Lenkererhebung in RO - auf deu

Hallo zusammen!

Eine Frage an die Rechtsexperten:

zuerst die Vorgeschichte:
Ich bin mit einer Rumänin verheiratet. Ihre Fam. lebt in Rumänien.
Vor einigen Wochen war Besuch aus Ihrem Nachbardorf da.
Ihre Mutter hat mich ersucht ihm mein Auto zu leihen, er wäre zuverlässig.
Ich habe mir natürlich seinen Führerschein zeigen lassen - alles ok.
Nun scheint er ein wenig zu schnell gefahren zu sein - jedenfalls bekam ich vor 4 Wochen eine Lenkererhebung.
Natürlich habe ich angegeben, dass die Mutter meiner Frau den Lenker benennen kann.
Heute hat sie angerufen und meiner Frau gesagt, dass da was gekommen ist aus Österreich, mit meinem Namen und meinem Autokennzeichen drauf.
Mehr Deutsch versteht Sie leider nicht. Ich vermute, dass es sich um die Lenkererhebung handelt, da sie sagt, dass auch eine zweite Seite mit etwas zum Ausfüllen dabei ist.
Nun meine Frage:
Ist es überhaupt rechtens, amtliche Dokumente ohne Übersetzung in die Landessprache ins Ausland zu schicken ?
kann es zb sein, dass ich etwas aus Finnland bekomme, auf Finnisch, oder aus Portugal, portugiesisch ?
Es kann ja wohl niemand von mir erwarten alle EU-Sprachen zu sprechen, nur weil es da ein Rechtshilfeabkommen gibt.
Muss Sie darauf reagieren, oder soll sie das gleiche damit machen, was ich mit einem Schreiben einer finnischen oder portugiesischen Behörde tun würde - nämlich im dafür vorgesehenen Müllbehälter entsorgen ?

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann!

Danke!
Norbert

nicht drauf reagiert, dann wirst du drauf reagieren müßen, nämlich in der Form das du in´s Gesparte fahren wirst um das zu zahlen…
greats…

Schwiegermutter in Rumänien das Brieferl und nicht DU (als Fahrzeughalter)??? Auf welche Person ist der Wagen zugelassen? Und wo ist der Wagen zugelassen?

die auskunft nicht erteilt, aus welchem grund auch immer, dann musst du als fahrzeughalter die auskunft erteilen, was du ja gemacht hast. sollte die behörde da anrennen dann bekommst eben du die strafe. klingt zwar blöd ist aber leider so

die lenkererhebung zuerst bekommen habe, und natürlich sie als denjenigen angegeben habe, der die auskunft erteilen kann.
darum bekommt sie das.

aufgrund welcher gesetzlicher grundlage muss ich bezahlen wenn sie die auskunft verweigert, oder besser gesagt den brief gar nicht versteht ? immerhin bin ich meiner pflicht ja nachgekommen, oder nicht ?

zuallererst, was du wohl für ein netter zeitgenosse bist, daß du dem bekannten deiner schwiegermutter aus dem nachbardorf in rumänien dein auto borgst. die meisten menschen würden nichtmal ihrer schwiegermutter ihr auto borgen :slight_smile:

mit einer Schwiegermutter ned versteckerl spielen,…weil die sucht keiner :wink:

lg

Pezibär


Das Beste ist, um eine wirkliche Rechtlich abgesicherte Information zu bekommen, Du rufst bei der ÖAMTC Rechtsabteilung an oder die ausstellende Behörde der Lenkerauskunft.
Würde zuerst ÖAMTC wählen, da auch Behörden manchmal nicht ganz exakte Auskunft geben (können oder wollen). Da sie es nicht besser wissen oder es unbequem ist in Gesetzestexte nach zu blättern.
Lass wissen wie es ausgeht.
Viel Glück

da hätt ich depp aber wohl auch selbst dran denken können.
danke für den tipp!!

werd euch über fortschritte informieren!

noch dazu bin ich rs-versichert und kann im fall des falles einen anwalt die behörde sekkieren lassen.

P.s: wieso sollte ich mein auto nicht herborgen ? bin vollkaskoversichert ohne selbsbehalt, auch bei diebstahl in ganz europa :-))

hast du deine pflicht mt der bekanntgabe des Lenkers soweit erfüllt.

Ich würde mal abwarten, und die RS versicherung bereit halten :wink:

Ciao
Alex

Die Schwiegermutter gibt bekannt wer mit dem Fahrzeug gefahren ist und dieser bestätigt das dann auch in fließendem rumänisch, wenn er ebenfalls eine Lenkererhebung bekommt. Damit ist die Angelegenheit dann zu Ende.

