Neues Schweizer Strassenverkehrsgesetz

Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Im Visier stehen die Raser.

Ein Raserdelikt liegt künftig vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:

• in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
• innerorts (50km/h): um 50km/h
• ausserorts (80km/h): um 60km/h
• auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.

Werden die Temposünder bei ihrem Delikt «geblitzt», wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer.

Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, und die Höchststrafe wird auf vier Jahre Freiheitsstrafe angehoben.

Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann.

Achtung das Fahrzeug wird bei diesen Delikten an Ort und Stelle beschlagnahmt, die Bussgelder belaufen sich schnell auf einige tausend Euros.
Wie Ihr nachhause kommt bleibt euer Problem!!!

Weiter sind öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen ab Januar verboten

Servas :cold_face: …UND- wia is Des bei Eich Eidgenossn :eyes: . Grüssn gibts itta oda wos…? :grin:

Traurig, Traurig :sob:

Sali Pg

Natürlich seit ihr alle recht herzlich gegrüsst,
Der Beitrag war mir aber wichtiger.

Was bei uns los ist…
keine Ahnung… will einer mein Pass kaufen, steht ab sofort zur Verfügung

Hier noch einen Beitrag der Schweizer Polizei

https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/medienportal/medienmitteilung_kapo/medienmitteilungen_kapo/medienmitteilungen_kapo_details_28820.jsp

… aber so bsonders schnell seits es eh net… :grin:

Schweiz: Rasen in der Schweiz... ab in den Knast - forum.1000ps.at
[4.1.2013]
Schlingel

Oida Aungeba :grin:An Gaunzn oda wos? ?. :eyes:…Klar da gibts hier Einen Der sucht scho Jahre lang verzweifelt sowas…der hast Sevenfiftibiker und oder auch Rochus…oda bist eppa a Grossgrundbesitza :dizzy_face: und Verkaufst an Flüehe i a pass -oda wia des hast? :grin: :grin:

Lg Pg

was ich gar nicht abstreiten will, dann wäre mit einem gruß und / oder einer kleinen vorstellung der wert wesentlcih gehoben worden und der schale nachgeschmack gar nicht erst aufgekommen.

jo griassen schodet nitta,
aber ist schon beunruhigent,was ich da lese.
wenn i do mit meine kollegen a ofenpass runderl angehen los ,
sein glei 10e ohne mowed und schein und im häfen für 4 johr a noch :cry:
is ober schon mehr wia zach :rage:
mir is schon klar das nicht so heiss gegessen wird als gekocht,
ober speeren de echt eu bürger ein ???
da sollte mann doch eine lanze für südtirol brechen :grin:
de nemmen lei 10 euken passmaut und guat ist :sunglasses:
griasserl

Ja, die Gesetzgebung gilt auch für EU-Bürger und ja es kommt zu einer Gerichtsverhandlung in der Schweiz, aber beim ersten Mal werden die Gefängnisstrafen voraussichtlich bedingt ausgesprochen.

Die Bussen werden 3-5 Monatslöhne entsprechen.

Für einen Ausweisentzug in ÖSTERREICH müssen die Bedingungen in beiden Ländern erfüllt werden, allerdings kann der Ausweis in der Schweiz für 2 Jahre aberkannt werden (d.h. du darfst in der Schweiz nicht mehr fahren). :eyes:

klingt nicht gerade beruhigent,obwoll ich mit der schweizer rennleitung noch nie probleme hatte.
zumindest keine grösseren.

wenn de gerichtsverhandlungen gleich lange dauern wie bei einem verkehrsunfall,
dann bin ich bei urteilsverkündung, ca 10 jahre in pension :grin:
(unfall meines bruders vor 12 jahren,3 verhandlungen und immer noch kein ergebniss bzw urteil,gegen den verursacher)
griasserl

Ist es auch nicht. :cold_face:

Wobei, den Ausweis gibst du hierzulande ausserorts schon bei 105 definitiv für einen Monat ab. :eyes:

Kosten: ca. 800 Fr. :cold_face:

12 Jahre dauerts hierzulande nicht mal bis vor Bundesgericht. :eyes:

jo wenn du des schreibst :grin:
mei bruada wortet imma noch auf´s geld,
sogsegen glick das des a auto auto atacke war,
griasserl

Aber wenn man sich die Übertretungen ansieht, um wieviel kmh man zu schnell sein muss, dann verliert das auch wieder seinen Schrecken.
Klar, 10 oder 20 ist man gleich mal zu schnell. Aber selbst in der 30er Zone sind es 40kmh, die man zu schnell sein muss.

