Morgen!
Wie warats denn mit sowos für’s nächste Test-Video? ![]()
Rear view outside the bike - KTM Super Duke 990R - - YouTube
Ka Ohnung wie guat oda schlecht des funktioniert, oba I sehs zum erstn Mol und mir gfollts! ![]()
lg
Morgen!
Wie warats denn mit sowos für’s nächste Test-Video? ![]()
Rear view outside the bike - KTM Super Duke 990R - - YouTube
Ka Ohnung wie guat oda schlecht des funktioniert, oba I sehs zum erstn Mol und mir gfollts! ![]()
lg
Ja sieht gut aus.
Hab aber grad gehört dass es verboten ist, Kameras zu montieren, egal Auto oder Mot., Datenschutz, kann mit bis zu 10 000Eiern bestraft werden. Ja der Staat braucht Geld. Ist auch ein schweres Vergehen.
Gruss Sigi
Bist dir sicher? ![]()
Die Aufnahmen sind echt gut!
[image]http://static.panoramio.com/photos/large/21890879.jpg[/image]
Es dürfen keine Personen und / oder Nummernschilder erkennbar sein, dann ist es legal. ![]()
Wieso schreibst des mir?
I habs ja ned behauptet sondern in Frage gestellt … ![]()
… Datenschutzverletzungen sind es nur wennst wie so manches Ei die Nummertafeln anderer Fahrzeuge filmst.
lg
… wäre eventuell hilfreich beim erroieren von Fahrfehlern aber bitte mal ehrlich Robert … wer von uns macht schon Fehler ???
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Was ich mir denken könnte ist durch die Länge der Halterung eine enorme Wackelei wenn die Strassen mal nicht so schön sind und das ist in Österreich sehr sehr oft der Fall weil wir ja zu wenig Steuern zahlen um das zu reparieren.
lg
Des hot da Sigi gschriebn…oba sunst kenntest Recht hobn.
Auf ana ebenen Rennstreckn schaut des oba sicha geil aus bei volla Schräglog!
Irrtum:
[i]Hinsichtlich der generellen Befugnis zur Durchführung einer Videoüberwachungsanlage orientiert sich die grundsätzliche Berechtigung eines privaten Auftraggebers an dessen Verfügungsbefugnis über den im Einzelfall konkret zu überwachenden Raum. Private dürfen daher regelmäßig nur jene Bereiche überwachen, an denen ihnen ein hausrechtsähnliches Verfügungsrecht zukommt; also etwa das eigene Haus, den eigenen Garten oder das eigene Betriebsgelände. Eine solche Verfügungsbefugnis kann sich dabei sowohl aus einem Eigentumsrecht, aber auch etwa aus einem Mietverhältnis ergeben.
In Abgrenzung dazu sind an „öffentlichen Orten“ (im Sinne des § 27 SPG) aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich nur die Sicherheitsbehörden zur Durchführung von Videoüberwachungen berechtigt und richtet sich deren Zulässigkeit nach den Anforderungen des SPG (vgl. § 54 Abs. 6 und 7 SPG). Da die im Fahrzeug des Antragstellers montierte Kamera während der Fahrt regelmäßig sowie in beabsichtigter und umfassender Weise öffentlichen Raum erfassen würde, fehlt es dem Antragsteller bereits an der hierfür erforderlichen „gesetzlichen Zuständigkeit“ bzw. „rechtlichen Befugnis“ im Sinne des § 7 Abs. 1 DSG 2000.[/i]
Hier nachzulesen: RIS - K600.319-005/0002-DVR/201... - Entscheidungstext - Datenschutzbehörde
Kalle_B.
Ja Kalle.
Als ich gamals gelesen hab dass es in Russland verboten wird Kameras zu installieren hab ich gelacht, Fast-Diktatur usw, es könnten ja die Armen Beweise bei einem Unfall haben.
Dabei ists bei uns gar nicht erlaubt, Bananenrepublik.
Auch gibts in Ungarn jetzt ein neues Gesetz, fotografieren u filmen von Personen streng verboten, wird stark bestraft.
Gruss Sigi
Hier mal ein Bericht dazu im Netz…
TOURENFAHRER - Motorradreise – Motorradtests – Zubehör
Ob ich filme oder fotografiere ist doch das Gleiche - Standbild oder laufendes Bild, ich habe auf beiden Bildern möglicherweise und ungewollt ein fremdes Kennzeichen oder fremde Personen abgebildet.
