Gebührenpflichtiges Kurzparken in Wien gültig ab 1. September 2007:
WANN?
Montag bis Freitag (werktags) 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr
WO?
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 + 20
Sonderregelung für 15. Bezirk (gekennzeichnete Zone):
Täglich (auch am Wochenende und an Feiertagen) 18.00 bis 23.00 Uhr (keine Zone im Juli + August)
Geschäftsstraßen (z.B. Mariahilfer Straße) haben spezielle Regelungen –
bitte auf die Verkehrszeichen achten!
Maximale Parkdauer: 2 Stunden
Tarif für Parkscheine: EUR 1,20 pro Stunde, EUR 0,60 für ½ Stunde
Nähere Details: www.wien.gv.at/verkehr/parken
Parkscheine sind erhältlich:
- in Trafiken
- bei Vorverkaufsstellen der „Wiener Linien“
- bei Fahrscheinautomaten der „Wiener Linien“
- bei den Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten
zum Thema „neue Parkregelung ab 1. Sept. 2007“
1. Was versteht man unter Parkraumbewirtschaftung?
Die Wiener Parkraumbewirtschaftung bevorzugt die AnrainerInnen bei der Parkplatzsuche im Wohnbezirk und ermöglicht ihnen unbegrenzt zu parken, wo andere nach 2 Stunden den Parkplatz wieder verlassen müssen.
Die Parkraumbewirtschaftung führt zur
·Verringerung der bezirksfremden Dauerparker (z.B. Arbeitspendler),
·Verringerung der Falschparker (z.B. bei Eckbereichen, Halteverboten, Ladezonen,…)
·Verringerung des Parksuchverkehrs in den bewirtschafteten Gebieten,
·Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs
Infos: [url=http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/index.htm]http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/index.htm[/url]
2. In welchen Bezirken gibt es die Parkraumbewirtschaftung?
Bezirke:
1.Innere Stadt
2.Leopoldstadt
3.Landstrasse
4.Wieden
5.Margareten
6.Mariahilf
7.Neubau
8.Josefstadt
9.Alsergrund
15.Rudolfsheim-Fünfhaus
20.Brigittenau
3. Wie wird bezahlt?
Durch -) Kurzparkscheine zum Ausfüllen (Frage 4)
-) Parkpickerl für BewohnerInnen (Frage 7)
-) via Handy - über Telefonrechnung (Frage 15)
-) Pauschale Parkometerabgabe (Frage 17)
-) Parkkarten für Betriebe/Beschäftigte (Frage 8)
4. Wo und wann sind Kurzparkscheine zu verwenden?
Wo: In allen Kurzparkzonen Wiens, die mit entsprechenden Verkehrszeichen beschildert sind. Es gibt
·flächendeckende (Gesamt- oder Teilflächen der Bezirke 1 bis 9, 15 und 20) oder
·lineare (nur einzelne Straßenabschnitte betreffende) Kurzparkzonen
Wann:
- In flächendeckenden Kurzparkzonen in den Bezirken 1 bis 9 und 20:
Montag bis Freitag (werktags) von 9:00 bis 22:00 Uhr, ganzjährig
- In flächendeckenden Kurzparkzonen im 15. Bezirk:
Montag bis Sonntag von 18:00 bis 23:00 Uhr, ausgenommen Juli und August
- In den linearen Kurzparkzonen:
entsprechend den Zeiten, die auf den Zusatztafeln angegeben sind
Parkdauer:
Die maximale Abstelldauer in den flächendeckenden Kurzparkzonen beträgt zwei Stunden, ausgenommen Geschäftsstraßen (Auflistung siehe Frage 5)
ACHTUNG: !!! Bitte immer auf die Beschilderung achten !!!
