servus
weiss jemand, ob es in deutschland erlaubt ist ,mit seinem mopped im eigenen wald zu fahren und ob man dafür einen führerschein braucht ?
- ist ja eigentlich privatgrundstück, aber es könnte ja sein, dass jäger, förster, anwohner, … was dagegenhaben.
schon mal danke im voraus
andi
und sichersten ist es wenn du beim zuständigen Förster und bei der Polizei nachfragst.
Ist sicher eine Streitfrage.
Lies dier mal das durch.
[url=http://www.offroadforen.de/vb/showthread.php?t=31822]http://www.offroadforen.de/vb/showthread.php?t=31822[/url]
Gruß vom Penzinger
scheißt sich um diese Frage kein Mensch was.
Ziemlich jeder den ich kenne fahrt mit dem Moped schwammerl pflücken usw…
Einen FS brauchst sicher ned, auf einem privaten Feldweg gilt die STVO nicht.
LG M
danke für die Antworten!
ich habe mal was mitgekriegt, dass das grundstück eingezäunt sein muss, um ohne FS fahren zu können
- aber mit der 250er 2-takter wird des ziemlich laut und der lärm macht ja am zaun nicht halt…
hab auch schon mal besuch von jägern bekommen, weil ich ein mal kurz gefahren bin und die waren nicht unbedingt erfreut über mein hobby…
sie haben gemeint ich solle auf der nahe gelegenen Motocrossstrecke des örtlichen MSC fahren - die wurde aber wegen lärmbelästigung vor ein paar jahren geschlossen.
mfg andi
Da in deinem Gästebuch Salzburg steht und das wohl zu Österreich gehört muß ich Dich schwerstens endtäuschen. Sehr gut kannst Du Dich mit unserem geltenden österreichischem Jagdrecht nicht auseinandergesetzt haben. Du hast als kleiner Waldbesitzer auf deinem Grund überhaupt keine Rechte. Erst wenn Du mehr als XYz ha (105, oder 205, weiß auswendig ned genau, jedenfalls dreistellig) ununterbrochen zusammenhängenden Wald besitzt hast Du das Jagdrecht und kannst die Jagdpacht vergeben. Darunter bist Du entmündigt. Die Gemeinde vergiebt bei diesen Kleinwäldern die jagd und Du kannst nichts dagegen tun außer einmal im Jahr bei der gemeinde vorstelölig werden und Deinen ANteil der Jagtpacht einfordern. Die meisten wissen das nicht mal und so geht dieses Geld nach dem Stichtag sowieso in den Besitz der Gemiende über. Der Bürgermeister freut sich. In manchen seltenen ausgewählten gemeinden wird Dir das Geld nachgetragen, meist aber nicht.
LG M
warum nehmens da dann den führerschein ab wennst angsoffen über die feldwege nachhausefahrst??? die stvo gilt auch dort!!! und das sich keiner drum scheisst… das noch weniger: wenn dich der förster erwischt droht eine besitzstörungsklage und dgl. !!!
lg eichenkiller
…zu sein, muss man zuerst jung und dumm sein!"
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Eine weiser Satz!
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Du kannst auf deinem Grund tun was du willst!
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Falsch, aber sowas von absolut falsch!
Was man auf seinem eigenen Grund tun darf, ist genauso vorgeschrieben und gesetzlich festgelegt!
ZB.:
1) Wenn ich 100 Bäume auf MEINEM Grundstück fälle?
2) Wenn ich 2 ha MEINER Wiese auf eine Motocross-Strecke umbaue?
3) Wenn ich in MEINEM Wald eine riesige Party gebe und ein grosses Feuer errichte?
4) Wenn ich hinter MEINEM Haus, in MEINEM Gareten, eine Canabis-Plantage anpflanze?
5) Wenn ich ein Service incl. Ölwechsel, auf MEINER Wiese mache und das Altöl in MEINEN Kanal oder in MEINE Senkgrube leere?
…und und und…
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„Ich habe mich mit dem Thema selbst lange genug bescheftigt…“
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Wenn du dich mit diesem Thema selbst lange beschÄftigt hast, dann solltest das aber wissen!
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„Auf deinem Grund kannst du hinkacken wo du wist…:-)“
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Auch nur solange es keiner sieht und dich anzeigt!
Möchte schon sehen, wie Gemeinde/Nachbarn/Polizei/Förster reagieren, wenn man mit einer Cross über SEIN Grundstück, richtung Wald jagt…
bitte frag net deppert sondern gib gas, wennst jetzt noch bei den nachbarn und der kiwerei fragen gehst hast 100% wickel.
DREHZAHL!