Herzallerliebste Politiker, Datenschützer und Veranstalter dieses Szenarios…
Ich plädiere dafür, dass alle Cams, Fotoapparate, Zeichen- und Malstifte, Papier, Papyrus, Höhlenwände etc. beschlagnahmt und vernichtet werden. Des Weiteren alle Fernsehgeräte, Handys, Tablets, Monitore, welche zur Darstellung von Bildern geeignet sind!!!
Alle Fernsehsender, Zeitungsredaktionen werden ab sofort geschlossen, Journalisten und Fotografen in den Kerker geworfen, das Wort „Medien“ umgehend aus dem Sprachgebrauch gelöscht!
Jawollll - zurück in die Steinzeit heißt ab sofort die Devise!
… und nu, Ihr Polithirnis…keinen Menschen könnt Ihr jemals wieder mit Euren mediengeilen Fratzen zum Erbrechen reizen, niemand wird jemals wieder auf Eure Lügen hereinfallen, die Verbreitung Eurer verschleimten Thesen ist nur noch per Buschtrommel und Mund-zu-Mund-Propaganda möglich - ein Traum werde wahr.
Aaaaaber - Ihr werdet einsam und unbeachtet von der Menschheit in die Gruft fallen - mit dem kleinen Vorteil >>> keiner wird Euch zur Beerdigung des „Unbekannten Politikers“ an den Grabstein pinkeln und Ihr seid vor Verachtung gefeit.
Makaber, aber das hat doch was.
Des gfoit ma
…da Denkt doch noch Wer ![]()
daher Beste Griaß an Di ,und in mei Oide Heimat ![]()
Pg
Irrtum^2 (Da beide falsch liegen, denn es darf sowohl alles fotografiert und gefillmt werden und es darf auch genau erkennbar sein, wer auf Foto oder Film drauf ist, nur es darf nicht veröffentlicht werden, wenn … lest selber!
Urheberrechtsgesetz § 74 UrhG Schutzrecht (1) Wer ein Lichtbild aufnimmt (Hersteller), hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Bei gewerbsmäßig hergestellten Lichtbildern gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
Urheberrechtsgesetz § 78. (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.[/i]
„Videoüberwachung“ ist übrigens komplett was anderes wie eine Kamera im Anhänger, die auf das Zugfahrzeug gerichtet ist. ![]()
Solche Bilder sind definitiv gestattet und erzählt mir bitte nicht, daß man die Personen nicht erkennen kann. ![]()
[image]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/35/New_York_marathon_Verrazano_bridge.jpg[/image]
…de N349 in Portugal… duart dearfst jo scheinboar OHNE Taferln foahrn… oisa WUARSCHT!
Is eh a Taferl obn schau genau hin! ![]()
Okehh…
Die genaue Beurteilung wäre ein Fall für Mr. Motorradrecht. ![]()
Was ich aber spannend finde, auf dieser Homepage laufen rund 6 Tracker (von Google Analytics, Audience Science etc.), man kennt Safe Harbour etc. aber da ist man wieder ausserordentlich streng… ![]()
… unabhängig davon: Keinesfalls in der Schweiz aufgenommene Videos mit erkennbarer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Youtube hochladen. Die Verjährungsfrist beträgt hierzulande 10 (!!!) Jahre und Tachogeschwindigkeit gilt abzüglich (erhöhter) Toleranz als effektive Geschwindigkeit. ![]()
Keinesfalls in der Schweiz aufgenommene Videos mit erkennbarer Geschwindigkeitsüberschreitung auf Youtube hochladen.
…u.U. amüsant ein Video jenseits der 200 km/h hochzuladen mit gut erkennbaren Ortstafeln aber OHNE zu erkennenden Kennzeichen?! Vielleicht mir Danksagung an die Schweizer BH?!
…fois do oans drauf is ist es so angebracht das es hierzulande auch schon strafbar wäre!
Man kann wahrscheinlich aufgrund des Km-Stands dein Motorrad erruieren, dazu hast du es hochgeladen, also bist du in der Beweispflicht.
…und wenn meine Oma 4 Räder gehabt hätte, wäre sie ein Autobus… boahhhhhh Rochus… die könnten mich mal, WOHER wissen die das es MEIN Krad ist usw. da würden sie viel zu tun haben mir das zu beweisen! Ich bin da in gar keiner Pflicht… schon gar ned wenn man es anonym macht… sprich mit irgendeinem Schleppi auf Hugo Arschleck’s Namen hochlädt!
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