Moped: blaue LED-Motorbeleuchtung-erlaubt ??

Hallo an alle !
 Mein Sohn hat an seinem Moped (Derbi-Senda) eine blaue LED-Motor-Beleuchtung installiert. Dies kann er per Schalter ein-. und ausschalten.
Wie sieht es hier rechtlich aus ? Ist rein die Installation lt. österreichischer StVO verboten , oder nur wenn er fährt, bzw. das Moped bewegt ??
Wie sieht es aus, wenn er auf einen Parkplatz, mit seinen Freunden herumhängt, das Moped abgestellt hat und während dessen das Licht eingeschaltet hat (weil es so COOOOOOL aussieht), ist es auch da lt. StVO verboten ??
Bitte um Infos bzw. Erfahrungen !!!

Danke

Infos wären sehr wichtig, da er bereits, wegen viel zu schnellen Moped bereits erwischt wurde !!

Noch eine Frage (zu: erwischt wegen zu schnellen Moped): er wurde Anfang Juni/09 angehalten, hat aber bis heute keine Anzeige bzw. Strafe erhalten ( ausser neuer Überprüfungstermin bei BH, bereits positiv erledigt) . Wann ist die Verjährungsfrist abgelaufen, nach wievielen Monaten  ??

LG
Helmi

überhaupt einen mopedmotor den will ja keiner sehen :grin: :grin:
 
die strafvervolgung muss innerhalb von 6 monaten beginnen, was ja mit dem termin schon passiert ist. danach hat die behörde 3 jahre zeit

ist in der StVo nicht zugelassen! Da es sich um ein nicht typisiertes Anbauteil handelt! So wurde es mir in meiner Glanzzeit( Unterbodenbeleuchtung am Auto worauf ich nicht stolz bin) vermittelt. Und wegen solch blöden Spielereien sollte man sich keinen Ärger einholen.

mfg

gemäß KFG (=Kraftfahrgesetz).
 
Wg. Parkplatz: irgendwie muss er ja hinkommen auch - oder ? Übrigens: auch Parkplätze können öffentliche Verkehrsflächen i.S.d. StVO sein.
 

wird aber wenn ausknipsbar zumindest meist toleriert, versteh aber nicht ganz was das mit dem zu schnellen moperl zu tun hat ausser ev. eine zusätzliche finanz. belastung. für das kommt schon noch ein rsb - hier gibts keine 6 monate wie ignaz schon richtig schrieb.
ich find ja so eine beleuchtung sinnlos und total unvernünfig - obendrein noch echt proletenhaft - deswegen hab ich jahrelang 3 rote blitzer in der hinterradabdeckung gehabt :grin:

gruß

montieren darf er sie schon , jedoch nur montieren und ned anschließen , denn sobald sie „funktionstüchtig“ sind (auch wenn sie per schalter ausgemacht werden können) sinds verboten.

eine tankstelle ist zwar meistens „privatgrund“ jedoch für den öffentlichen verkehr (also stvo) und somit ist es auch dort verboten.

also in meinem heimatort ham das alle jugendlichen und naja ich hab mal bei uns an polizisten gefragt ob das ei. ok is… und er hat zu mir gesagt is es gleiche wie unterboden beleuchtung … bei abgestellten motor i es kein problem wenns steht… aber naja is halt meine erfahrung…
 
glg

es kommt halt immer drauf an welchen polizisten man erwischt , rein rechtlich schauts halt anders aus…aber ich hatte selbst eine und wenn man sich ned blöd aufführt und man bissl glück hat gibts eh keine probleme. :smiling_face:

bei der bundesprüfanstalt hat mir des der prüfer dort so mit dem montieren erklärt .

es muss eh jeder selbst wissen was er macht , dass es verboten is weiß auch jeder (steht ja groß auf der packung) , aber zu schnell fahren is a verboten und jeder hats schon mal gemacht :wink: :grin:

Danke erstmals für Eure Infos !
Nochmals: ich meinte, ist schon rein die Installation (aber nicht eingeschalten während Fahrt) verboten bzw. strafbar ?? Die Leuchte ist bei ihm nur einschaltbar bei abgeschaltener Zündung !

Hy!
Die blaue Beleuchtung ist strafbar, wenn das fahrzeug auf öffentlichen straßen fährt oder steht!! Sprich überall wo die Stvo gilt. und die gilt bekantlicherweise auch auf einem Parkplatz. Es sei den es wäre Privatgrund!! Diese beleuchtung darf wirklich nur zu show-zwecken oder privat genutzt werde.
 
Und wegen der Strafanzeige. Es kann bis zu einem Jahr dauern bis die behörden das ganze bearbeitet haben. Sorry!!!
LG
 

habs dir oben eh geschrieben , montieren darfst sie , nur so dass sie ned funktionstüchtig sind , sprich sie dürfen ned am strom angeschlossen sein…