mindestgrösse a schein

hallo leute
 
gibt es in ö  eine  gesetzliche mindestgrösse für den a schein ?
bin selbst nur 155 cm (klein)
fahre wie ihr anhand meines nick´s seht eine honda shadow 125 er
meine fahrschule meint ich sei zu klein.
 

Die Eignung einer Person zum Lenken von Krafträdern setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm und höchstens 200 cm voraus.
Mangelnde Voraussetzungen können durch Behelfe und Anpassung des Fahrzeuges ausgeglichen werden. (Bedienungselemente wie Fahrtrichtungsanzeiger, Hand- und/oder Fußbetriebsbremse, Handwechselgetriebe und automatische Kupplung, nur mit Beiwagen etc.)
Bei der Lenkberechtigung der Klasse A können praktisch bestimmte Motorradarten vorgeschrieben werden: Chopperbauweise für Personen unter 155 cm oder Endurobauweise für Personen über 200 cm Körpergröße, wobei auch Höchst- bzw. Mindestsitzhöhen (gleichzeitige Bodenberührung mit beiden Füßen) in Betracht kommen.
Die Körper- bzw. Muskelkraft betreffende Eignung einer Person zum Lenken kann auch das Eigengewicht des Motorrades eingeschränkt werden.
Die Führung eines Kraftrades erfordert die volle Aktionsfähigkeit beider Arme sowie Beine und insbesondere den beiderseitigen Faustschluss. Führer von Krafträdern müssen darüber hinaus in der Lage sein: [ul][] ihren Sturzhelm einzustellen,
[
] das Kraftrad auf seinem Ständer abzustellen oder von diesem herunterzunehmen,
[] das Kraftrad durch seitliches Schieben ohne Motorkraft fortzubewegen und in Form eines Halbkreises zu wenden,
[
] das Gleichgewicht des Fahrzeuges bei verschiedenen Geschwindigkeiten sowie
[] in unterschiedlichen Fahrsituationen einschließlich der Beförderung eines Beifahrers zu wahren und
[
] beim Durchfahren einer Kurve die Schräglage einzuhalten. [/ul]Quelle: http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Motorradrecht#K.C3.B6rpergr.C3.B6.C3.9Fe_:_FSG-GV_.C2.A7_4

hi
na geht ja und bitte jetzt nicht mehr heiß duschen ansonsten mußt mitn 125erl
weiterwerkln
LG Peter

Oiso mein A-Schein (der bei mir ja auch der B-Schein ist) ist in der Plastikausführung genau !gesetzeskonform! 8,5cm x 5,4cm groß.  :grin: :grin: Was ich weiß darf er weder größer noch kleiner sein :eyes: :dizzy_face:

Hoffe gehelft zu haben :grin:
lG

Unglaublich, mein A, B, D1, E, F, G - Führerausweis ist genau gleich gross…  :grin:

und dabei steht ja so viel mehr drauf  :worried: … Pardauz  :grin:

Meines Wissens gibt es keine Mindestgrösse (zumindest CH), aber du musst in der Lage sein, das Motorrad ordentlich führen zu können, d.h. mit dem Fuss auf den Boden kommen.  :face_with_diagonal_mouth:

danke leute für die info´s.
auch an die schelme unter euch.
 
          lg s-lady

Wer ist ein Schelm :eyes: sags mir und ich greif mir den Burschen … gibts jo ned :grin: :grin:

lG Alex