öarp
war sein erster beitrag im forum. anbei das bild aus seinem gb.
wenn er einmal so alt und weise wird, wie er jetzt jung und dumm ist, dann wird noch großes aus ihm werden.
lg,
hubert
ES gibt da so einen satz…
GIB GAS DU BRACHST SPASS!!!
ICh habe auch ene 100ccm maschiene und ich scheiße drauf?!?
wir haben eine hillclimbingstrecke!!
Mann schmeiss das teferl runter und gib gas
lg
ANONYM lol
GROEGI
in Niederösterreich wohnst. alle „Feldwege“ die ich dort kenne sind Schotterstraßen und ich weiß ned wem die gehören. Vielleicht der Gemeinde? Glöaube kaum das die in Privatbesitz sind, jedenfalls sehr unwahrscheinlich, dass die Dir gehören. Er will aber auf seinen eigenen Wegen in seinem eigenen Wald fahren. Das kann er auch machen. Er darf ja auch sein Holz raustransportieren und ob er seine Pilze mit dem Auto oder moped suchen geht, oder seine Grenzsteine zu Fuß oder auf der Cross kontorlliert kann ihjm keiner vorschreiben. Ein Vorteil der Großgrundbesitzer und BAuern gegenüber dem kleinem Mann…
@und das sich keiner drum scheisst… das noch weniger: wenn dich der förster erwischt droht eine besitzstörungsklage und dgl. !!!
hat sich eigentlich auch schon damit beantwortet. Wessen Besitz störst Du denn in Deinem Wald, Deinen eigenen? Es scheißt sich eben wirklich keiner drum, wir hier im Ort gehen alle mit dem Moped Schwammerl suchen, die Frage ist wohl eher wer, wo in wessen Wald und wie, bzw um welche Zeit (Anrainer) usw.
Wennst Du in der Jagdzeit dem Jagdpächter quer durch sein Revier heizt und ihm und seinen geladenen Jagtgästen den Spaß verdirbst wirst wohl Probleme bekommen. Sei ma ned bös, dann bist auch ein Trottel und selber Schuld…
Ansonsten wäscht eine Hand die andere.
LG M
sorry, das hab ich überlesen… (ich hätt ma ned dacht, das wer fragt ob er in seinem wald fahrn darf…)
lg eichenkiller
Servus!
Wenn es Dich wirklich interessiert, dann beschäftige Dich mal mit Dingen wie dem Geländefahrzeuggesetz (steirisches Landesgesetz) aber vor allem (bundesweit gültig) dem Kraftfahrgesetz, vor allem aber der Straßenverkehrsordnung und hier insbesondere mit dem Paragrafen 1 und den dazugehörigen Definitionen, Gerichtsentscheidungen und UVS-Entscheidungen. Du wirst Dich wundern was alles „Straße mit öffentlichem Verkehr“ ist. Die Besitzverhältnisse sind hier vollkommen unerheblich. Es wäre aber denkbar das der Baunernbub auf der Privatstraße (Fahrverbot) seines Vaters fährt (Straße mit öffentlichem Verkehr, da zumindest der Fußgängerverkehr dort erlaubt ist)
und deswegen angezeigt wird. Die Strafe nach der StVO kommt dann dem Wegerhalter (also wieder dem Vater) zugute. Kurios aber denkbar. Dann müßte man wieder eine Ausnahme schaffen (Zusatztafel) womit aber imme rnoch die KFG-Bestimmungen zu beachten wären …
(abgesehen vom Landesgesetz - nur in Stmk und Tirol?)
Ob es dann in der Praxis vollzogen wird und wie scharf das steht auf einem anderen Blatt.
Der Versuch zB eine Forststraße im Bereich der Österreichischen Bundesforste zu befahren könnte ziemlich teuer werden. Beeidete Jagd- und Forstaufsichtsorgane haben sogar Festnahmerecht und ein eigenes Waffengebrauchsrecht. Nur mal so als Info.
Servus
Ully-Bär
war bei der Bundesforste. Aber es ist ja auch klar - die Forststraße im Wald der Bundesforste gehört ja auch denen, natürlich darf die nicht befahren werden - steht auch auf jedem Weg angeschrieben und ist ein riesen Schranken vor…
was meinst mit dem Landesgesetz in Stmk und Tirol? was sagt dieses aus?
Hi!
Nicht jede Bundesforste-Straße verläuft zwangsläufig auf Grund der Bundesforste, sondern dieser Grund ist oft nur gepachtet und gehörteinem lokalen Grundbesitzer (zB einem Bauern).
