Parken vor "Einfahrt"?!

hallo zusammen,

hat zwar in erster linie nur im entferntesten mit dem motorrad zu tun, aber kann theoretisch auch damit passieren.
folgendes problem:
die gasse in der ich wohne ist sehr schmal. heißt, dass zwar links und rechts, wenn man sehr nah an der wand, bzw. am zaun, steht noch ein auto dazwischen durchfahren kann, aber eben nur ein „standardauto“, ein lkw, feuerwehr, etc. würde höchstwahrscheinlich nicht mehr durchpassen.
nun würde mich mal interessieren ob es eine vorschrift gibt in welcher geschrieben steht, dass man in solch engen gassen (ist kein durchzugsverkehr) nur einseitig parken darf/soll?!
nächste frage: wenn man eine einfahrt auf sein grundstück hat, muss man dann mit seinem auto in diese einfahrt fahren, bzw. davor parken?
wie genau ist eine einfahrt definiert?
muss ein schild angebracht sein auf welchem steht, dass die ein/ausfahrt jederzeit freizuhalten ist.
wie sieht’s mit der betonierten „rampe“ aus, die normalerweise vorhanden sein muss bei gehsteigen um eine ausfahrt erkennen zu können, wenn es dort keine gehsteige gibt. also nur schotter, erde und wiese vor dem haus ist?
es ist nämlich so, dass in der gasse die meisten autos auf der rechten seite stehen. dort bin auch ich immer mit meinem wagerl gestanden. nun haben wir neue „nette“ gegenübernachbarn bekommen die zwei autos haben und so asozial parken, dass ich auf der seite keinen platz mehr hab.
der nachbar stellt keines seiner beiden autos vor seine einfahrt (falls es überhaupt rein rechtlich eine ist) und macht auch keine anstalten dass er dort hineinfährt da er hinter der einfahrt blumen, wiese, etc. angebaut hat.
mir war’s dann zu blöd und ich hab mich vor diese „einfahrt“ gestellt und am nächsten tag meinte er ob ich ihn verarschen will weil ich mich vor seine einfahrt stelle. was ich mir vorstelle, wenn er dort reinfahren will, etc.
ist halt eine gespannte situation, zumindest teilweise, und ich würde eben gerne wissen ob ich mich vor dieses besch***** tor stellen kann, oder ob er mich dann abschleppen lassen kann.
denn wenn der gute mann meint dass er keine rücksicht auf seine nachbarn nehmen muss, dann tu’s ich bestimmt auch ned! G

danke schon mal für eure hilfe,
guten start in die neue saison,
viele grüße,
chris :wink:

ps.: das ganze spielt sich in wien ab, falls das relevant sein sollte

…ich weiß,müssen Einsatzfahrzeuge immer durch kommen,nimm einfach mal die Nachbarskatze,steck sie in Gulli und ruf die Feuerwehr…mal schaun wie viele abgeschleppt werden;-)
sG

gute idee, ich werd anstelle der nachbarskatze einfach den nachbar selbst in den kanal stecken.
vielleicht ist er danach etwas sozialer lol

… das noch so dunkel im Kopf & da hättest das schwarz auf weiss:

@ Einfahrten:

[url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1080501&menu_active=0194]http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1080501&menu_active=0194[/url]

@ Parken & Fahrbahnbreite – siehe STVO:

[url=http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=240817&p=1&q=%20%20%20%20%20%20%20%20und%20%2820070318%3E%3DIDAT%20und%2020070318%3C%3DADAT%29%20und%20%28fahrbahnbreite%20parken%29]http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=240817&p=1&q=%20%20%20%20%20%20%20%20und%20(20070318>%3DIDAT%20und%2020070318<%3DADAT)%20und%20(fahrbahnbreite%20parken)[/url]

Ist also ziemlich eindeutig, wie ich einmal annehme und da solltest alles herauslesen können.

Einfahrt = abgeschrägter Gehsteig, sonst Kennzeichnung zwingend & wenn weniger alls 3 m Platz auf der Fahrbahn frei ist = Parkverbot (Theorie lt. STVO – Praxis ist eine andere …)

Kenne die Thematik & das kann ein Kleinkrieg werden (Aussage Exekutive & die kennen das …).

TagDereh

danke noworries,

du hast mir echt sehr geholfen!
jetzt weiß ich zumindest, dass ich vor diesem halbverrotteten tor nicht stehen darf.
werd ihn einfach nochmal höflich darauf ansprechen, dass er sich etwas normaler hinstellen soll.
wenn das nicht hilft, dann werd ich mir etwas anderes einfallen lassen, gehört aber dann nicht in diesen bereich des forums! lol

danke noch mal,
viele grüße,
chris :wink:

… die rechtliche Situation ist relativ eindeutig (eventunell Parkverbot in der ganzen Gasse?).