5. Warum sind einzelne Straßen (Geschäftsstraßen) von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen?
·Um den Einkauf in den Geschäftsstraßen zu erleichtern
·Um Betrieben kurze Liefertätigkeiten zu ermöglichen
Folgende Geschäftsstraßen sind ausgenommen:
2. Bezirk: Praterstraße (Aspernbrückengasse bis Praterstern)
Taborstraße (Praterstraße bis Heinestraße)
3. Bezirk: Landstraßer Hauptstraße (Vorderer Zollamtsstraße bis Juchgasse)
Fasangasse (Mohsgasse bis Rennweg)
Erdbergstraße (Apostelgasse bis Lechnerstraße)
Kardinal-Nagl-Platz (in Verlängerung der Erdbergstraße)
4. Bezirk: Wiedner Hauptstraße (Resselgasse bis Johann Strauß Gasse)
Rechte Wienzeile entlang des Naschmarktes (Schleifmühlgasse bis Getreidemarkt)
5. Bezirk: Reinprechtsdorfer Straße
Matzleinsdorfer Platz
6. Bezirk: Mariahilfer Straße
7. Bezirk: Mariahilfer Straße
Neubaugasse (Lerchenfelder Straße bis Lindengasse)
Lerchenfelder Straße
8. Bezirk: Lerchenfelder Straße
Josefstädter Straße
Alser Straße
9. Bezirk: Alser Straße
20. Bezirk: Wallensteinstraße (Brigittenauer Lände bis Jägerstraße)
Klosterneuburgerstraße (Wallensteinstraße bis Gerhardusgasse)
ACHTUNG: !!! Die maximale Parkdauer beträgt hier 1,5 Stunden !!!
Auch Parkpickerl- und ParkkartenbesitzerInnen haben sich hier an die höchstzulässige Abstelldauer zu halten!
6. Wie kann man erkennen, ob man sich in flächendeckenden Kurzparkzonen befindet?
Beschilderung für eine flächendeckende Kurzparkzone:
„ Anfang“
„Ende“
Ab 1. September 2007 sind die Bezirke 1 bis 9 und 20 in einer großen gemeinsamen Kurzparkzone zusammengefasst.
Vorteil: weniger Schilder (großformatige Schilder werden an verkehrsstarken Kreuzungen montiert).
7. Ausnahmen für BewohnerInnen: Beantragung eines Parkpickerls
BewohnerInnen mit Hauptwohnsitz in den Bezirken 1 bis 9, 15 und 20 können für ihren Bezirk bei einem Magistratischen Bezirksamt ein Parkpickerl für mindestens drei Monate bis maximal zwei Jahre zur zeitlich unbeschränkten Abstellung ihres Fahrzeuges beantragen. Die Kosten für das Parkpickerl sind im Vorhinein zu bezahlen.
NEU: Der erstmalige Antrag auf Ausstellung eines Parkpickerls für BewohnerInnen kann auch über Internet gestellt werden (über [url=http://www.wien.gv.at/amtshelfer/mba/parkpickerl.html]http://www.wien.gv.at/amtshelfer/mba/parkpickerl.html[/url]unter „„Online-Abwicklung für Bewohner/innen““). Die Gebühren können mittels Kreditkarte, Internet-Banking oder Zahlschein bezahlt werden. Das Parkpickerl wird nach Zahlungseingang per Post zugeschickt.
Infos: [url=http://www.wien.gv.at/amtshelfer/mba/parkpickerl.html]http://www.wien.gv.at/amtshelfer/mba/parkpickerl.html[/url]
8. Ausnahmen für Betriebe und Beschäftigte: Beantragung der Parkkarte
Betriebe/Beschäftigte der Bezirke 1 bis 9, 15 und 20 können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/parkkarte.html)eine Parkkarte bei der Magistratsabteilung 46 (Telefon: +43 1 955 59) beantragen.
9. Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen
Von der Parkgebühr sind jene Personen befreit, die aufgrund einer körperlichen Behinderung
- von der Entrichtung der KFZ-Steuer befreit wurden,
- oder von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen sind,
- oder einen gültigen Ausweises gemäß § 29b Abs. 1 der StVO besitzen.
Diese AusweisbesitzerInnen sind auch von der Einhaltung der Parkdauer ausgenommen.
Infos: [url=http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/service/behindertenparkplaetze/index.htm]http://www.wien.gv.at/verkehr/organisation/service/behindertenparkplaetze/index.htm[/url]
10. Wie setzen sich die jährlichen Kosten für das Parkpickerl zusammen?
Bezirke 1 bis 9 und 20
Parkometerabgabe 135,00 EUR
Eingabegebühr 13,20 EUR
Verwaltungsabgabe 44,69 EUR
SUMME 192,89 EUR
Bezirk 15
Parkometerabgabe 60,60 EUR
Eingabegebühr 13,20 EUR
Verwaltungsabgabe 44,69
SUMME 118,49
11. Wie werden die neuen Parkscheine aussehen?
Die neuen Parkscheine werden sich im Wesentlichen nur durch den geänderten Preis von den bisherigen unterscheiden.
