Parken neben Gehsteig

Auch wennst jetzt wieder mit dem „Oberlehrer“ kommst …

Paragraf 24 Absatz 1 lit l) (wie „Ludwig“). Da findest Du die „Behindertenrampe“.

danke für den hinweis, aber der hilft leider gar nicht weiter …

im § 24 sind die halte- und parkverbote definiert bzw deren ev geltende ausnahmen.
daß man vor einer behindertenrampe nicht parken darf, sollte auch ohne stvo klar sein. das wäre dann zusätzlich auf dem gehsteig, nicht wahr … :wink:

ich suche nach einer definition, die sich auf abgeschrägte gehsteige bezieht, sodaß ich eine solche abschrägung ohne weiteren hinweis (wie im konkret geschilderten fall, vor einem simplen haustor zb und nicht vor einem krankenhaus, verein kriegsversehrter e.v. etc) als behindertenrampe erkennen kann/muß. diese finde ich jedoch nirgends…
und wiki kennt auch nur solche behindertenrampen, die auch ich kenne, nämlich jene an bauwerken aller art -> Rollstuhlrampe – Wikipedia

ich kann nur noch einmal wiederholen:
zu jeder gehsteigabschrägung/hauseinfahrt gibt es einen amtlichen bescheid!

einzige frage wird sein, ob du anrainerstatus hast, um eine abschrift zu erhalten.
[da eine gehsteigabschrägung eine verkehrsbeeinträchtigung darstellt (des ruhenden verkehrs!), ist das zuständige amt übrigens dazu angehalten, in x-abständen zu überprüfen, ob der bescheid noch aufrecht gehalten werden muß oder, ob zb durch hausumbauten gar keine einfahrt an besagter stelle mehr vorhanden und die abschrägung daher aufzuheben ist.]

spielt keine Rolle. Diese muss nicht zwingend breit genug für ein Auto sein. Es genügt auch die Breite für ein einspuriges Fahrzeug oder einen Handwagen.
Meines Erachtens hat Deine Hausmeiterin recht und Du darfts vor dieser Abschrägung nicht stehen.
Eine behördliche Genehmigung ist meines Wissens nicht von Bedeutung für das Verbot des Abstellens von Fahrzeugen.
Eine „Behi8ndertenrampe“ ist meines Wisens nicht definiert und damit sind eher die Abschrägungen im Kreuzungsbereich gemeint, um Rollstuhlfahrern des Auffahren auf den Gehsteig beim Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern.
 
mfg Michael

ja, aber wenn nun gar keine ‚einfahrt‘ vorhanden ist (wie in meinem beispiel) ? der desmodi schreibt ja von einem kleinen tor, durch das man nur zu fuß durchgehen kann - aber da kann er sich ev auch täuschen (wie ev auch in meinem beispiel … ;))

und wie sieht’s denn nun rechtlich in Ö aus bei abschrägungen … (?) weißt du da bescheid … wenn einer ein greuel ist, wird er auch bei asozialer handlungsweise recht bekommen, so is das halt leider …

in D scheinen solche dinge besser ausjudiziert zu sein, hab da was ganz interessantes gefunden. da gehts weiterführend nicht mehr nur um die definition „was ist eine einfahrt“, sondern auch um allgemeines p-verbot vor abschrägungen (strittig) und die geltende(n) (manchesmal widersprüchlichen) rechtsmeinung/en:
Forum: Führerschein Straßenverkehr Bußgeld | verkehrsportal.de

°lp°

selbst ist weniger relevant. Sie ist zwingend für die Anerkennung einer Einfahrt als solche. Wichtiger ist die Frage der „Einfahrt“: Ist es ein Haustor, welches in ein Stiegenhaus führt, wird es keine Einfahrt sein. Gibt es einen Hof, in welchem die Mistkübel stehen und welcher auch mit einem Handwagen befahren werden könnte, ist es eine Einfahrt. Ich denke, dass dies im Einzelfall zusentscheiden ist. Ich würde mich selbst nicht davor stellen - sicherheitshalber …
 
lg Michael 

Ich würde mich selbst nicht davor stellen - sicherheitshalber …

so halt ich das in der regel auch - desmodi ist nach eigener aussage nicht geübt in solchen dingen, weil er (vermutung) von da kommt, wo man sich klarerweise nicht vor die einfahrt des nachbarn stellt - bei städtischen baulichkeiten sieht die ‚örtlichkeit‘ optisch anders aus, da achtet man dann ev nicht auf so etwas … :wink:

beim deutschen beispiel bin ich ebenfalls der meinung, daß es sich um eine einfahrt handelt - auch wenn man aus einem auto nicht aussteigen kann - aber einfahrt mit ein;)/zweirad wäre uneingeschränkt möglich. außerdem kann der lenker sitzen bleiben wollen und eine zweite person könnte den ko-raum ausräumen…

irgendwie wärs nicht schlecht, wäre rechtssicherheit vorhanden. ich mein’ damit, daß es vor abschrägungen absolutes parkverbot gibt/nicht gibt, wie in D. das aber umstritten ist. und die gemeinden/der bund müßten solche abschrägungen verordnen, dann wäre alles klar. eigentlich wärs einfach, scheint mir - ausnahmen auf österreichisch gäbs natürlich auch und dann wirds wieder vertraut … :wink:

°lp°

Diese Diskusion geht ins Uferlose,weil anscheinend Niemand sich den Gedanken macht hier könnten Behindertenwohnungen sein.Eine Gehsteigkannte wird schon für Gehfähige zu manchen Problem ( Sturzgefahr ) und dann erst für Rollstuhlfahrer.Ich bin dafür diesen Bereich nicht zu Verstellen - ohne Gesetzliche Vorlage - Vergesst die Behinderten nicht dabei.

i bin nat. vom Land und drum hatte ich echt keine Ahnung!
 
Hab das die letzten Tage ein wenig beobachtet und es ist tatsächlich eine Einfahrt für Mistkübel, allerdings stellte ich mich Abends um 10 hin und die Mistkübel standen schon heraussen dachte desshalb dass wird eh egal sein! Wars eben nicht weil ma die lustige eine Abschlepptdrohung (Selbstgeschrieben) in die Scheibe geklebt hat!
Echt schade dass die Leute heut zu Tage gleich immer Drohen müssen, ein einfaches „Bitte hier nicht stehen bleiben“ hätt a sein Zweck erfüllt!
 
Was mich nach der Diskussion mit der Beh.-rampe jetzt ein wenig stutzig macht ist, dass vor jeder Stiege in der Gasse eine Gehsteigabschrägung ist, könnt ja für Beh. genutzt werden aber die werden absolut nie frei gehalten und da sagt keiner was. Echt traurig!