Neue Kameraperspektive für 1000Ps Videos?

oiso mi hams heuer scho 4x aufgehalten mit 2 cam am moped ,…3x polizei und 1x prüfbus und nix war , kieberer haben sich für cam interessiert wie aufnahmen so werden usw das immer aufs kontrollieren vergessen haben :wink: ,…i glaub i montier ma no 5 cam aufs moped

Spätestens jetzt wissen sie daß du des bist :smiley:

[image]http://www.fotos-hochladen.net/uploads/hugoxateofdvh2.jpg[/image]

Das sieht der Datenschutz offensichtlich anders, Dashcams (dazu gehören die GoPros und Konsorten) sind grundsätzlich verboten, egal ob Bilder/Videos veröffentlicht werden oder nicht.
http://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx

Urheberrecht ist etwas anderes und stand nicht zur Debatte :wink:

Kalle_B.

Hat auch gelesen was du linkst? :wink:
Also wenn der seinen Gehsteig den ganzen Tag filmen will, dann ist das was anderes als wenn er sich selber mit einer Kamera auf an Stiel filmt. Sind ma uns da einig?
Denn sonst dürfe man sich ja nichtmal mehr selber fotografieren!

i Nicht meldepflichtig sind Datenanwendungen, die

  1. von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten vorgenommen werden (§ 45) oder…“

§ 45 DSG 2000 lautet unter der Überschrift „Private Zwecke“:

„§ 45. (1) Für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten dürfen natürliche Personen Daten verarbeiten, wenn sie ihnen vom Betroffenen selbst mitgeteilt wurden oder ihnen sonst rechtmäßigerweise, insbesondere in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 2, zugekommen sind.

(2) Daten, die eine natürliche Person für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten verarbeitet, dürfen, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich anderes vorgesehen ist, für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden.“

§ 50a Abs. 1 bis 4 DSG 2000 lautet unter der Überschrift „Allgemeines“:

„§ 50a. (1) Videoüberwachung im Sinne dieses Abschnittes bezeichnet die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, die ein bestimmtes Objekt (überwachtes Objekt) oder eine bestimmte Person (überwachte Person) betreffen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte. Für derartige Überwachungen gelten die folgenden Absätze, sofern nicht durch andere Gesetze Besonderes bestimmt ist.


Wenn der Antragsteller mit Verweis auf Videokameras auf der Kärntner Straße (offenbar zu touristischen Zwecken) bzw. Helmkameras bei Sportlern eine ausschließlich private Datenanwendung und damit § 45 DSG 2000 behauptet, ist ihm entgegen zu halten, dass die von ihm geplante Datenverwendung anderen Zwecken dient, als das Festhalten von Urlaubserinnerungen oder sportlicher Betätigung. [/i]

Diese touristischen Aufnahmen und Helmkameras bei Sportlern sind nämlich erlaubt. (siehe roter Satz)

VARÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄT-
AAAAAAAAAAAAAAAAAAaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!!!

Das war ich ned, das war google.
Ich bin nur der Überbringer der schlechten Nachricht. :smiley:

…schau schlimm oda???

Vüüüh gläsana geht’s nimma ha?!

Vielleicht soit i 200 Moi Terroarist, oda Atntätaa, oda Määäada schreibn?!?!!?!? Daunn steht in ana hoibn Stund de Wega vuar da Tiar?! :hushed: :cold_face: :cold_face: :cold_face:

Richtig oag find i, daß du des erst vor 2 Tog gepostet hoast und google weiß des scho seit 3 Tog. :smiley:

Höllseha… do hobn ma an Tschip eing’setzt bei da OP… " i bin BORG"… :cold_face:

doppelt