Flieder: 10 Minuten-Parkschein gebührenfrei
Rot: Parkdauer 1/2 Stunde: 0,60 EUR
Blau: Parkdauer 1 Stunde: 1,20 EUR
Grün: Parkdauer 1,5 Stunden:1,80 EUR
12. Wo und ab wann sind neue Parkscheine erhältlich?
Neue Parkscheine werden ab der letzten Augustwoche 2007 in den gewohnten Bezugsstellen (z.B. Trafiken, einigen Tankstellen, Autofahrerorganisationen, Vorverkaufsstellen der Wiener Linien) verfügbar sein.
Bei den Fahrscheinautomaten der Wiener Linien sind die neuen Kurzparkscheine ab dem 1.9.2007 erhältlich!
13. Wo werden alte Parkscheine umgetauscht?
!!! Alte Parkscheine verlieren ihre Gültigkeit mit 31. August 2007 !!!
Umgetauscht werden kann:
- ab 1. 9. 2007 an allen Vorverkaufsstellen der Wiener Linien bis Ende November 2007
- in allen Stadtkassen der MA 6 in den Magistratischen Bezirksämtern bis Ende 2007 und
- in der Stadthauptkasse, Rathaus, Hochparterre, Tür 104, auf unbeschränkte Zeit
Für die alten Scheine erhalten Sie gegen Aufzahlung neue Parkscheine.
14. Was tun, wenn kein Parkschein zur Hand ist?
Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass Fahrzeuglenker verpflichtet sind, sich vor Abstellen des Autos mit Parkscheinen zu versorgen. Ist kein Parkschein vorhanden, muss das Auto außerhalb der Kurzparkzone oder in einer Garage abgestellt werden.
Eine Übersicht über die verfügbaren Garagen finden Sie unter
http://www.parkeninwien.at
15. Wie funktioniert das „Handy Parken“?
Es besteht auch die Möglichkeit, mittels Mobiltelefon die Parkgebühr zu entrichten.
Registrierung erforderlich
Zunächst ist die Registrierung unter Bekanntgabe der Mobilfunknummer (und Kfz-Kennzeichens) im Internet: https://www.handyparken.at/ und die Aufladung eines Parkguthabens auf ein virtuelles Parkkonto notwendig.
Parkdauer festlegen
Über Internet oder Mobiltelefon kann durch Senden einer SMS mit der gewünschten Parkdauer an die Mobilnummer 0664/ 660 0990 ein elektronischer Parkschein gelöst werden.
16. Was macht man, wenn man um 21.00 Uhr einen Parkschein braucht (d.h. viele Verkaufsstellen bereits geschlossen sind)?
Ab 1. September 2007 können in den U-Bahn-Stationen Parkscheine aus Fahrscheinautomaten bezogen werden. Infos: [url=http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park-ubahn.html]http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park-ubahn.html[/url] Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit des Parkens via Handy (siehe Frage 15).
17. Pauschale Parkometerabgabe
Die Parkometerabgabe kann für Zeiträume von mindestens drei Monaten bis maximal 24 Monate auch pauschal bezahlt werden. Bereits angefangene Kalendermonate werden dabei voll gerechnet. Die Bescheinigung berechtigt nicht zu unbefristetem Parken, die höchstzulässige Abstelldauer ist einzuhalten.
Infos: [url=http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzen/abgaben/parkometerabgabe.html]http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzen/abgaben/parkometerabgabe.html[/url]
18. Wer darf bestrafen? Unterschied „Weißkappen“/„Blaukappen“
Blaukappen in Kurzparkzonen
Überwachungsorgane der Stadt Wien mit blauer Uniform und blauer Kappe (volkstümlich: „Blaukappen“) kontrollieren die Parkscheine. Sie dürfen Organmandate und Anzeigen ausstellen, wenn zum Beispiel der Parkschein fehlt, falsch ausgefüllt ist oder die Parkzeit bereits abgelaufen ist.