Betreffend Landesgesetz:
Es gibt da das steirische Geländefahrzeugegesetz
Gesetz vom 20.Juni 1973 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen
im freien Gelände (Geländefahrzeugegesetz)
Laut Paragraf 1:
§ 1 (1)
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt die Verwendung von Kraftfahrzeugen außerhalb von
Straßen mit öffentlichem Verkehr oder von befestigten Fahrwegen im freien
Gelände.
Also: Straßen mit öffentlichem Verkehr: StVO und KFG
ansonsten Geländefahrzeugegesetz.
Kannst hier gerne nachsuchen:
[url=http://www.ris.bka.gv.at/lr-steiermark/]RIS - Landesrecht konsolidiert - Suche
Servus
Ully-Bär
Die Verwendung von Geländefahrzeugen ist, soweit in den Abs.2 und 3 und im §
10 nicht anderes bestimmt ist, verboten.
(2) Dem Verbot des Abs.1 unterliegt nicht die Verwendung von Geländefahrzeugen
für Fahrten
e) zur Ausgestaltung, Pflege und Beaufsichtigung von Grundflächen, die der
Ausübung des Wintersportes oder der Erholung dienen (z.B. Schipisten,
Rodelbahnen, Loipen, Wanderwege);
3) Dem Verbot nach Abs.1 unterliegt nicht die Verwendung von Geländefahrzeugen
mit Ausnahme der Motorschlitten für Fahrten
a) im Rahmen der Bewirtschaftung land und forstwirtschaftlicher Grundstücke;
b) im Rahmen der Jagd und Fischereiwirtschaft durch den Jagd oder
Fischereiberechtigten oder durch die von diesem der Bezirksverwaltungsbehörde
namhaft gemachten Personen;
c) der Anrainer auf Wegen, die zu Wohn und Wirtschaftsgebäuden führen.
Das heißt ich DARF weiterhin schwammerl suchen, Grenzsteine kontrollieren, Bäume fällen und abführen, die Schneekanonen betreiben, usw.
hab schon befürchtet, da gäbe es irgendein steirisches Gesetz, das die Steirer endgültig entmündigt und dem Dikatat dieser „freien und demokratischen Republik“ unterwirft.
Wo kämen wir den auch hin, wenn ich als Waldbesitzer diesen nicht mehr befahren darf, wie soll man denn dann diesen bewirtschaften.
Und soll erst mal jemand beiweisen, das diese Fahrt nicht zur Bewirtschaftung notwendig war…
Ich kontrolliere eben täglich meine Grenzsteine g
LG M
ad. „Beeidete Jagd- und Forstaufsichtsorgane haben sogar Festnahmerecht“
Gilt das auch bei Mountainbikern?
Wann ist der Waffengebrauch zulässig?
Selbstverständlich richtet sich das auch „gegen“ Mountainbiker. Warum auch nicht???
Die Jagd- und Forstaufsichtsorgane sind öffentliche Wache. Ich werde jetzt nicht das Waffengebrauchsgesetz hier reinschreiben, das würde den Umfang des Forums sprengen aber wenn es Dich wirklich interessiert kannst Du im Rechtsinformationssaystem RIS des Bundeskanzleramtes nachschauen. Aber Achtung: Wie überall gibt es auch dazu noch Verordnungen, Weisungen, gerichtliche Entscheidungen, etc …
Servus
Ully-Bär
Wie bereits hier schon mal geschrieben ist das Waffengebrauchsrecht im RIS des BKA nachzulesen.
Natürlich ist da kein Schießbefehl gegen Mountainbike oder Endurofahrer enthalten aber zB der maßhaltende Gebrauch bei der Durchsetzung einer Festnahme und natürlich die Notwehr- und Nothilfe (zB wenn jemand mit einem Motorrad auf einen Fußgänger (Förster) losfährt …)
Habe die Ehre
Ully-Bär
Du mußt so ein Gesetz immer genau und vor allem vollständig lesen!!! Dann hättest Du auch die Bestimmung gefunden wonach Du trotzdem eine Genehmigung der Behörde brauchst und dabei ua auf die Reinhaltung von Boden und Luft, Lärmschutz uä geachtet wird und sogar die Gemeinde Mitspracherecht hat.
So einfach ist es eben nicht das jeder mit irgendeinem Spaßgerät wo herumheizen kann.
Mach Dich mal bei Eurem Schilift schlau. Mit höchster Wahrscheinlichkeit haben die Pistengeräte eine Zulassung (sogar ein Kennzeichen wird zugewiesen) samt Haftpflichtversicherung. Zumindest ist es bei den Skiliften in Spital, Lammeralm, Niederalpl und Semmering der Fall.
Servus
Ully-Bär