Nebenfahrbahnen +Wartepflicht

der Rechtskommende, da die "Seitengasse"eine Strasse ist und wie du sagst nicht anders gekennzeichnet oder mit Fahrverbot belegt.
Ich kenne auch so Strassen, da ist nur auf der Aufdoppelung ein Zebrastreifen aufgemalt.
Nur selbst als REchtskommender würd ich ja schon mal grundsätzlich anhalten, bevor da ein Kind mit dem Fahrrad oder laufend vor mir drüber flitzt.
Denn das nimmt das sicher als Gehsteig wahr.