Parken neben Gehsteig

Hallo zusammen…
 
Hab so eine lustige Hausbesorgerin, die meint i darf nicht neben dem Gehsteig mit meinem Auto stehen, an jener Stelle wo die Gehsteigkannte abgeschrägt ist. Die Abschrägung ist ca 2 m breit und diehnt um zum Beispiel mit Mistkübeln runter zu fahren. Es gibt keine Bodenmakierungen, und auch keine Verkehrstafeln oder andere Schilder die dies verbieten. Mit KFZ kann man auch nicht irgendwo rein fahren wenn man über diese Abschrägung fährt dort ist lediglich ein Kleines Tor um zu Fuß durch zu gehen.
 
Hätt gern gewusst ob die Alte Recht hat oder nicht…

Ich fürchte ja (ich weiß es aber nicht!). Bei uns im Ort ist z.B.: eine Bushaltestelle genau durch so eine Abschrägung markiert. Wobei auch interessant wäre ob so eine Abschrägung ohne Grund gebaut werden darf, bzw ob sie rückgebaut werden muss wenn der Grund für die Abschrägung nicht mehr da ist. Aber das mit dem Mistkübel wäre eigentlich ein Grund für eine Abschrägung und auf dafür, dass dort kein PKW steht.

mfg, navpp

Es gibt Menschen die an den Rollstuhl gefesselt sind.

Also ich hab noch im Führerschein-Theoriekurs gelernt, dass man nur Einfahrten freihalten muss. Wenns keine Einfahrt ist, muss eine entsprechende Bodenmarkierung vorhanden sein, sonst kanns mia den Buckel runter rutschen.

hast in dei’m theoriekurs a g’lernt, wie sich die einfahrt definiert?
schau’ mal nach in dei’m skriptum oder besser glei’ in der stvo!
nämlich u.a. durch abgeschrägte gehsteigkanten!
soviel zum thema buckelrunterrutschen

und wennst nicht aufpasst und nur mim vorderreifen bei der schräge oder einer sperrfläche stehst bekommst a scho a ticket (passiert im 20ten), aber scheinbar auch nur wenn ihnen fad is… pech gehabt.

des mir den gehsteigkanten is a eigene geschichte…
 
is sie abgeschrägt is es eine einfahrt , da gibts kein wenn und aber…
wär dort eine bodenmarkierung wärs fürn hugo da es auch im winter eine einfahrt ist obwohl schnee auf der markierung liegt :wink: - darum die gehsteigkante…
 
hängt auf einem tor das „einfahrt freihalten“ schild und die gehsteigkante is nicht abgeschrägt bzw die randsteine nicht abgesenkt is es keine einfahrt , auch wenn das schild dort hängt.

ob die recht hat oder nicht - erfährst du beim zuständigen referat der gemeinde/bezirk …
es reicht nämlich NICHT, einfach nur den gehsteig abzuschrägen … da braucht es auch einen behördlichen bescheid dazu.

kann man das gratis erfragen?

finde ich es gut wenn Dir , die lustige hausbesorgerin sagt , was eine einfahrt ist!!!
Du als führerscheinbesitzer schreibst  gleich im forum, …???
In Deiner fahrschule möchte ich keinen schein machen!!

er is ja eingfahren, oder :grin: :grin: :grin: :grin:
Drum schreibt er jetza da im Forum. :eyes:
Harald

Es is schon a weile her das i in Deckl gmacht hab, und damit hab i mi eigentlich nie beschäftigt; I hab mit der Tante letztes mal diskutiert, weil is ned wusste, und ins Formu schreib i weil des einfach der gemütlichste weg ist.

irgendwie die neue form für zu faul zum selber nachdenken!
Rein vom nick würd ich Dich unter die nicht sooo lang führerscheinbesitzer rechnen.
Aber Mann kann nicht alles wissen!

schon mal das Wort „Behindertenrampe“ gehoert ???

kenne die Oertlichkeit jetzt nicht, aber wenn es sich darum handelt, besteht dort Halteverbot und waere eine Abschleppung moeglich - nachzulesen in der StVO

wie eben vor einer „normalen“ einfahrt auch!

was willst du mit deinem weltbewegendem posting sagen?
das du nicht alles weißt?
des hättest net posten miaßn!

wenns da am nerv geht was i poste dann schreib ned rein!
 
nur mehr Streithansln in dem Forum unpackbar!
Da werdn einem Sachen unterstellt obwohl ihr keine Ahnung von meiner person habts!
 
Wenns streiten wollts schreibts in BIRNWACHS

… zusammenfassen, für all jene, die zu anderen problemstellungen in diesem tredd posten, nicht aber zu jener des erstellers:

۩ – Die Abschrägung ist ca 2 m breit

۩ – Es gibt keine Bodenmakierungen

۩ – keine Verkehrstafeln oder andere Schilder

۩ – dort ist lediglich ein Kleines Tor um zu Fuß durch zu gehen

es ging um die frage: „derf I des ?“ und nicht darum, ob man es ev trotzdem nicht tut, weil es plausible gründe gibt, dort nicht zu parken …

meine meinung: ja, I derf des.

dazu ein schwank aus meinem leben: er ist zwar aus einer zeit, als polizisten noch zeit dafür ‚übrig‘ hatten, daß man sie quasi an der hand nehmen und amikal fragen konnte: „kummans bitte mit ? I möcht’ ihnen was zeigen…“
ort des deliktes: eine schräge auffahrt vor einem gar nicht besonders schmalen tor. öffnete man dieses tor, stand man nach eineinhalb metern vor einer nachträglich errichteten mauer, womit eine einfahrt in haus/hof nicht (mehr) möglich war. der strafzettel war mit einem ‚danke für den hinweis‘ des polizisten schneller zerrissen, als er ausgestellt worden war …
ich glaube nicht, daß eine einfahrt nun anders definiert wird, als vor 20 jahren: können 2spurige kfz einfahren, ist es eine einfahrt und nicht bereits dann, wenn nicht rückgebaute abschrägungen eine solche vortäuschen.

auf der anderen seite sollte mann sich nicht von einem schmalen tor täuschen lassen: mir ist eine situation bekannt, wo die schräge etwa so breit ist wie das tor - und durch dieses paßt gerade eben ein suzuki 3-zylinder oder ein tranklermanta. und diese ca. 1,30m werden täglich mehrmals zeitweise voll ausgefüllt … ;-}

°lp°

hast du einen link dazu ?
ich hab’ auf http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/index.html mit dem begriff nichts gefunden. das wort behindertenrampe kenne ich selbst nur als schräge auffahrt bei behörden, post usw für rollstühle etc …

°lp°

finde ich es gut wenn Dir , die lustige hausbesorgerin sagt , was eine einfahrt ist!!!

sagen kann sie, was sie will, nur hat ihre redundante wortspende nach der beschriebenen situation ungefähr genau so viel wahrheitsgehalt, wie der tägliche bassena-tratsch … :wink:

°lp°