Da ist also schon ordentlich Luft nach oben.

Zahlen muss man auch mit weniger, aber Gefängnis etc. bleiben dann halt aus.

Ich fahre viel in der Schweiz und muss sagen, dass ich erst einmal eine Polizeikontrolle hatte, die ist trotz glattem Reifen gratis ausgegangen, die Beamte wahre sehr nett und ließen mich ziehen. Sonst habe ich noch nie eine Kontrolle gesehen. Bei uns fährst du in den Bregenzwald, an 10 Radarboxen vorbei, und kannst 5 Kontrollen haben.

OLI

Neue Info

Alle in der Schweiz lebenden Personen, werden bei einem in DE oder FR begangenen Vergehen nach geltendem CH Recht bestraft.

Das tönt ja nicht weiter schlimm oder???

Fakt ist

Wird die Geschwindigkeit Ausserorts als Beispiel um 35km/h überschritten so gelten folgende Richtlinien für eine in der CH lebende Person

Eine Überschreitung von 35km/h gilt in der Schweiz als schweres Vergehen also mehr als einen Monat Fahrausweisentzug

Bussgeld 30 Tagessätze bei einem Nettoeinkommen von 6700.- unverheiratet ohne Kinder entspricht die 30x160.-=4800.-

Für das gleiche vergehen wird der DE Bürger folgend bestraft

120 Euro Bussgeld
3 Punkte
KEIN ENTZUG

Also bei einer Übertretung Ausserorts von mehr als 60km/h gibt ihr das Ticket für zwei Jahre ab dabei spielt keine Rolle ob ihr dies in DE, FR oder in CH begangen habt.

Übrigens gilt dies nicht in Österreich und Italien, da die CH „zurzeit“ mit diesen Ländern noch kein Abkommen hat.

Diese Angaben sind von einer Anwältin

…und wieder bin ich mal froh, dass ich kein Schweizer bin…:wink:

und ich schäme mich einer zu sein,
ich würde meinen Passport gerne gegen einen von Österreich oder Lichtenstein eintauschen " das ist kein Witz"

Okay, hätten wir beide eine Wahl, dann nähmte ich FL, da sind alle reich und zahlen keine Steuern…

Ösiland ist auch nicht so lustig. In Wien haben wir den noch größeren Wasserkopf als ihr in Bern…

In FL musst du halt mit der Autokratie des Herrn Liechtenstein klarkommen (erinnert etwas an Länder vor 500 Jahren ;D)… und auch damit, dass diese Land, sofern du mal den Pass im Ausland zeigen musst, keiner kennt (weiß ich von befreundeten Liechtensteinern).

LG

OLI

ps. …einer, der im Dreiländereck wohnt (FL, CH, A)

vielen Dank für die Info ich werde versuchen einen zu beantragen, falls LI nicht geht nehme ich auch einen von AT

In FL ist der Vorteil der, dass du wirklich Null Steuern zahlst, ich weiß das von Bekannten und du KEIN Milität machen musst. Letzteres ist echt was wert, wenn ich da an die Schweiz denke. Zwei Freunde jammern immer, wenn sie wieder einrücken müssen.

Dafür haben die Schweizer ganz viele reiche Ausländer, die vom Schweizer Finanzminister eine Ausnahmegenehmigung haben und ganz wenig Steuern zahlen, von denen ein Kleinbürger in CH nur träumen kann. Echt fair (Sarkasmus Ende)

OLI