Weißkappen überwachen den ruhenden Verkehr
Überwachungsorgane mit blauer Uniform und weißer Kappe (volkstümlich: „Weißkappen“) sind für die Überwachung des ruhenden Verkehrs verantwortlich und verrichten in diesem Bereich die Arbeit der PolizeibeamtInnen. Wie PolizeibeamtInnen können sie das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig und im Kreuzungsbereich bestrafen. Sie dürfen Organmandate und Anzeigen ausstellen und Fahrzeuge abschleppen lassen.
19. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
Man unterscheidet:
- Organstrafverfügungen (21 EUR)
- Anonymverfügungen (28 EUR)
- Strafverfügungen bzw. im Strafverfahren (bis zu 210 EUR)
20. Was ist die „Parkplatzbörse“?
Die Wiener Parkplatzbörse fördert die Verkehrsreduktion in der Stadt. Unter [url=http://www.wien.gv.at/parkplatzboerse/index.htm]http://www.wien.gv.at/parkplatzboerse/index.htm[/url]kann ein Dauer- oder Nachtparkplatz gesucht oder angeboten werden:
Parkplatz suchen
Hier findet man in kurzer Zeit den gewünschten Parkplatz im Umkreis der Wohnadresse oder einer x-beliebigen Adresse in Wien
Angegeben werden bei Garagen: Öffnungszeiten, Tarife, Kontaktdaten und Stadtplan.
Parkplatz anbieten
Wenn Sie bereits als wien.at-BenutzerIn registriert sind, können Sie Ihr Angebot für einen Park- oder Garagenplatz über die wien.at-Parkplatzbörse veröffentlichen. Die Parkplatzbörse steht gewerblichen und privaten Anbieter/innen zur Verfügung.
Registrierung als wien.at-BenutzerIn: Benutzerregistrierung für wien.at
21. Wie kann man Verkaufsstelle für Kurzparkscheine werden?
Informationen bei den Wiener Linien unter Telefon: 01/7909-37600 und bei der Magistratsabteilung 4 unter Telefon: 01/4000-86480.
Haben Sie noch offene Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die
„Infoline Straße und Verkehr“ - Tel: 01 / 955 59, täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr
wohne in einem dieser „speziellen“ bezirke … und ich persönlich glaube, es wird sich überhaupt nichts ändern … es werden noch immer diese GFs, HOs, WUs usw… die Parkplätze für die Anrainer stehlen (und die stehenden Motorräder beschädigen)
…auch noch in einem der „betroffenen“ Bezirke (2.) und bin mir sicher, dass sich nix ändern wird…
Das sie die Kurzparkzeiten auf 22:00 verlängern, finde ich idiotisch, denn wer kauft um diese Zeit noch ein, bzw. welcher Pendler arbeitet da noch?
Der Nachteil ist, wenn man Besuch bekommt, kann dieser alle 2 Std. runterlaufen und den Kurzparker verlängern.
…Parkplätze der Anrainer stehlen"
Deine Beschwerde könntest gleich zu unserer lieben Bahn weiterleiten, die einem Pendler die Sache „Fahre doch mit den Öffis“ gleich mal unmöglich machen.
lg Jürgen
Ich arbeite im 2. und bin 12 lange Jahre mit dem PKW nach Wien gefahren und habe euch Wienern den Parkplatz gestohlen:
[url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2210371]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=2210371[/url]
Da ich Schichtarbeiter bin musste (!!) ich mit dem PKW fahren.
Letzte (!) Möglichkeit mit der Bahn Richtung Krems zu kommen war um 22:00 - schön, dass ich erst um 22:12 Dienstschluss hatte.
Und Mittags zur Arbeit hätte ich um 11:00 wegfahren müssen um pünktlich um 14 Uhr in der Arbeit zu sein.
Der Zeitverlust bei Früh- und Nachtschicht hielt sich in Grenzen: waren nur (!) 1,5 Stunden pro Fahrt. (PKW-Fahrzeit: 40 min.)
lg Jürgen
über den Auslöser gesagt.
Nur persönlich muss man die Anrainer auch verstehen, denn ich suche (beinahe jeden Tag) 15-30 minuten einen Parkplatz bei mir in der Gegend. Dabei ärgert es mich dass jedes 2. Auto ein nicht wiener Kennzeichen hat. Dazu noch angemerkt, wieviele Wiener sind dabei, die mit den „Öffis“ fahren könnten, nur weil sie zu faul sind diese zu benützen, stehen sie in diesen „gefährdeten“ Bezirke
…sprichst es ja selbst an:
Wieso fährst du nicht mit den Öffis - da hättest die ganze Woche den selben Parkplatz weil du ihn ja nicht verlassen musst.
