Parken AUF Bodenmarkierung (Zick-Zack-Linie)

Hallo,
 
dass die Stadt Wien Ihre eigenen Wähler - also die Unmengen an Beamten - finanzieren muss, ist mir eh klar, aber jetzt reichts mir, ich … ok ausatmen, ohmmmmmm
 
Ich park seit Jahr und Tag mit meiner Maschin vor meiner Firma zwischen der Zickzack-Bodenmarkierung vor unserer Garageneinfahrt und einer Grünfläche (Hundeklo wär wohl die bessere Bezeichnung, wenn die Hunderln nur treffen würden).
 
Gestern hab ich dann tatsächlich eine Organstrafverfügung erhalten, weil ich AUF der Bodenmarierung geparkt haben soll. Tatsächlich war grad mal mein linkes Lenkergewicht bzw. 2 cm des Spiegels auf der Bodenmarkierung, wenn’st a Senkblei anhoitst, die Reifen standen definitiv nicht auf der Bodenmarkierung.
 
Hat jemand in Wien schon Erfahrung mit solch einer überzogenen Reaktion der Parksheriffs gemacht?
 
Sonst zahl ich ja immer meine Strafen brav, weil ich dazu steh, wenn i was verbock, aber deis geht ma z’weit, weil i eh schon in der Hundescheiße park, um den Karren Platz zu machen.
 
Ich hab da im I-Netz eine UVS-Tirol-Entscheidung gefunden, wo das Einragen - nicht Überragen - einer Stoßstange auf die Bodenmarkierung nicht schädich war (2006/19/2440-1). Zumindest Milderungsgründe (hoffentlich auf EUR 0,00 :rage: ) sollten beachtet werden.
 
Ich möcht das deshalb beinspruchen. Ich muss jetzt wohl mal die Anzeige abwarten, weil soviel ich weiß, kann ich die Organstrafverfügung ja nicht beinspruchen (§ 50 VStG), erst dann muss ich auf die Anzeige Einspruch erheben, oder kann ich schon vorher was tun?
 
So, jetzt gehts mir besser :wink:
LG
Chris

:eyes:Dann hast auch keine Organstrafverfügung bekommen, denn die könntest nicht mehr beeinspruchen. Du hast offensichtlich einen Verständigungszettel (Avisozettel) bekommen nehme ich an. Warum redest das mit dem Beamten nicht aus? Wenn das nicht fruchtet wartest die Anonymverfügung ab. Einfach darauf nicht reagieren. Dann kommt die Strafverfügung und die kannst du innerhalb von 2 Wochen beeispruchen! :eyes: