Motorrad gegen Traktor

Hatte letzen monat einen Motorradunfall in da Kaltn Kuchl, a Traktor hat mich net gesehen beim Überholen und bog nach links ab :rage:.
Er hatte 2 Staplergabeln dran die genau in (Motorrad) Tank höhe waren,wär vorbeikommen, wenn er die net kabt hätt!!

Jetzt frog i mi ob der de Gabeln überhaupt in so ana sehr gefährlichen höhe haum derf?!?!?!?!

Vielleicht weiß des irgendwer!!!

Danke

bei baumaschienen is es zb verboten (auf der straße müssen sie abmontiert werden), beim traktor wirds denk ich mal ned viel anders sein …

Du lässt dich von Traktoren überholen? :sunglasses:

lg
Tastatur

He du lustiger (Tastatur), les amoi, i hob ihn Traktor überhoit …
 
… Rest gelöscht da nur aus Beschimpfungen bestehend. (Ully-Bär, admin)
 

Danke

Tjojo, Traktoren sind so eine Sache. Ein Kumpel von mir ist Landwirt und der ist immer erstaunt was die Leute hinter ihm so veranstalten wenn man links blinkt und eigentlich abbiegen will. Hat extra danach angehalten und nachgesehen aber Blinker geht, daran kanns nicht liegen. Trotzdem kamen 2 Autos von hinten als er den Blinker gesetzt hat und grad auf die Bremse trat. Vorn war Schaufel dran die natürlich beim einschlagen sehr schnell auf der Gegenfahrbahn ist. Er wurd sogar schon überholt als er auf die Abbiegespur eingebogen ist. Muss man wohl nicht verstehen.

Hat der Kollege bei dir geblinkt? Oder war Blinker verdreckt? Oder in der Eile beim heranfliegen gar nicht drauf geachtet? Oder hat er gar nicht geblinkt? Problem ist halt das ein Überholen mit dem Motorrad so flott geht das er genau im richtigen Augenblick in den Spiegel schaun müsste. Wenn man mit überschuss ran kommt und den Traktor „mal eben“ überholen will kann das schnell in die Hose gehen. Meistens wird halt nur der Aussenspiegel genutzt, keinesfalls sollt man da als Motorradfahrer mittig hinterm Traktor hinterherfahren, vor allem wenn er noch nen Anhänger hat, sondern eher so das man im Aussenspiegel gesehen wird.

Ich bin bei den dicken Eimern immer vorsichtig. Den alten Modellen trau ich erstmal gar nicht weil man nie ganz sicher sein kann ob der Blinker wirklich geht (und Blinkmuffel gibts ja auch noch…). Am besten schaut man obs links irgendwo grad ins Feld geht, solche Stellen wart ich immer ab, mir egal ob ich dann mal kurz hinterherzuckeln muss. Das Duell würd ich wohl haushoch verlieren. :grin:

Gruß

Es hätt auch ein Pflug sein können. Oder auf der Gabel hätt sich a Palettenbox befinden können. Oder die Deichsel von an Anhänger. Die trennt dir die Haxen ab, dass es nur so eine Freud is.

Was du dich fragen solltest: Hat der geblinkt oder Handzeichen gegeben, wie er abgebogen ist?
Falls nicht, gut für dich.
Falls doch: Pech gehabt.

Und ja, ich hatte so einen Unfall schon mal. Der hatte aber nicht geblinkt, dafür war auf dem Arbeitsgerät a Mistgabel befestigt, da war ich mit den Augen recht nah dran.

Wenns vorn rausragen muss ma hinten a Daferl fest machn? Ich kenn des blos wenns hinten z’lang san (Transport von Bäumen, etc.).

Hab ich.

Aha. Jetzt wos es schreibst.

Wenn du auch deine (absichtlich Einzahl, weil du scheinst ein Einzeller zu sein) anstrengst, wirst vielleicht drauf kommen, das meine Aussage als Scherz gedacht war. Aber ich hab geglaubt, dass weißt es, weilst mich als Lustiger tituliert hast. :grin:

Hab ich.

Naja, ein Monat später und wenn man ihn überlebt hat, kann man schon ein Scherzerl darüber machen.
Aber ich danke dir, für das Gespräch.
Bist mit´n Bertl verwand?

Tatstatur


er muss die gabeln unten haben knapp über dem boden ,is das selbe wie beim stappler :wink:
und zu rot unterstrichenen-des hatt mit dem garnichts zutun -die müssen immer unten sein knapp über dem boden :wink:

ps:hab mich getäuscht-is ned so wie beim stappler :worried:

Also doch am besten einfach auf Feldwege/-einfahrten achten und nicht drauf hoffen das er bestimmt in ein anderes Feld fährt. :grin:

Bei dem Abstand den die meisten hinter Traktoren an den Tag legen ists ziemlich wurscht ob er einen längeren Weg hat zum bremsen weil die meisten schon draufsitzen bevor sie aufs Pedal kommen. Wird blos noch von leeren Sattelzügen gesteigert, da frag ich mich schon wie irre man sein muss in nur 5 Meter Abstand dahinter herzufahren. Ich vermute die glauben alle der braucht über 100m… :grin:

Aber wärs eigentlich net am logischten das ma waun ma mitn Traktor, mit ana Staplergabel, Schaufel, Mistgabel, usw. herumfährt, die ganz in da Höhe transportiert?? Do wärs irgendwie am „ungefährlichsten“!! Oda??

lg

Für einen Reisebus wäre das sicher am gefährlichsten. Da wären dann die tranportierten Mistgabeln oder ähnliches in Sitzhöhe der Reisenden vom Bus.

