MAXIMALE LENKERBREITE

hallo,kennt jemand die maximale lenkerbreite - genaue vorschrift ? welche verordnung etc.,möchte einen apehanger mit 116cm breite montieren - es soll aber eine max. breite von 100cm - laut vorschrift geben ??? ist das korrekt ??

einfach dr. google fragen da findest sicher was. was fürn bike hast denn? hatte letztes jahr auf meiner hornetn auch einen etwas breiteren montiert ca104cm oder so weis net mehr genau. die fuhr von selber um die kurve musst aber aufpassen dast net mitn lenker am boden streifst bevor du mit den füssen oder den rasten ankommst.

das Du einen lenker mit abe verbauen wiurst weil Du ned beim ZT vorbeischauen willst.

Damit erübrigt suich auch schon die Frage nach der Breite denn jeder Lenker mit ABE hält die Normen ein :wink:

LG M

er da montieren will heißt „apehanger“, dürfte mit abe ned viel am hut haben, owa bei chopper kontrollieren die sheriffs eh ned so genaufg

grüße chemo

ist die Lösung einfach: NICHT MONTIEREN, weil das er eine EInzelgenehmigung mit ZT Gutachten machen will kann ich mir gar nicht vorstellen und wenn ers eh ned einmtragen lasst ists sowieso wurscht wie breit das ist…

LG M

du nur teile mit abe? dann bist du der eine von dem alle reden…lol

grüße chemo

der gar keine Teile montiert…

Ich bin der eine der am liebsten alle Teile runterreisen würd, insbesondere den Auspuff, weil ich der eine bin, der jede Menge Ärger hat sein Radl durch die Überprüfung zu bringen…

LG M

KFG § 33; KDV § 6 (1)

fg

denn dann so teile dran mit denen du offensichtlich probleme hast?grübel ;o)
auspuff gehört laut, ist ein sicherheitsfaktor → lärmfahrer sind hörbarer !!!gg

grüße chemo

als ich das Radl gekauft habe…

reingefallen, ich reiss jetzt wieder runter und mach andere drauf.

Das mit der Sicherheit seh ich ja auch so, aber die bei der Schallmessung leider ned.

ICh seh bei der Sacxhe nur zwei Möglichkeiten:

1 glecih die passenden Teile mit ABE verbauen und eintragen lassen (sichere Variante)

2 einfach draufschrauben wasd man will, nix machen und ned erwischen alssen (Risiokovariante) dann is die LEnkerbreite aber auch wurscht weil wenns Die ned erwischen lasst überprüft die auch keiner :wink:


LG M

nach links einschlaegst und du kommst mit der rechten hand nimmer zum gasgriff, is der lenker zu breit :-))

lenker san sowieso a schaas, ein freund von mir hat a so a relativ breites „besenstangl“" drauf, der kommt bei kolonnen ned durch wo i ned amoi bremsen mussfg
bei mein moped ham alle teile eg-abe, eingetragen hab ich aber nichts, muss so auch reichen( wenn ned zahl ich halt a bissl was…)

grüße chemo

gibt es keinen Grund es ned eintragen zu lassen, das kost ned mal 100 Euro und Du bist voll legal unterwegs…

BEi mir passt halt leider nicht alles…

LG M

nicht eingetragen ist, bin ich legal unterwegs, a so a wisch ändert ja nix an meinen teilen…

ausserdem sind bei weiten nicht alle teile eintragungspflichtig, z.b. brauchst den auspuff nicht eintragen lassen, wenn er eine e-prüfnummer und den hersteller drauf stehen hat und du den genehmigungswisch für dein motorrad mit hast (bei meinem shark is des so a art scheckkarte…)

grüße chemo

Da unterscheiden sich die GEsetzeslagen noch.

Die ABE bezieht sich nur auf deutsches Recht, steht auch in der ABE drinnen, ganau auf welchen PAragraphen.

In österreoich gilt ein anderes Gesetz das besagt, dass Du zwar mit dem Auspuff, Blinker , Spiegel machen kannst wie Du meinst, wenn Du eine EG-BE hast ( das ist Dien Plastikkarterl oder ein Zettel mit der Genehmigung), aber ein Lenker, Frontmaske,. usw. sind eintragungspflichtig und dient die ABE nur asl Vorlage zur Problemlosen Eintragung ohne Gutachten eines ZT machen zu müssen…

Hast Du keine ABE müsstest Du erst ein Gutachtenerstellen lassen was natürlich Schweineteuer ist…

LG M

Diese Info ist leider nur teilrichtig. Bei Teilen die unter die Ausnahme des § 33 KDv fallen (taxativ aufgezählt) reicht die ABE (Typengenehmigung).

Habe die Ehre
Ully-Bär

mir sind der auspuff, die blinker, die kennzeichenhalterung und das led-rücklicht nicht mehr original, alles mit e-prüfzeichen.
ist von diesen teilen irgendetwas eintragunspflichtig, oder reicht diese e-irgendwasnummer?

grüße chemo

Es ist der 22a der KDV, der sich auf 33(1) des KFG bezieht (falls es wer nachschlagen möchte…)

greetz,
mikerg

Du bringst es immer richtig auf den Punkt mit Deinen Paragraphen, deren nummern ich mir nicht merke g

OIch kann das nur so "Bauern"mässig wiedergeben wie ichs erfahren/erfragt habe…

LG M

Die Kennzeichenhalterung ist eintragepflichtig. Alle anderen Teile nicht, wenn ein entsprechender schriftlicher nachweis besteht (zusätzlich zum E-zeichen).

habe die Ehre
Ully-Bär