Es geht jetzt ziemlich off topic …
Bei der Notwehr/Nothilfe gibt es eine Güterabwegung wonach nur ein gleichwertiges und kein höherwertiges Rechtsgut bedroht werden darf. Also bei einem Anggriff auf die körperliche Unversertheit (zB Versuch des Überfahrens mit Kfz) ist ein Gegenangriff auf die körperliche Unversertheit (Schußwaffengebrauch gegen die Beine zb) sicherlich maßhaltend. Auch ein Schußwaffengebrauch gegen eine geringeres Rechtsgut (zb hier Vermögen) also ein Schuß in den Reifen wäre denkbar. Eine Verpflichtung zur Flucht ist im Gesetz nicht enthalten.
Ich persönlich würde es absolut nicht befürworten wenn man überall im Wald und freien Gelände mit Motorfahrzeugen herumfahren darf. Dafür ist mir unsere schöne Landschaft zu schade.
Habe die Ehre
Ully-Bär
orststraße
StVO § 1 (2)
Auf Forststraßen und Waldwegen gilt gemäß dem Forstgesetz grundsätzlich Fahrverbot.
Solche Straßen können vom Grundeigentümer, allerdings unter Bedachtnahme auf das Jagdrecht, auch für den Fahrzeugverkehr (z.B. einspurige Kraftfahrzeuge) freigegeben werden.
Wege, die schon rein äußerlich als nicht dem öffentlichen Verkehr dienend erkennbar sind, etwa Feldwege, müssen von den Grundstückseigentümern nicht durch Schranken oder durch Verbotstafeln vor dem Befahren durch Fremde abgesichert werden.
n muß, das das legal ist. Der Jeep mit dem ich fahre ist total zamgrost, hat schon viele Jahre kein Picklerl mehr und ist natürlich weder angemeldet noch sonst was. Bei einem altem Skidoo haben wir irgendsoein Nummerntaferl drauf, das halt ich eher für einen Scherzartikel aus dem Armyshop. Beim Pistengerät hab ich noch nie geschaut, dakanns schon sein.
Aber wie gesagt. hier scheißt sich ohnehin keiner darum. Die Jäger in der Umgebung haben auch alle alte abgemeldete Jeeps die sie im Wald lassen und nur für die Jagd benutzen (ist natürlich viel billiegr als eines mit Pickerl zu haben) und Du kannst Dir gar ned vorstellen wieviele Mopeds mir auf meinen nächtlichen Fahrten entgegen kommen. Auch von den Bauern rundum ist es bekannt das sie mit der alten Cross (natürlich auch ohne Anmeldung und Pickerl) Schwammerlsuchen gehen. Das ist ja auch ganz lustig und keiner hat was dagegen, wenn einem ein solcher voll bepackt mit Pilzen entgegenkommt.
@So einfach ist es eben nicht das jeder mit irgendeinem Spaßgerät wo herumheizen kann.
Na das hab ich auch ned vor, ist doch sowieso fad und total sinnlos, deppert im Wald im Kreis zu fahren (zumindest meine Meinung).Und jeder kann sowieso nicht einfach im Wald fahren. ich geh jetzt ja immer davon aus, dass das im eignen Wald passiert und das sich die Waldbesitzer auch um ihren Wald scheißen werden, also diesen nach Möglichkeit schonend behandeln - ist ja in ihrem Interesse.
Schade, das scheinbar also doch sogar der „Betriebsverkehr“ beschränkt, beschnitten und bürokratisch verkompliziert wird. Dem komischen Gesetz nach dürft ich ja mit einem Uralttraktor (ohne Nummerntaferl) auch ned im Wald fahren, na ja was solls. Wo kein Käger da kein Richter.
LG Martin
ich fahre in meinem wald auf jeden fall mit dem moped rum!
eine motorsäge darf ich ja auch starten! … mit den jägern ist da so ne sache, aber wenn einer was sagt, dann schaltest du dein ding ab, und gehst nach hause dein Fichtenmoped holen und dann machst du mit dem ordentlich lärm…
natürlich nur in arbeitszeiten, also nicht nac feierabend oder so…
tja ich würde es in meinem wald so machen, wenn er etwas flächer wäre, damit man dort rum fahren kann…
es kommt natürlich immer auf die begebenheiten an, grenzt der wald irgendwo an, gehen wege hindurch, schutzwald?, naherholungsgebiet… uvm.
cya vb.
Habe heute nochmals nachgeschaut. es handelt sich bei dem Scherzartikeltaferl tatsächlich um ein amtliches Kennzeichen (das sich wohl auf diese Ausnahmeregelung bezieht) und auch auf dem Pistengerät ist so was montiiert. Hats also Recht.
Die anderen Fahrzeuge (Neuer Skidoo, Traktor, Jeep, altes Pistengerät) sind ohne Taferl.
LG M
Na siehst Du - ich kenn mich halt ein bisserl im Paragrafendschungel aus. Offenbar geht der Liftbesitzer jetzt auf Risikokurs und hat für die anderen Fahrzeuge keine Genehmigug beantragt.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Blöd wird es halt bei einem Unfall (kommen zB am Semmering immer wieder vor). Dann wirds für die Angestellten teuer (da ja keine Haftpflichtverssicherung besteht wird der Fahrer geklagt auf Schadenersatz).
Habe die Ehre
Ully-Bär
der Fahrer verantwortlich, irgendwas über den (nur in der Steiermark existenten) Gesetzestext zu wissen, oder der fahrzeughalter bzw der Dienstgeber??? Ich mein, ich kann mir ned aussuchen mit welchem Fahrzeug ich meine Arbeiot erledige, also kann es mich ja auch nix angehen, letztlich bin ich weisungsgebunden.
