Motorrad als "Dienstwagen" als Gewerbetreibender | Kosten als Betriebsausgabe und 1%-Regelung Steuer

Liebe Biker-Freunde,

ich hätte mal eine etwas „staubige“ Frage, nämlich zum Thema Steuern :-).

Und zwar bin ich hauptberuflich selbstständig und mache gerade den Führerschein Klasse A. Da ich beruflich relativ viel in der Stadt unterwegs bin, was ich bisher immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin, möchte ich das ab der Saison 2023 immer von März bis Oktober mit einem Saisonkennzeichen mit dem Motorrad machen. Daher möchte ich das Bike natürlich auch gern steuerlich geltend machen, sofern das möglich ist.

Da das Thema für mich gänzlich neu ist habe ich noch ein paar Fragen und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand - der sein Motorrad auch als „Firmenfahrzeug mit 1% Regelung“ nutzt - meine Fragezeichen im Kopf beantworten könnte:

  1. Wenn ich richtig informiert bin ist es grundsätzlich möglich ein Motorrad als „Dienstfahrzeug“ steuerlich geltend zu machen und mit der 1% Regelung zu versteuern - wird steuerlich genauso behandelt wie man es bei einem PKW machen würde. Richtig?

  2. Kann ich als Gewerbetreibender dann auch die MwSt. des Kaufpreises (50% Anzahlung und Rest in Form von monatlichen Leasing Raten verteilt auf 24 oder 36 Monate) über die Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend machen?

  3. Kann ich die Kosten für den Führerschein Klasse A und/oder die Motorrad-Kleidung (Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel, etc.) auch steuerlich geltend machen (sowohl MwSt. bei der UsSt.-Erklärung/-Voranmeldung als auch als Betriebsausgabe in der Gewerbesteuer-Erklärung), da Sie zum Gebrauch des Motorrads nötig sind?

  4. Ist das Saison Kennzeichen ein Problem? Ich nutze das Motorrad dann „nur“ von März bis einschließlich Oktober und in den Monaten November bis Februar fahre ich dann Bahn.

Ich würde mich sehr sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte. Oder vielleicht hat jemand auch einen Link wo ich diese Informationen finde…

Vielen Dank im Voraus!
Christian