Den Pendlern, die mit dem Auto fahren müssen (!), stört sicherlich auch, dass es soviele PKW mit W-Kennzeichen in der Innenstadt gibt
Das Ganze sollte man also von beiden Seiten sehen!
Immerhin habe ich das 12 Jahre mitgemacht, da ich keine andere Möglichkeit hatte
(ich muss allerdings dazusagen, dass ich einen Parkplatz am Kamelitermarkt hatte, der mir 70.- im Monat gekostet hat - im Endeffekt nicht mehr als Parkscheine) und jetzt wohne ich seit 1,5 Jahren in Wien
lg Jürgen
… wie soll ich material oder andere sperrige dinge transportieren ohne auto …
nur wieviele fahren „nur so“ rein …
offen gesagt wie wäre es wenn sich das bundesland niederösterreich mal an einem ausbau der u-bahn bemühen würde … es existieren pläne für eine verlängerung bis nach schwechat, bzw in andere richtungen auch, nur warum sollte die stadt wien alles zahlen …
also herr pröll … nicht nur fressen sondern auch um echte probleme mal kümmern
Meine Kritik war nicht auf Pendler bezogen, denn ich bin ja auch bald einer!gg
Die Pendler haben mich in meiner Wohngegend nicht um „meinen“ Parkplatz bestohlen, denn hier ist keine typische Pendlerparkplatzgegend, weil von hier die Weiterfahrt mit den Öffis, alles andere als Vorteile bringt!
Meine Frau fährt jetzt vom 2. in den 21.Bezirk arbeiten und ist da mit den Öffis zwischen 40 und 50 Min. unterwegs, mit dem Auto fahre ich ca. 20 Min.
Zum Vergleich wohnen wir dann im Bezirk Baden und da fährt meine Frau (lt.Fahrpanauskunft) mit den Öffis 1 Std.10 Min., also nur um 20 Min. länger…trotzdem, dass es viel mehr Km sind!
Ich weiss also, was du meinst!;0)
Gruß Harry
…du sagst jetzt „Scherzküberl“, weil du in der Situation bist, wo du dein Auto täglich brauchst.
Du bist aber nicht der einzige - auch Leute von NÖ müssen täglich mit dem Auto fahren, weil sie keine andere Möglichkeit haben - du siehst auf beiden Seiten gibt es welche, die ihr Auto eigentlich die ganze Woche stehen lassen können und welche die ihr Auto täglich brauchen.
Aber du siehst die Sache schon richtig, wenn du dem Deppen Pröll die Sache in die Schuhe schiebst!
Die „kleinen“ können dafür nix
lg Jürgen
nur wer hat soviel gemeinschaftssinn, damit man das erkennt … wenn es nur 3 personen sind, wird sich nicht viel ändern.
Wieviele fahren alleine im auto, haben nichts oder nur ein „handtäschchen“ mit sich, und verbrauchen dadurch den ganzen platz …
…
Stimmt, diese Pendlerparkplätze gibt es.
Für mich wäre aber nur der in Spittelau in Frage gekommen.
Der kostet 11.- die Woche - sind 44.- im Monat.
Zusätzlich die Monatskarte von 44.- sind 88.-
Da stellte sich mir die Frage, ob ich mir nicht am Kamelitermarkt einen Parkplatz um 70.- nehme und dafür 3km weiter fahren muss (arbeite in der Hollandstrasse)
Ich schnappe halt immer etwas über, wenn ich von irgendwelchen Wienern höre: „Scheiss Pendler, sollen doch öffentlich fahren“ und dann sehe ich Wiener, die mit den Öffis in 15 Minuten in der Arbeit wären und dennoch lieber 20 Minuten mit dem Auto fahren, zusätzlich 15 Minuten Parkplatz suchen und nebenbei noch Parkscheine ausfüllen.(in meiner Firma gibt es solche Leute - und nicht wenige!)
Eine Logik wie a kranke Kuh!!
