Motorrad in England kaufen

Grüß euch,

ich arbeite seit einem halben Jahr in England und bleibe dort bis ende 2009.  Ich spiele mit dem Gedanken mir dort demnächst ein neues Motorrad zu kaufen.

Die  Yamaha R1 (Modell 2008) gibt es bei manchen Händlern dort für 8000 Pfund (ca. 8900 Euro).

Ich würde das Motorrad dann natürlich gerne mit zurück nach Österreich nehmen, wenn mein Arbeitsverhältnis dort endet.

Jetzt meine Frage:

Hat wer Erfahrungen wie das ablaufen würde wenn ich das Motorrad dann nach Österreich mitnehmen würde? Also ich würde es dann in England abmelden und in Österreich wieder anmelden.

Wie sieht das mit dem ganzen bürokratischen Papierkram aus? Würde es sich auszahlen vom Aufwand her?

mit freundlichen Grüßen

Christoph

alle fahrzeuge in england sind rechtslenker, also aufpassen, gell?  :sunglasses: nicht dassd dann am motorrad auf der falschen seite sitzt.

aber jetzt allen ernstes, ich denke das zumindest die nova nachzahlung auf dich zukommt, und laut meinem spezi der grad neben mir sitzt, auch die seit 1.6. gültigen, nach CO² ausstoß berechneten, umweltsteuer.

ganz genaue auskunft bekommst du für das betreffende bike bei deinem finanzamt. einfach mit den daten des gewünschten bikes (preis, leistung, alter, kubik, km-stand, usw.) dort hin laufen - die errechnen dann genau, was du nachzuzahlen hast und was du für die anmeldung in österreich alles tun musst.

generell gilt das hier: (für autos und motorräder gilt das selbe!!!):
http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1098241&menu_active=0259

von england rentiert es sich momentan auf alle fälle - wegen des günstigen wechselkurs des pfund. in österreich musst du die umtypisierung zahlen und die nova. egal ob neu oder gebraucht:
Bei Motorrädern richtet sich die NoVA nach dem Hubraum des Motors. Die Formel lautet:
Prozentsatz = („Hubraum in cm³“ – 100) x 0,02
Der Höchstwert des Prozentsatzes beträgt in jedem Fall 16%.
Normverbrauchsabgabe – Wikipedia

dieser prozentsatz des kaufpreises ist an das finanzamt zu zahlen. erst dann hat man die erlaubnis das motorrad in österreich zu versichern und anzumelden (die versicherung verlangt nach der bestätigung, dass die nova bezahlt wurde.)

hallo,
hab auch was von anderen scheinwerfern gehört die man austauschen muss.

Danke für die Informationen, werde mich erkundigen.

lg

stimmt die müssen umgerüstet/eingestellt werden, damit sie nicht links, sondern rechts weiter ausleuchten. hab ich ganz vergessen

in england bist (gemeldet) und das bike auch so lange angemeldet ist könnte es sein dass das ding unter übersiedlungsgut fällt und dann gibt es andere, sprich bessere, bedingungen. aber einfach bei www.oeamtc.at nachfragen die wissen es genau

Ich kann da vielleicht etwas Licht ins Dunken bringen.
 
Wenn du (so wie ich) in England lebst und dir hier ein Motorrad kaufst (aktueller Wechselkurs ist ja der Hammer) dann musst du es auf deinen Namen registrieren. Wenn es mindestens 6 Monate auf deinen Namen registriert ist gilt es als Übersiedelungsgut. Das heisst dass du dir über den Zoll keine Gedanken machen brauchst (durch Schengen eh unnötig). Die Nova ist auf jeden Fall zu zahlen (16% bei einer 1000er). Da es ein 2008er Modell ist solltest du eine EU Typengenehmigung kriegen (ist dabei anstatt „normalem“ Typenschein). Dieses COC Papier zeigt den österreichischen Zulassungsbehörden dass gewisse Grenzwerte eingehalten sind und sonstiger Kram. Mit dem nur noch in Österreich anmelden und gut is.
 
Zusammenfassung:
 
Motorrad kaufen:   8900 Euro
NoVa:                   1424 Euro
Anmeldung in Ö:     155 Euro

Summe:              10479 Euro plus Überführung für eine nagelneue 1000er.
 
Was noch dazukommen kann sind eventuell andere Scheinwerfer (soweit ins Detail hab ich nicht geschaut). Und wenn das so ist rechnet man mal großzügig mit 500 Euro dafür und das wars. Der Tacho sollte elektronisch von Meilen auf km ungestellt werden können. Ausserdem hat fast jedes UK bike eine Alarmanlage eingebaut. Alles zusammen also runde 11kEuro.
 
Ich denke das ist mal eine Ansage. Wenn jemand die Möglichkeit hat ist das zu empfehlen.

macht aber nix. ein scheinwerfer um 500.-- soll sein. dann stehst wie gesagt bei 11.000 + überführung und was kostet die überführung ? selbst wennst auf eigenen radln fährst brauchst 2 tage (mit gewalt gehts auch in einem) dann sind die reifen vom autobahnfahren hinüber (supersportreifen vorausgesetzt) sprit und übernachtungskosten etc. ist gleich noch mal ein tausender beinander. wenn ich da bei uns eine 2008er suche und gut verhandle bekomm ich sie um den selben preis

hast Du vergessen. Schlägt je nach Marke bzw. Generalimporteur nochmal mit ca. 200 Euro zu Buche…
 
Und ist die NoVA nicht auch USt-pflichtig? Das wären dann nochmals knapp 300 dazu!

Warum soll der Generalimporteur nochmal mit 200 Euro zu Buche schlagen?
 
Und nein, Nova ist nicht USt pflichtig - nicht mehr. Da gabs einen Bericht vom ÖAMTC vor ein paar Monaten.

Ganz einfach: Weil du das Bike nicht „einfach so“ in .at zulassen kannst. Es muß vorher in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden, zuständig dafür ist primär der Generalimporteur (nur wenn der untätig sein sollte, die Landesprüfstelle). Der verlangt dafür Kostenersatz. 200 Euro scheint ein „üblicher Satz“ zu sein…

Betr. NoVA steht im entsprechenden Gesetz aber etwas anderes, wenn ich mich nicht komplett verlesen habe: Die NoVA erhöht sich in jenen Fällen, wo sie nicht Berechnungsgrundlage der USt ist, um 20%. Damit ist sie zwar nicht USt-pflichtig, aber Du zahlst halt 19.2% NoVA statt 16%…

I bin koa Rechtsanwalt, aber widersprich aber wehement :smiling_face: . NoVa MwSt auf Gebrauchtfahrzeuge (älter als 6 Monate) isch schon vor einiger Zeit abgeschafft worden.
 
Und wenn des Bike a COC Papier hat zahlsch genau gar nix … nur wenn des typisieren (Einzelgenehmigung) musst kostet das ca. 170 Euro (und das hab i schon 2x gemacht, also kann i des aus erster Hand berichten).

dann viel spaß auf der zulassungsstelle, wenn du ein bike mit coc-papierl zulassen willst, das nicht in der genehmigungsdatenbank eingetragen ist…
empfehle als basislektüre einmal die öamtc-seite zum thema „eigenimport“…

Art. 5 § 6 (6) NoVAG idgF:
„Die Steuer erhöht sich in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20%.“
 
Diese Bestimmung wurde interessanterweise trotz des EuGH-Urteils vom 29.4.2004, Rs. C-387/01, der die Erhebung des Zuschlags für unzulässig erklärt hat, noch nicht aufgehoben. De facto ist der Zuschlag aber nicht zu bezahlen bzw. kann rückgefordert werden.