Motorradverkauf ohne Anmeldung

[b][font=„arial“]Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe mir als Ersatzteillager ein Unfallbike gekauft. Da es in einem besseren Zustand war als ich ursprünglich geglaubt habe, babe ich es wieder aufgebaut und überlege, das Bike wieder zu verkaufen. Ich habe gehört, dass man das als Privatperson ohne Anmeldung nicht darf.
Kann mir jemand sagen wie da die rechtliche Situation ist,

Danke.[/font]
[/b]

von was für einer Anmeldung sprichst du da?

vermute mal du meinst ob du ein bike verkaufen darfst, das zwar laut kaufvertrag dir gehört, aber von dir selbst zwischen kauf und verkauf nicht zugelassen wurde?

Um welches Bike handelt es sich denn? (hast mein Interesse geweckt gg)

ich kenne leider den gesetzestext nicht allerdings würde ich hier mal bei der Zulassungsstelle oder beim Händler deines Vertrauens nachfragen, inwiefern es Probleme geben könnte, wenn der letzte Zulassungsinhaber nicht der Verkäufer ist.

Gesetzestext habe ich hier auf die Schnelle keinen gefunden, aber in einem Forum wurde von einem Gesetzeskundigen von steuerpflichtiger Gewerbehandlung gesprochen, sobald eine Gewinnabsicht vorliegt.

Von einem Bekannten weiß ich dass ihm Fahrzeughandel ohne Gewerbeberechtigung vorgeworfen wurde, weil er in einem Jahr 12(!) Fahrzeuge gekauft, angemeldet, gefahren, und wieder verkauft hatte. War in dem Fall aber reiner Eigengebrauch, da er einfach nicht gerne lange mit den selben Autos fährt :slight_smile:

Konkrete Antwort hast jetzt leider noch immer keine, und wirklich geholfen hab ich dir hier sicher nicht, aber in solchen Fällen würd ich sagen besser vorher fragen, als dann Probleme ausbaden.

Hallo,
bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber eine Anmeldung beweißt ja nicht unbedingt, dass dieser auch der Besitzer des Fahrzeuges ist. Das beweißt nur ein Kaufvertrag (oder Rechnung). Ausserdem musst du ja ein Motorrad nicht unbedingt für den Straßengebrauch kaufen. Wäre ja schlimm wenn ein „Motorradsammler“ der gut betucht ist, jedes Bike anmelden müsste. Daher kann das kein Problem sein.

LG

hallo,

wenn der zukünftige käufer dieses moped anmelden will benötigt er einen lückenlosen herkunftsbescheid.
d.h. kaufvertrag von deinem vorbesitzer und einen kaufvertrag von dir zum neuen käufer!

Servus!

Hab noch nie den Kaufvertrag vom Vorbesitzer zum Anmelden gebraucht!
Weder bei Auto noch beim Motorrad!

Und natürlich darfst ein Motorrad verkaufen, dass nicht auf dich zugelassen war.  Wie machst das mit einem Rennmotorrad, dass man gar net zulassen kann?

Gruß bartl

Zulassung : KFG §§ 37, 43 Für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen:

[ul][] Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
[
] Hauptwohnsitz-Meldebestätigung (Meldezettel)
[] Fahrzeug-Besitznachweis (Kauf-, Leasing-Vertrag)
[
] Typenschein (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Einzelgenehmigung (Bescheid)
[] Kfz-Versicherungsantrag (Haftpflicht)
[
] Finanzamtsbestätigung (NoVA)
[*] Begutachtungsformblatt (Pickerl)
[/ul] Bei der Zulassung durch private Haftpflicht-Versicherungen wird anstelle des Zulassungsscheines eine zweifache Zulassungsbescheinigung ausgestellt:

[ul][] Teil I ist mit dem Kraftfahrzeug mitzuführen,
[
] Teil II ist aufzubewahren, da bei Abmeldung des Kraftfahrzeuges nur beide Teile zusammen als ordnungsgemäße Zulassungsbescheinigung gelten.
[/ul] Ab 3. Jänner 2011 sind neue Kfz-Zulassungsscheine im Scheckkartenformat auf freiwilliger Basis erhältlich. Eine Antragstellung ist bereits ab 1. Dezember 2010 möglich. Die Mehrkosten betragen € 19,80.

soll denn die Zulassungsstelle wissen, daß der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer ist, wenns net auf ihn angemeldet war ?
cu
Heli

der letzte besitzer auf den das kfz angemeldet war ist bei der behörde gespeichert, und nur dieser kann einen gültigen kaufvertrag (privat/privat) abschließen.

1.kaufvertrag zwischen vorbesitzer und käufer
2.anmelden, abmelden und verkaufen
3.kaufvertrag vom vorbesitzer und dir beglaubigen lassen (billiger als 2. )
4.beim kaufvertrag deinen namen mit dem des vorbesitzers irrtümlich verwechseln (billiger als 2. und 3. aber eben ned ganz korrekt)

ich hab mal ein auto verkauft, typenschein wurde vor anmeldung vom käufer verschmissen oder was auch immer… :eyes:

er konnte kein duplikat anfordern da er „offiziell“ nicht der besitzer war.

er hätt den kaufvertrag begläubigen lassen müssen, was aber auch nicht gratis ist.

ich habe ihn dann ohne probleme bekommen, und die tante am verkehrsamt hat mir gesagt dass es nicht so einfach sei nur mit einem kaufvertrag… sonst könnte ja jeder kommen, ein duplikat anfordern, anmelden und irgend einen kaufvertrag schreiben wo es nicht mehr nachvollziehbar is wer das kfz wirklich besessen und verkauft hat.

da hier nur die rede vom verkauf war geb ich dir recht… :wink: das kann er ohne weiters, will der käufer aber anmelden wirds probleme geben.

es muss der kaufvertrag jedoch beglaubigt werden, das macht zb: der öamtc (nur für mitglieder)

im privaten KfZ Verkauf waren einmal, zumindest wenn es sich um Österreichische Staatsbürger handelt(beim Verkauf zwischen verschiedenen Bundesländern)

Grundsätzliches Vorgehen(Eigene Erfahrung):

Kaufvertrag zwischen Dir und dem Vorbesitzer muss vorhanden sein
Mit einem eventuellen neuen Käufer machst Du einen Kaufvertrag zwischen Dir und Ihm.

Das ist im Prinzip Dein bzw. sein Eigentumsnachweis.

Mit Deinen sonstigen Unterlagen (Ausweis, Prüfbericht, VB, Typenschein o.Ä, Meldezettel vorsichtshalber doch mitnehmen) anmelden gehen. Ach ja, Geld nicht vergessen.
Wie gesagt Österreichischer Staatsbürger, ordentlicher Wohnsitz in Österreich.

Wenn Du das nicht 10 mal im Jahr machst interessiert das Niemanden.

Solltest Du Zweifel haben rufe einfach bei der Dir am Nächsten gelegenen Anmeldestelle an und lass Dir das bestätigen, dann brauch ma hier des net länger diskutieren.

So war heute Anmelden. Hab das Motorrad vom Besitzer gekauft der dieses nicht Angemeldet hatte. Der Verkäufer hat lediglich seinen Kaufvetrag zwischen ihm und Vorbesitzer in die Zulassungsstelle Faxn müssn, hat ausgereicht.

LG Martin