Habe mir vor kurzem einen Oldtimer gekauft und zwar
eine Rumi Roller aus dem Jahre 1961.
Schon bei der zweiten Ausfahrt und zwar Krems durch
die Wachau-Melk über die Brücke -Schönbühel Rossatz
hatte ich ein Problem mit der Polizei.
Anhaltung in Schönbühel zu laut.Der Idiot wollte partou
nicht einsehen,dass das bei diesem Bike normal ist
eingetragen 125 Dezibel.
Ich dachte nicht schon wieder,aber alles löste sich
in Wohlgefallen auf ,denn sei älterer Kollege kannte zum Glück dieses
Fahrzeug aus seiner Jugend.
Der Roller ist als Oldtimer angemeldet.
Genügteine Eintragung der Behörde mit der zulässigen 125 Dezibel nicht ?
gr.
Akon
Also bei 125 dBA wundert mich nichts mehr …
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel#Wahrnehmung_durch_den_Menschen]Schalldruckpegel – Wikipedia
Das führt bereits bei „kurzfristiger“ Einwirkung zu Gehörschäden (ab 120 dBA) und liegt etwa im Bereich eines Kampfflugzeuges. Damit wirst Du Dich bei der Umgebung recht beliebt machen …
Und wenn dann der Auspuff noch altersbedingt lauter ist …
BITTE AKON fahr nit durch Kärnten oder angrenzende Länder - sonst weckst uns noch
alle auf
wenn dass ding echt 125 dB schafft …
deine ausfahrt stell ich mir dann so vor - zuerst die ohren mit montageschaum ausfüllen - helm rauf - noisecancelling kopfhörer drüber und dann fahren
:-)))
in der Typengenemigung aus dem Jahre 1959.
Das Ding ist ein 2 takter 2 Zylinder mit Del/Orto
Doppelvergaser.der Ansaugfilter hat einen Durchmesser von
knapp 16 cm,und der Motor dreht bis 12000 Touren.
Der Auspuss ist aus gegossenen Alu und verschraubt,also den kann man teilen zum Reinigen.
Mit 19 hatte ich auch so einen Roller
Gr.
Akon
schaft wirklich 125 db.
Keine Angst so weit fahre ich nicht,denn der Roller ist heikel was
Kolben u. Kolbenringe betrifft.
ich fahr höchstens in Umkreis von 50-60 Km
Als 19 Jähriger hatte ich auch so ein Ding,wenn ich von zu
Hause in den Dienst gefahren bin hat mein Chef schon gewust
aha heut is er Pünktlich Das waren rund 4 KM Luftlinie.
Ehrlich!!
Gr.
Akon
Ps.
Kann aber auch ganz leise fahren,kommt auf die Drehzahl an(Dreht bis 12000 Touren)
lass dir die Freude von den Bullen nicht verderben.
Wichtig ist die Eintragung der 125 dBA - bei Oldtimern ist der Geräuschpegel völlig normal.
Freue mich für dich dass du so ein tolles Fahrzeug besitzt!
mfG gueguman
mich übertroffen,bei mir sind es „nur“ 114 DB!!!
Mfg maiche
ic h lass mir den Spass auch nicht verderben,aber
es nervt schon etwas.
Dem jungen Kiberer hat die eintragung überhaupt nicht
interessiert,Aussage: Ha da kannjeder kommen!!
Der Lärmpegel bei OLdtimmer ist nicht wichtig?
Danke für die Mitteilung
Gr.
Akon
Das mit den dB(A) bei historischen Kraftfahrzeugen ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Unabhängig mit welchen Weten das KFZ irgendwann einmal typisiert wurde dürfen
KFZ max. 89dB(A) haben. Unter Umständen muss sogar die Auspuffanlage entsprechend
geändert werden. Theoretisch halt …
Ich halt das immer so: weniger Gas wenn ich Kapperln sehe …
Nachzulesen unter: ÖAMTC-historische KFZ
wo nimmst du nur deine weisheiten her?
wie von dir nicht anders zu erwarten (siehe dein fachwissen zum thema reifen) ist deine aussage nämlich falsch und in dieser form auch nicht bei der von dir angeführten quelle nachzulesen!
da liegst du falsch.
Erstens es ist unmöglich einen anderen Auspuff zu montieren ,oder den montierten
zu drosseln Er ist aus Aluguss und verschraubt.
Zweitens ist die behördliche Eintragung aus dem Jahre 1959 für
Oldtimer bindend.Gottseidank!!
Aber sonst hast recht,mit dem Gasweg.
Gr.
Akon
recht.
Den dies gilt nicht für Oltimer.
Denn da gibts keine Möglichkeit das irgend wie zu ändern.
Gr.
