Neu und schon eine Frage!

Hallo! Bin neu hier und hab auch schon eine wichtige Frage!!
 
Heiße Hans-Peter, bin aus Öberösterreich und fahre seit diesem Jahr eine Yamaha XS400 (Bj.1979) .
 
Habe jetzt von einem Bekannten ein Motorrad angeboten bekommen, das er gegen meine alte Honda CB200 tauschen würde. Handelt sich um eine Kawasaki KLR600. Der letzte Vorbesitzer (vor meinem Bekannten) ist gestorben und mein Bekannter hat das Motorrad über die Frau des Verstorbenen bekommen. Problem ist jetzt, das der Schlüssel und Typenschein nicht mehr auffindbar sind. Schlüssel wär ned unbedingt das Problem, aber der Typenschein… Die Frau des Verstorbenen wäre bereit dafür zu gewärleisten das das Motorrad von ihrem Mann war und auch eine Verlustbestätigung oder was auch immer zu schreiben. Aber das genau ist meine Frage, was brauch ich jetzt alles und an wen wende ich mich wenn ich das Motorrad jemals wieder anmelden will??
 
Wäre sehr dankbar über einpaar Antworten!!
 
Vielen Dank schon mal!
 
Mfg, Hans-Peter

Hallo!

Hatte mal ein ähnliches Problem und der nette Herr OldGSX hat mir damals folgendes geschrieben:
 

  1. Verlustanzeige Magistrat, damit
  2. auf´s Verkehrsamt, Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, bei Eintreffen derselben
  3. zu einem befreundeten Suzuki-Händler deiner Wahl gehen, Duplikat anfordern, Kosten wie gesagt ca. 100,- Teuronen
     
    In Deinem Fall musst Du also nur noch den befreundeten Suzuki-Händler gegen einen befreundeten Kawa-Händler austauschen! :wink:
     
    MfG
    Sog i net

Sollte der Letztbesitzer im Bereich einer Bezirkshauptmannschaft wohnhaft gewesen sein, dann kannst Du den Punkt 1 streichen und direkt zum Verkehrsamt bei der BH gehen. Dort erfolgt dann eine „eidesstattliche Erklärung“ (in diesem Fall durch die Witwe) … Eine polizeiliche Verlustanzeige ist „zur Glaubhaftmachung“ nicht erforderlich.

Vielen Dank für die Antworten!
 
 

 
 
Wie meinst du " im Bereich einer Bezirkshauptmannschaft "  ?? Also für den Letztbesitzer genau so wie für mich ist die BH Vöcklabruck zuständig, meintest du das???
 
mfg

meinte er es. Kannst alles auf  der BH erledigen.
 
mfg Michael

ok, und was benötige ich jetzt von der Frau des Verstorbenen??? Reicht mir da jetzt ein Kaufvertrag???
 
 
mfg Hans-Peter

Es reicht der Kaufvertrag NICHT !!!

Sie muß selbst zur Behörde (Bezirkshauptmanschaft Verkehrsamt) gehen und den Verlust des Typenscheines anzeigen. Dann muß sie (zumindest am Papier) das Duplikat beim Importuer anfordern …

Du kannst sie ja unterstützen aber grundsätzlich ist dazu sie selbst notwendig. Wenn das Fahrzeug derzeit noch angemeldet ist, muß ev auch eine Ummeldung  noch erfolgen (da braucht sie dann auch die Unterlagen über die Erbschaft).

Wenn Du dann den Typenschein(Duplikat) in den Händen hältst brauchst Du den Kaufvertrag und ein gültiges Gutachten § 57a KFG dann noch die VB der Versicherung und einen Meldezettel … (und natürlich noch ein paar Euros)

Hm … da kommt ja dann doch ganz schön was auf mich zu, da die Dame warscheinlich keine Ahnung davon hat und sie das ohne meine Hilfe gar nedauf die Reihe bringt … :cold_face:
 
Ob ich mir das antun soll?? Alleine das Anmelden kostet ja schon 150€! Dann noch den Typenschein und das alles. Muss ich mir nochmal gut überlegen. Das Motorrad is ja schließlich auch schon ein paar Jahre gestanden und ist auch nicht mehr das neueste. :eyes:
 
Werd mir da noch ein paar Gedanken drüber machen müssen!  :wink:
 
Vielen Dank auf jeden Fall mal das hat mir wirklich sehr geholfen Ully! :smiling_face:
 
mfg, Hans-Peter

Eine Frage noch … könnte ich das mit einer Vollmachterklärung so regeln das ich das alles selbständig erledigen kann?? Wie müsste sowas verfasst sein, falls es möglich wäre?!
 
 
mfg.

Da wird der nur der Weg zur Behörde weiterhelfen. Nachfragen macht klug.

Noch ein Tip: Es gibt da ein Feld mit „Antwort“ wenn Du da drauf klickst antwortest Du auf den jeweiligen Beitrag. Du hast nämlich auf Deinen eigenen Beitrag geantwortet …