Tastatur

Laut seiner Aussage hat er geblinkt!
Ich kann das heute leider nicht mehr so genau sagen! Eines kann ich aber sicher sagen, als ich zum überholen begann hatt er sicher nicht geblinkt!
Aber ich muss jetzt e so nehmen wie es das Gericht entscheidet!

Ich wollt halt nur wissen ob es da nicht irgendeine Regelung gibt wie man mit so Gabeln fahren muss.

Weil ich hab den Staplerschein und da muss ich meine Gabeln auch einige cm übern Boden haben, auch mit Ladung sofern es möglich ist, denn wenn ich das nicht mache und es passiert was, dann muss ich auch die Verantwortung tragen!!!

lg

…bauern störn , alle felder zubetonieren :grin:.
bleibt mir mehr diesel, essen hol i ma eh beim lidl,hofer :sob:
 
die gabel bleibt so beim trecker , warad jo ne schöna und blinkn für was , merkt ma eh an der dreckspur wohin i fahrn will :face_with_diagonal_mouth:

STIMMT!!! Da hast recht :wink:

Mit dem Frontlader sicher im Straßenverkehr.

Eine zuverlässige Quelle, wie ein Frontlader im Straßenverkehr gefahren werden darf, ist die jeweilige Betriebsanleitung des Schlepper- und des Frontladerherstellers.

Fahren mit angehobener Schaufel

Eine verbindliche Vorschrift, in welcher Höhe die Frontladerschaufel beim Fahren auf öffentlichen Wegen zu heben ist, gibt es nicht. Wohl aber lässt sich die Verpflichtung zum Fahren mit angehobener Schaufel aus den allg. Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Abs.2 StVO und
§ 30c Abs.1 StVZO) ableiten.

§ 1 Abs.2 StVO : „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“.

§ 30c Abs.1 StVZO : „Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden“.

Nach der „Richtlinie über die Beschaffenheit und Anbringung der äußeren Fahrzeugteile“ sind Teile, die in einer Höhe von mehr als 2m über der Fahrbahn angebracht sind, nach derzeitiger Meinung nicht als verkehrsgefährdend anzusehen.

Wichtig: Bei angehobener Frontladerschaufel kann sich das Fahrverhalten des Schleppers negativ verändern. Passen Sie Ihre Fahrweise diesem Umstand unbedingt an. Frontladerschaufeln (oder auch die Spieße oder Greifer für Großballen) sind nicht für den Transport von Lasten im Straßenverkehr zugelassen.

Wenn durch ein Anheben der Schaufel auf 2 Meter die Sichtverhältnisse des Fahrers eingeschränkt sind, dann muss der Fahrer dies anderweitig lösen. Etwa, indem er die Schaufel soweit anhebt, dass ein freies Sichtfeld gewährleistet ist. Werden für die Straßenfahrt notwendige Teile der Beleuchtungsanlage verdeckt, muss eine Zusatzbeleuchtung angebracht werden.

Fahren mit abgelassener Schaufel

Ein Hinweis zum Fahren mit abgelassener Schaufel ergibt sich aus einem Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Demnach dürfen Anbaugeräte bei einem Fahrzeug nicht so in den Verkehr hineinragen, dass es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann. Soweit ein solches „Hineinragen“ nicht vermieden werden kann, müssen scharfe Kanten und Ecken abgedeckt und durch Tafeln kenntlich gemacht sein.

Außerdem ist zu bedenken, dass der Abstand vom vorderen Ende der Schaufel bis zum Lenkradmittelpunkt bei waagrechter Haltung nicht länger als 3,50 Meter sein darf. Wird dieser Wert überschritten, müsste aufgrund der erheblichen Sichtfeldeinschränkung bei jeder Kreuzung, Einmündung, Einfahrt … eine zweite Person als Einweiser dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

hab auch einen bericht gelesen , da wurde dem träkerfahrer fahrlässige tötung aufgebrummt weil ein auto das entgegen kam die kontrolle verlor , auf die gegenfahrbahn gekommen is und genau in die gabeln eines traktors gekracht is… :cold_face:

am besten einfach beim anwalt schlau machen und das gericht entscheiden lassen , man lest überall dass es für traktor ka eigenes gesetz gibt also wird das sicher a streiterei werden…

hallo bernhard!
 
ich hoffe es geht dir soweit wieda gut? :wink:
 
lg marion

halte ich für verfehlt.
Wenn er mit der Gabel a leere Fernseher-Schachtel durch die Gegend führt ist das Unfallergebnis genau das selbe, weil der Karton einem anprallenden Auto genau keinen Widerstand entgegensetzt. Gut, hat er nicht drauf gehabt also hätt er die Gabel wegzaubern können.
Ich hoff, das Verfahren is in die zweite Instanz gegangen.

muss mal schauen ob ich das nochmal finde…

da mich das interessiert hat hab ich das www durchforstet , da hab ichs zufällig gesehen .
man bekommt immer wieder zu lesen dass es kein gesetz gibt dass das vorschreibt bzw verbietet , ich denke ein guter anwalt dreht das schon so hin.