Bin heute im zuge einer Alarmfahndung zwischen Hof und Donnerskirchen angehalten worden. Wärend einer meine Personalien überprüfte meinte der andere Polizist wenn das eine normale Anhaltung wäre würde ich ein Ticket kassieren weil mein Motorrad keine Marke +Typenbezeichnung hat(neu lackiert).Also vor zwei Jahrenhatte ich mal bekanntschaft mit dem Prüfbus der einiges bemängelte (Blinker Rückstrahler) aber das mit Marken und Typenbezeichnung ist mir neu.Kann ich wegen so was wirklich einzahlen??
sind unergründlich …
§ 27 Abs. 1 KFG
Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers…vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar an geschrieben oder zuverlässig angebracht sein.
ciao chris
Wieder mal schwammig, da reicht dann das Typenschild auch aus !
Kalle_B.
ja das stimmt (© Toni Polster)
Irgendetwas wollen sie immer finden!
Letztes Mal haben die Polizisten mein Bike eine halbe Stunde begutachtet!Das musst du dir geben,der eine ist schon auf den Knien herum gekrochen und hat mit seiner Taschenlampe in jeden kleinen Spalt hinein geleuchtet!Am Schluss hat er noch gefragt ob er die Kette berühren darf,hab ich natürlich ja gesagt!Und er hat tatsächlich die Kettenspannung überprüft!
Ein Pech für ihn das die Kette frisch geschmiert war und das alles gepasst hat! :-))
Am Schluss habe ich 20€ fürs zuschnellfahren bezahlt, und den Polizisten enttäuscht zurückgelassen!;-)))
Also,wenn sie was finden wollen,dann finden sie meistens auch was!
Dagegen kann man nicht viel machen!
glg mario
wie schon KalleBreit geschrieben hat, sollte sich der § auf das Typenschild beziehen.
Irgendwelche Vorschriften dehnen kann ich auch:
gemäss §78c StVO dürfen Polizisten im Ortsgebiet nicht am Gehsteig stehen und dort Strafzettel verteilen, wenn sie dadurch Fussgänger behindern.
dB statt PS!
Hast dir Ölwechsel, Vergasersyncen, Ventileinstellen und Kettenspannen auch gleich machen lassen, von dem übermotivierten Kappelständer? ggg
Gruss Fritz
…noch gfragt ob ich gleich a Pickerl bekomm!
Da hams mich noch ein Alktest machen lassen!
Aber das war ein Anblick!Die 2 Deppen am Knie und der Taschenlampe!:-))))))))))))
;-)mario
aber es reicht auch die z.b.: die typenplakete am lenkkopf/rahmen etc. ob am oder im lack der name steht ist vollkommen wurscht
ist es folgendermaßen:
Die FahrzeugMARKE (VW, Audi, BMW) hat vorne und hinten ersichtlich zu sein, die Modellbezeichnung (Passat, A8) oder Type (V6 FSI, W12, quattro) kann entfalllen und wird auch oft so angeboten.
Bei meinem VW hatte ich Probleme, weil der Kühlergrill kein VW-Sysmbol mehr trug und meinem Nissan durfte nur der Modellschriftzug entfernt werden, das Nissanlogo auf Heckklappe/Kühlergrill hat stehen zu bleiben …
Generell, wenn man einen Hund schlagen will, findet man immer einen Grund.
lg Varabär
welche Sorgen manche Kollegen haben - Kopfschüttel zum Quadrat !
mfg Mervin
Das mit der Typenbezeichnung und dem Logo war mir neu…
Wenn ich mir diverse getunte Fahrzeuge ansehe, die alle eine Typisierung haben, kann ich das nur schwer nachvollziehen. Denn bei Golf und Co ist ja das oft das erste was dran glauben muss…
… geradezu „Zu Fleiß“ die Marke und die Type in Runenschrift oder ähnlichem anbringen. Lesbar, unverwischbar und mit allem, was dazugehört. Denn in welcher Art von Schrift es letztendlich draufsteht, wir das Gesetzesbuch ja nicht vorschreiben, oder?
mfg Bidenhand
bei mein „umgmotzn“ käfa kennt ma a net glei, dass des eigentli a käfa is und zu mir hot nu nie wer wos gsogt!!!
nur erkennen, daß es sich um ein Fahrzeug der Marke „Volkswagen“ handelt, ob Käfer, Beetle, Phaeton oder T5 ist letztendlich egal … so die Aussage eines Beamten der Landesüberprüfungsstelle bzw. eines Nissanhändlers.
lg Varabär
§ 27. Fahrgestellnummer, Motornummer und Aufschriften
(1) Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und
die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer, an
Motorfahrrädern überdies das Zeichen „CM“ sowie an Motorfahrrädern
mit Hubkolbenmotor der Hubraum in vollen Kubikzentimetern
vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar
angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein. Bei serienmäßig
erzeugten Fahrzeugen ist die Fahrgestellnummer vom Erzeuger
festzusetzen. Für Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer ist eine solche
im Verfahren über die Einzelgenehmigung oder im Verfahren gemäß § 96
Abs. 3 festzusetzen.
(2) An Omnibussen, Lastkraftwagen und Zugmaschinen und an
Anhängern außer Wohnanhängern müssen … (3) Weiters müssen an Omnibussen, Lastkraftwagen,
Sattelzugfahrzeugen und Anhängern, jeweils mit einem höchsten
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen
Wohnanhänger und landwirtschaftliche Anhänger, an der …
!!!
(4) Die Angaben gemäß Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 können auch in
einem einzigen Schild, das mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden
ist, enthalten sein.
!!!
(5) …
Mit Absatz 4 ist das Typenschild gemeint, außen muß demnach gar nix stehen.
mfg mervin
kann man die Aussage als Wichtigmacherspruch zu den Akten legen.
danke für die Antworten mfG Tom
lustige Überraschungen bereithält
Wie zb. den Herstellernamen bei einer Yam XT 660.
oder den Hersteller der Kawa KLV 1000 …
Oder wer weiß was sich hinter einem ( lt. Typenschild ) „Steyr 46 A“ verbirgt ?
Gruß
Peter
werden.
Ich habe selber vor meine umzulackieren, und den Hondaschriftzug auf JAPANISCH zu gestalten.
chris
Brüll! Kuder! Kreisch! Mein Gott, was wäre ich da gern
dabeigewesen!