Akon
das das so funktioniert wie du schreibst.
weil: wenn der roller (und davon geh ich sogar aus) bereits auf der liste historischer/erhaltungswürdiger fahrzeuge ist dann lärmt er eben mit 125db - wurde ja schliesslich anno dazumals SO und nicht anders genehmigt. änderst du jetzt den auspuff, vergaser bla bla bla um das fahrzeug leiser zu machen entspricht es nicht mehr dem originalzustand und mit oldtimertypisierung is wiederum essig die bekommst nämlich nur im zustand 1 bis 3 und wenn jetzt was gravierendes (wie auspuff zB) geändert is entspricht das fahrzeug bestenfalls 4… dann kannst versuchen dir die eigenbauanlage typisieren zu lassen und den roller oder was auch immer „normal“ anmelden und jedes jahr zum pickerl fahren bzw. hast natürlich auch keine nutzungsbeschränkung.
zumindest is das meine interpretation von dem text.
Ich weis nicht wo oder was Du gelesn hast
1.2. KDV 1967 in der Fassung der 51. Nov. BGBl. Teil II Nr. 412/2005:
§ 8 Lärmverhütung und Auspuffanlagen
(1) Der A - bewertete Schallpegel des Betriebsgeräusches eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers
darf die folgend angeführten Grenzwerte, bei Fahrzeugen, die der Fahrzeugklasseneinteilung
der Europäischen Union entsprechen, die in den nachstehenden Richtlinien angeführten
Grenzwerte, nicht übersteigen:
6. bei Fahrzeugen, die gemäß § 34 KFG 1967 als historische Fahrzeuge genehmigt werden
… 89 dB(A).
Was ist da so schwer zu verstehen? Eindeutiger gehts ja doch nicht mehr, oder???
das wär a möglichkeit…:
hier könnte dir möglicherweise geholfen werden
[url=http://www.oemvv.at/rechtlich/index.htm]Österreichischer Motor-Veteranen-Verband | Dachverband für das Historische Fahrzeugwesen;
EINZELGENEHMIGUNG
Fahrzeuge, die keine österreichischen Papiere besitzen (Import oder keine Papiere mehr vorhanden) sind beim zuständigen Amt der Landesregierung als historisches Kfz. genehmigen zu lassen, falls keine frühere Zulassung nachgewiesen werden kann („Scheunenfund“) kann der Besitznachweis über eine eidesstattliche Erklärung erfolgen. Außerdem muß das Fahrzeug sich sowohl technisch wie auch historisch in einwandfreiem Zustand befinden.
Die Prüfstellen der Landesregierungen teilen Ihnen auch mit, für welche technische Ausrüstungsgegenstände eine Nachrüstung erforderlich ist (z.B. Blinker, Bremslicht) und wo eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird (z.B. Abgaswerte, Lautstärke)
Verbandsmitgliedern des ÖMVV können für viele Fahrzeuge die erforderlichen technischen Daten aus der Datenbank des ÖMVV-Registers kurzfristig beigestellt werden.
wobei es ja so is das du den roller scho angemeldet hast sprich er in österreich genehmigt ist aber setz dich vieleicht trotzdem mal mit dem omvv in verbindung würd mi persönlich auch interessieren wie das jetzt genau zu sein hat.
so ists
Mein Roller ist Klasse 1.
Aber nur weil alles aber wirklich alles Original ist.
Original Brief und dazu eine notariele Bestätigung über den
Original Zustand.
Musste sein habe schliesslich ein Heidengeld hingelegt.
Gr.
Akon
Roller hat keine Einzelgenehmigung,Original Papiere vorhanden.
Alles in Ordnung brauche auch keine Blinker(so ein Unsinn)
Ein Umbau? Einen Oldtimmer was ist der nachher ein Zwitter?
Das Fahrzeug hat ein Heidengeld in diesem Zustand gekostet.
Bin bei keinen Klub sin so eigenartige Menschen.
Nach einer Anfrage bei der Behörde ist alles in Ordnung.
Gr.
Akon
das mein ich ja…
hab i das also richtig interpretiert - genehmigt mit 125 db also darf er es auch haben bzw. muss sogar weil wennst jetzt einen anderen auspuff montieren würdest wäre das ja eine gravierende veränderung durch die du die eintragung „historisches kraftfahrzeug“ verlieren könntest/würdest, oder?
aber wennst das jetzt eh von amtsseite bestätigt hast das das passt könnens dich eh gern haben denk ich… nur wirst es oft erklären dürfen das des gefährt eben so laut is…
soeben von einer kleinen Ausfahrt mit dem Roller zurück.
Wieder Anhaltung von der Polizei,aber nur Neugier.
Falls ich an dem Fahrzeug etwas ändere,kommt das raus was du erwähnt
hast.darum bleibt er wie er ist.
Gr.
Akon
kommt ein roller mit dem baujahr zu einer eintragung wo in DB gemessen wird???
Meine berufschulzeit ist schon ein wenig her und da wurde in PHON gemessen, irgendwie finde ich das ganze sehr dubios.Woher ist dein typenschein?
Ich habe zb, eine Norton 1972, da gibt es beim betriebsgeräusch oder fahrgeräusch, sowie standgeräusch keinerlei einträge!
Wobei, wenn waren alle messungen in PHON!
Knitterfrei bleiben