Motorrad mit PKW-Schein

Ein Bekannter meines Bruders möchte aus Deutschland zu Besuch nach Österreich kommen und hier Motorrad fahren. Er hat aber nur den PKW-Führerschein.
Bei uns ist es möglich mit CODE 111 im B-Schein Leichtmotorräder zu fahren.
Wie sieht die Sache für den Bekannten aus Deutschland aus??
Was braucht er um mit einem B-Schein in Österreich Leichtmotorräder fahren zu dürfen?
Wie ist da die Gesetzeslage?

BITTE BITTE UM HILFE!

DANKE!

lg
andi


nur dosen bis 125ccm, leichtmotorräder sind wieder was andres, wenn ich mich nicht irre,
mit dem b darf ma eben nur mit erwähnten 125er herumeiern…

und dass die rennleitung bei dem preußen ne ausnahme macht, glaub ich weniger…

man muss noch in die fahrschule gehen und a paar stunden praxis nehmen!!

beim ÖAMTC anrufen, die sollten das wissen.

Die Marmeladinger dürfen mit dem Autoführerschein Klasse 3 die 125-er fahren, wenn sie den Schein vor dem 1.4.1980 gemacht haben. Ansonsten brauchen sie einen Motorradschein. Übrigens anerkennen die Piefkes unseren 111-er nicht. Es darf also ein Österreicher mit diesem Schein weder über die Grenze fahren noch in Deutschland so ein Fahrzeug mieten. Außerdem ist es sowieso besser wenn kein Piefke bei uns ein Motorrad lenkt, es stehen eh schon genug im Weg herum. gg