gericht diessseits des Ural. Weder jetzt noch irgendwann.
…holst du dir das Geld nicht einfach von derjenigen Person, die die Strafe verschuldet hat und bezahlst sie dann?
Ist doch viel einfacher oder?
Entweder zahlt er wenn er zugibt der Fahrer gewesen zu sein, und wenn nicht zahlst du als Fahrzeughalter, daher wirst du aus der Sache eh nicht rauskommen…
…sonst sag ich ab jetzt auch immer der Herr XY aus RO ist gefahren wenn ich eine Strafe bekomme…
Entweder er gibt das freiwillig zu oder ich muss mir das Geld am Zivilrechtsweg von ihm zurückholen und ihm nachweisen dass er gefahren ist, aber zunächst ist natürlich der Zulassungsinhaber dran…
Drum muss man halt überlegen wem man sein Auto borgt…
du kannst dir ja bei einem Urlaub in Italien oder sonst wo auch ein Mietauto nehmen und damit im Land herumfahren …
würd ich das so machen.
was aber, wenn er zb so schnell gefahren ist, dass der schein weg ist ?
oder es punkte gibt ?
DAS kann ich mir sicher nicht holen.
und ausserdem: auch bei anonymverfügung, ich kenn die rumänen, das geld würd ich irgendwann mal bekommen, falls überhaupt.
…und solchen Leuten borgst du dein Auto?
Egal welche Staatsangehörigkeit der Bursche hat, wenn du von VOrnherein schon weißt, was das für ein Bandit ist, gebührts dir ned anders.
lg
Pezibär
wos um geld geht, da hört sich immer die freundschaft auf.
hätt ichs dir (nur ein beispiel, kann jeder andere genauso sein) geborgt, und dann kommt eine anonymverfügung, dann kommt genauso das: „was, bezahlen ? ich ? zu schnell gefahren ? aber sicher nicht. das bezahl ich nicht, etc.“.
da würd ich auch die anonymverfügung nicht bezahlen, sondern wegschmeissen, dir kein wort sagen, und dich dann als lenker angeben wenn das verfahren beginnt.
mein auto herzuborgen macht mir keine schwierigkeiten, da ich es nicht als heilige kuh betrachte.
und immerhin musste ich mir selbst auch schon mal ein auto im in-, und auch im ausland ausborgen. wennst eine kiste brauchst und die eigene grad nicht hast, dann bist auch froh wenn dir einer hilft.
Firmen erfunden, die gegen Einwurf kleiner Scheine Autos mit Versicherung und allem Drum und Dran herborgen.
Aber nachdems eh dei Kaffee is, is mir des wieder relativ wurscht.
lg
Pezibär