kurze info von einem laien (also nicht für bare münze nehmen):
Normalerweise kommt a anonymverfügung (abhängig von dre schwree der begangenen übertretung). der vorteil: du bleibsch dabei der behörde gegenüber anonym, vorausgesetzt zu zahlsch glei ein. Zahlsc die anonymverfügug nit fristgerecht werd daraus automatisch a verwaltungsstrafverfahren und du griagsch a lenkererhebung. Dann muasch sagen wer gfaren isch. Nachteil du bisch dan den behörden als „täter“ bekannt, vorstrafen werden erschwerend gewertet und bei einer verurteilung wird des ganze in deim verwaltungsstrafregister vermerkt (für die zukunft ).
ab einer gewissen grenze kimmt gorka anonymverfügung mehr sondern glei die lenkererhebung (wenns zB um führerscheinentzug geht)… insofern denk i sie wollen dir entweder an gröberen bock vorwerfen, oder du hasch eine der anonymverfügungen nit rechtzeitig gezahlt?
naja nur weil die bullen sowas behaupten muass es no lang nit stimmen… hab insgesamt scho fast 1000 euro an strafen aufgrund von verwechslungen gezahlt
denn der der eine anonymverfügung einzahlt wird auch registriert, hab das selber mal erlebt dass die behörde gesagt hat „na so ganz unauffälig warens ja die letzten 2 jahre net“ waren nur anonyme dabei
wer glaubt dass der fingerabdruck gelöscht wird glaubt auch dass die erde eine scheiben ist. und wie schauts aus wenn ich zb: nach usa fahre, dort lesens die abdrücke aus dem pass aus und dann ?
Naja, ganz so ist’s auch nicht…
Kann durchaus Sinn machen die Lenkererhebung nicht auszufüllen und eben nicht zurückzuschicken
Kommt halt immer drauf an, ob man weiß um was es geht und wie der Strafrahmen aussieht.
was sind denn das für Tips ? Es ist die Pflicht jedes Staatsbürgers, eine Lenkererhebung auszufüllen. Die Behörde schickt dies nicht zum Spaß aus. Dabei geht es um Kapitalübertretungen, für welche gerade zu stehen ist !
Ich würde diese auf jeden Fall ausfüllen - Abschicken ist eine andere Geschichte