Klar kann ich den „docraven“ verstehen, wenn er nach einem Arbeitstag noch Parkplatzsuchen muss und ich kann einem Pendler (vor allem Schichtler) zB. aus der Gegend Krems verstehen, der lieber am Tag 90 Minuten mit dem Auto fährt als 4-5 Stunden mit der Bahn - aber wie gesagt, man sollte beide Seiten mal miterleben.
lg Jürgen
…kann jeder was dafür tun - die Pendler aus NÖ und Bgld genausoviel wie die Wiener, die es eigentlich nicht nötig haben mit dem PKW zur Arbeit zu fahren.
lg Jürgen
…nicht nötig haben mit dem PKW zur Arbeit zu fahren."
---------------------------------
Das sind sicher mehr als 50%!
Meinereiner muss aber mit dem Auto fahren, denn es ist ein Firmenauto, in dem alles drinnen ist, was ich bei der Arbeit (Montage-Kundendienst) brauche (Werkzeug, Ersatzteile)
Ich sehe es aber nicht ein, dass ich für dieses Firmenauto ein Parkpickerl um EUR 192,- kaufen muss, nur weil ich in einem dieser betroffenen Bezirk wohne.
Wenn ich zB. ein privates Auto besitze, ist es mir nicht möglich, dafür ein 2.Parkpickerln zu kaufen, ohne das ich nicht ganz legale Wege einschlage.
Selbst wenn ich 2 Autos besitze, ist es trotz Wechselkennzeichen nicht möglich, ein 2.Parkpickerl zu erwerben…Autobahnviniette detto, da muss ich 2 kaufen und kleben, obwohl ich immer nur mit einem Auto fahren kann.
Naja, ich glaube, da könnetn wir endlos Beispiele bringen, wir sind als kleine Verbraucher immer nur die Gefickten!
… als kleine Verbraucher immer nur die Gefickten!"
Das stimmt!
Wenn die oberen 10.000 mit etwas mehr Hirn an die Themen herangehen, wär´s auf der Welt um einiges einfacher.
Aber denen ist´s egal, weil die fahren ja mit Firmenauto, Chauffeur und Firmenparkplatz spazieren.
Alleine das, dass in unserer Firma der Parkplatz zu Schilling-Zeiten 2880.- im Monat gkostet hat, aber wir Mitarbeiter in der Tiefgarage Kamelitermarkt (die überhaupt nix mit unserer Firma zu tun hat), Prozente bekommen - alleine der Gedanke ist grotesk!
ein richtiges Affenvolk!
lg Jürgen
Jep
Gruß Harry
Selbst wenn ich 2 Autos besitze, ist es trotz Wechselkennzeichen nicht möglich, ein 2.Parkpickerl zu erwerben…
Das stimmt, aber: Als dies ich mir einen anderen Wagen (der alte hatte bereits ca. 200.000 km drauf, funktioniert aber tadellos und ist auf Wechselkennzeichen) anschaffte, habe ich mich am Bezirksamt wegen Wechselkennzeichen erkundigt(der alte steht im BGLD im Schuppen und wird nur zeitweise nach Wien „Gassi“ geführt). Es stimmt, dass du kein ZWEITES Pickerl bekommst, jedoch ist auf dem Parkpickerl das Kennzeichen eingestanzt und es wird auch akzeptiert, wenn du dieses nicht auf die Windschutzscheibe, sondern auf ein Stück Plexiglas klebst und gut sichtbar unter die Windschutzscheibe des Wagens legst, welcher das Kennzeichen drauf hat.
Dies wäre auch eine Lösung (einstanzen des Kennzeichens beim Touringklub oder einer Werkstatt die Überprüfungen macht) für die Autobahnvignette, wird aber von der ASFINAG wegen Einnahmenverlusst abgelehnt. Dies nennt sich dann modernes Raubrittertum !!
mfg wogi
Wohne im 20. Bezirk.
mfg wogi
Aha, also das mit dem Plexiglas wusste ich nicht, aber ich habe mich auch nicht 100% erkundigt, weil ich nicht in dieser Situation bin, ein 2.Auto zu besitzen!
Mich trifft eher die Situation mit Firmenauto und Privatauto und EINEM Parkpickerl!
Gruß Harry
deshalb bin ich auch vom 2., wegezogen, und der witz ist bei meiner jetztigen wiener wohnung kostet mich die garage € 50.- im monat wo mein moperl auch noch platz findet. ansonsten „darf“ ich in wien auch mit den firmenauto rumkurfen. einzig gute die parkscheine gehn auf die fa.