Die GEsetzeslage ist ohnehin scheiße. Wenn sich einer beim Lift derstößt und verletzt ist haftet auch der Lifthaberer der nich abgedreht hat (nichts gesehen hat) nicht der Betreiber. Ich würd das peinhart als abwälzen des „unternehmerischen Risikos“ auf den keinen Angestellten sehgen. Wieso soll ich die Haftung übernehmen für scheiß 800 Euro im Monat? Wennst Miete zahlen mußt kannst damit ned mal (über)leben…
LG M
Leider - so schauts aus. Auch ein LKW-Lenker haftet für Schäden die er während seiner Berufsausübung verursacht. Er kann sich dann auch nicht darauf rausreden das der Frächter kraftfahrrechtliche Bestimmungen (Ausrüstung) nicht beachtet hat.
Betreffend Liftunfall: Ein Skilift ist einem anderen beförderungsmittel (zB Eisenbahn) gleichgestellt. Bei einem Unfall gelten die selben Bestimmungen. Auch bei einem Zugsunglück haftet zuerst der Bahnbetreiber und nicht der Fahrgast. das Gleiche gilt bei Skiliften. Wenn die gesamte Liftstrecke vom person nicht einsehbar ist muß der Liftbetreiber eben durch technsiche Mittel dafür sorgen das die gesamte Strecke überwacht wird (zB Video oder Kontrollposten). Mit ein Grund warum es imme rmehr Sessel- und immer weniger Schlepplifte gibt.
Servus
Ully-Bär
„haftet“(bezahlkt) für den Schaden sondern die Haftpflichtversicherung des Frächters. Der LKW Lenker kannn nur bestraft werden, für die Misachtung der Höchsgeschwindigkeit oder eines Verkehrszeichens/deliktes. Wenn er nicht alkoholisiert oder deppert war (Fahrlässigkeit) kann dem lenker doch kaum was passieren?
Die Frage ist , ob ich als Dienstnehmer wissen muß, das ich mit dem abgemeldeten Jeep nicht auf dem Grundstück meines Chefs fahren darf? Bzw was wäre die Konsequenz, wenn ich es wissen muß - anmelden wird er den sicher ned, wahrscheinlich geht das bei der Leiche gar nicht… ?
Da irrst Du Dich aber gewaltig.
Annahme: Ein LKW-Lenker verursacht mit einem Fahrzeug auf dem profillose Reifen montiert sind einen Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Der Sachverständige stellt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Mangel (Profiltiefe) und dem Unfall fest. Der LKW-Lenker wird von der Versicherung im Regresswege zur Zahlung herangezogen (nicht der Frächter). Der Fächter wird von der Verwaltungsbehörde bestraft, der Lenker wird vom Gericht bestraft, aber nicht von der Verwaltungsbehörde (keine Doppelbestrafung möglich).
Zu Deinem Fall:
Annahme: Du fährst mit dem Pistengerät (ohne Versicherung und ohne Genehmigung) am Rand der Piste bergwärts. Ein talwärts fahrender Skifahrer will ausweichen kommt zu Sturz und prallt gegen das Pistengerät wobei er sich Schädelverletzungen zuzieht.
Es besteht also keine Versicherung die irgendetwas bezahlen könnte - Du haftest als Verusacher zu 100 Prozent (vorausgesetzt das Verschulden wird gerichtlich festgestellt zB keine gesperrte Piste etc…).
Als Lenker (Dienstnehmer) mußt Du über die Bestimmungen informiert sein (zB darüber ob für ein von Dir gelenktes Fahrzeug eine Zulassung/Genehmigung/Versicherung erforderlich ist oder nicht). Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe bzw rechtlicher Verantworltichkeit. Die Ausrede: das habe ich nicht gewußt ist alt, gut aber leider unwirksam.
Drastisches Beispiel: Ein LKW-Lenker kann sich nach einem Verkehrsunfall auch nicht darauf raus reden das er die Bestimmungen der StVO nicht kennt, weil er keinen Führerschein besitzt, sein Chef ihm aber trotzdem den LKW überlassen hat. (ich weiß das Beispiel ist jetzt sehr überspitzt soll aber den rechtlichen Hintergrund aufzeigen).
habe die Ehre
Ully-Bär
gut das die Saison so kurz ist, ich denk nächstes Jahr werd ich das sowieso nicht mehr machen.
Das Problem ist halt das es keine Alternative gibt. Hier gibts keine Jobs. Zumindest keine die besser wären. Es sind überall die selben Scheißbedingungen und ich weiß schon nciht mehr wie ich erklären soll, warum ich dies und das an dem Job nicht machen kann. Mittlerweile klettere ich sogar schon die Liftstützen hoch, weil mir die Diskussionen, ob ich das kann oder darf zu deppert sind. Und natürlich gibts irgendwo klettergurte die nicht verwendet werden weils zu lang dauert. Bei der Flex hab ich die Schutzbrille zwar durchsetzen können, Gehörschutz war bis heute leider keiner aufzutreiben. Das ich mich weigere 24 std durchzuarbeiten wurde letztlich auch akzeptiert, dafür hab ich jetzt halt Probleme wenigstens die 40 WStd zu erreichen (diese Woche hab ich erst 23, komm mir aber vor als hätt ich in einer meiner früheren Firmen 100 gearbeitet) und die unbezahlten Bereitschaftsdienste (die ich eigentlich ständig habe - auch heute werd ich vielleicht noch angerufen) kann ich mir leider nicht sparen weil ich sonst wahrscheinlich gar nix arbeiten würde.
Gott sei Dank ist Anfang März alles vorbei.
LG M