Die RS-Versicherung hilft in diesem Fall gar nichts, da das Delikt höchstwahrscheinlich ohnehin unter der Bagatellgrenze liegen wird.

lg Harry

das ist ja nicht die frage, natürlich kann sie angeben wer gefahren ist.
mir gehts ja mehr darum, ob man auf ausländische behördliche schreiben reagieren muss, wenn diese in einer unbekannten sprache verfasst sind.

abgesehen davon: woher soll sie überhaupt wissen, dass es ein behördliches schriftstück ist ?
„Bezirkshauptmannschaft“ ist ja nicht grad ein universalwort wie „ministerium“, das in allen sprachen ähnlich klingt…


demnächst kommt hier bei jemand was auf litauisch an. und wer will dann wie drauf reagieren ?? und warum ?



Selbstverständlich kann niemand gezwungen auf irgendwelche Schreiben welcher Nation auch immer zu reagieren!

Wird nicht darauf reagiert, wirst zahlen müssen.
Wird darauf reagiert, wirst nicht zahlen müssen.

Empfehle die Durchsicht des RIS, ist alles schon zigmal durchjudiziert worden.

[url=http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/]RIS - Bundesrecht konsolidiert - Suche

lg Harry

wieso ich bezahlen sollte, wenn jemand anderer nicht reagiert.

denn ich hab ja reagiert, und eine auskunftsperson angegeben.
lt. vermerk auf der lenkererhebung trifft diese dann die auskunftspflicht.

vor 2 jahren hatte ich schon mal so einen fall - die lenkererhebung wurde in RO entsorgt, und es kam nie wieder was. allerdings gabs damals auch noch nicht das EU-Abkommen bezüglich der Verfolgung von Verkehrsstrafen.

wobei - ist die strafe für die nichterteilung der auskunft eine verkehrsstrafe, die unter dieses abkommen fällt ??

der öamtc wird heut noch eine menge arbeit mit mir haben :slight_smile:

viel Arbeit haben wird ;-).

Die Sache ist eindeutig: ) Mit der bloßen Bekanntgabe einer Person mit ausländischem Wohnsitz als Lenker bzw. Auskunftspflichtigem ist es schon lange nicht mehr getan: Nach der inzwischen ständigen Rspr. des VwGH kann die Behörde dann, wenn ihr Versuch einer Kontaktaufnahme mit der bekanntgegebenen Person scheitert (Unzustellbarkeit, aber auch Nichtreaktion dieser Person), oder wenn sie sonst Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft hegt (praktisch häufig: derselbe Fahrzeughalter benennt regelmäßig Ausländer oder gar immer dieselben), vom Zulassungsbesitzer verlangen, zumindest die Existenz der benannten Person und deren Inlandsaufenthalt zum fraglichen Zeitpunkt nachzuweisen; gelingt dieser Nachweis nicht, kann die erteilte Auskunft als unrichtig qualifiziert werden (vgl. zB VwGH 15.12.2000, 99/02/0290).

lg Harry

und zwar einem strafreferenten, der schon jahrelang für ebendiese dinge(verkehrsübertretungen und --strafen, lenkererhebungen, etc.), verantwortlich ist.

- die lenkererhebung wird vor allem aus einem grund nach ro geschickt: um rauszufinden ob die adresse existiert.

- da sie existiert (weil zugestellt wurde) bin ich laut diesem netten herren aus dem schneider.

sprich: die person hat die auskunftspflicht.

hat die bh zuwenig verfahren, so kann es passieren, dass sie versuchen mir was anzuhängen (zu deutsch: ist denen fad, dann spielen sies durch). nehm ich aber bei der bh um die es sich handelt nicht an.
ist es dennoch so, dann am besten den rs beanspruchen und einen anwalt füttern.

- und: die rumänin kann wegen der nichterteilung der auskunft nicht belangt werden.

also heissts - in ruhe abwarten, und im fall des falles einen anwalt nach form- und sonstigen fehlern suchen lassen :slight_smile:

die Fortsetzung bzw.Ausgang dieser Angelegenheit bin i echt gspannt!
Du lässt es uns wissens wies weitergeht?
gr

schon eigenartig wie umständlich es manche leute machen und sich dem risiko aussetzen dann eventuell doch noch zahlen zu müssen, wenn’s ganz einfach auch gehen würde.

habe übrigens vor kurzem eine nette eigenart gesehen, wie unsere behörden versuchen eine lenkerauskunft (bei im ausland begangenen delikten) zu bekommen.
das schreibe ich dir aber per mail wenn ich wieder in wien bin.

greez vom yeti

Ja hast vollkommen recht. Manche sind wirklich ausgesprochen beratungsresistent, aber davon genau davon lebe ich ja ;-).
Bin schon sehr gespannt auf dein Mail…

Liebe Grüße
Harry

„schon eigenartig wie umständlich es manche leute machen und sich dem risiko aussetzen dann eventuell doch noch zahlen zu müssen, wenn’s ganz einfach auch gehen würde.“

und wie einfach würde es gehen ? einfach zahlen, auch wenn jemand anderer gefahren ist, war das gemeint ?
oder kennst du „einfache“ wege, das ganze abzuwenden ?