Nur – der Rest (Stichwort Kleinkrieg) bringt halt herzlich wenig. Einfach net darüber ärgern und wenn es sich halt net regeln lässt, dann meinen Nick bzw. das schlaue Sprichwort „Der Klügere gibt nach“ beherzigen. Sind Deine Nerven, der Wappler ist eh gestraft genug = auslachen – sind ja Deine Nerven …

TagDereh
Ralf

noworries,

wie recht du doch hast, ich sollte deinen tipp wirklich beherzigen und einfach „darüber“ stehen.
man merkt, ich nehms zumindest mal an, dass du schon lange motorrad fährst und dich nicht so leicht aus der ruhe bringen lässt.
vielleicht sollt ich, auch beim biken, deinen ratschlag öfter befolgen, ist sicher, gerade beim biken, sehr hilfreich bzw. vielleicht sogar lebensrettend.
hab nämlich mal von einem etwas weiseren mann als ich es bin gehört, dass man beim biken, bzw. allgemein im straßenverkehr, eher kein „hitzkopf“ sein sollte, und da ich noch ziemlich frisch auf den motorisierten zweirädern unterwegs bin gilt das vor allem genau für so typen wie mich! :slight_smile:

schönen tag,
viele grüße,
chris (der sich schon ziemlich leicht aus der ruhe bringen lässt)

für solche und andere Fälle der Strassenverkehrsordnung empfehle ich das umfangreiche Werk des ARBÖ in neuester Auflage „StVO“

hab im auch mit solchen Freunden zu tun. Mittlerweile schliessen wir wetten ob der dreistigkeit ab. Ärgern bringt nix.
am besten nicht einmal ignorieren.
Sind deine Nerven. - Wie schon weiter oben gepostet.
LG
f.

Hast keine Einfahrt oder Garage wo du parken kannst??

mfg
E.J.

nein, leider noch nicht, sonst würde sich das problem nicht vorhanden sein.
mir ist’s eh ned wirklich recht mein auto auf der straße zu parken, aber kanns leider ned ändern.
das bike passt zum glück durchs gartentor, also zumindest das ist von der straße weg.
vielleicht ist mein vater und ich ja im sommer motiviert genug um ne einfahrt bzw. ne garage zu „basteln“, dann wär mit dem schwammerl auch ne ruhe! :slight_smile:

… täte lügen, wenn ich behaupten würde, net ab und an auch ein Trottel hinter dem Käfig Steuer zu sein :wink: Der Unterschied zu früher ist vielleicht, dass die Kabelschwellung am Hals schneller wieder nachlässt :slight_smile:

Tja – am Bike – habe da schon genug Ausrutscher gesehen und selbst auch schon einen selbst verschuldeten gehabt – ist sehr heilsam, was Selbstüberschätzung und Reserven angeht. Trotzdem – Schleicher war ich nie einer und werde ich auch nie sein.

TagDereh
Ralf

Hallo!

Wer mein Grundstückseinfahrt versperrt oder auch nur behindert wird fotographiert (digitale Fotos akzeptiert der Richter nicht , da diese leicht manipuliert sein könnten) und beim Bezirksgericht mit einer Besitzsörungsklage angezeigt. Diese ist noch in jedem Fall durchgegangen! Mir bringt’s eine weitgehend freie Zufahrt (aber irgendeiner will’s dann doch wieder wissen) und vor allem kann ich dadurch meinen Ärger dorthin zurückgeben wo er auch hingehört!

Grüße Carloslaverda

Schön, dass du das tust, ist auch dein gutes Recht. Nur im Gegensatz zu meinem „Freund“ wirst du auch deine Einfahrt nutzen, bzw. dein Auto davor stellen bzw. reinstellen.
Falls dem nicht so ist und du hinter deiner Einfahrt auch nur Blümchen und Gemüse züchtest versteh ich den Sinn der Aktion nicht wirklich, so wie ich’s eben bei meinem sehr geehrten Herrn Nachbarn auch nicht tu.
Bin ja jetzt schon soweit, dass ich gecheckt habe, dass dieses verrottete Tor auf dem Foto in meinem ersten Beitrag als Grundstückseinfahrt durchgeht und ich nicht davor parken darf, aber auf dem Bild ist auch sehr gut zu erkennen wie er mit seinem italienischen Bomber eigentlich so bescheiden parkt, dass es eben für mich ein Graus ist! Inkl. Einfahrt wäre auf dieser Seite nämlich Platz für etwas mehr als drei Autos, leider aber nicht für vier.
Der Herr steht mit seinen zwei Italobombern aber so besch***** da, dass eben für mich kein Platz mehr ist.
Wird schon rechtens sein, schließlich ist das ja ne öffentliche Straße, aber rein menschlich betrachtet würd ich meinen, dass er dort hin zurückgehen soll wo er hergekommen ist. In der Wüste gibt’s genug Platz für seinen Brava und seinen Punto! grrrr Da kann er parken wie er will und muss nur mehr auf die Kamelkaravanen aufpassen!

Nichts für ungut,
viele Grüße,
Chris

gibts keine. Anzeigen wird er Dich können, wennst seine Einfahrt zuparkst, wegschleppen wirds aber nicht spielen, wenn: kenntlich ist, wem das KFZ gehört und dieser oder ein Bevollmächtigter es innerhalb kürzester Zeit wegstellen kann ( z.B. Telefonnummer, wo auch jemand erreichbar ist, hinter der Windschutzscheibe ). Da könntest ja dann auch noch dazuschreiben: „Lieber Nachbar, wenn sie nicht so unsozial wären und gscheid parken würden, hättens jetzt nicht das Problem, mich anrufen zu müssen“. gggg
Ob er dich wegen Besitzstörung klagen kann, bin ich nicht sicher, da das Strassenstück, auf dem du parkst, ja nicht sein Besitz ist. Apropos: Schau mal im Grundbuch nach, ob irgendwo ein Gehsteig eingezeichnet ist, dann kannst ihn vielleicht wegen Parken am Gesteig anzeigen gg wenn er zu nahe am Gartenzaun steht. Stimmen die Fluchten aller Zäune mit dem Grundbuch überein?

3lg
harald

also das mit dem zettel ist ne gute idee, ich werd mich aber trotzdem nicht mehr vor seine einfahrt stellen sondern einfach ihm so nen zettel auf jedes seiner beiden kisten hängen und ihn dazu beglückwünschen wie toll er parken kann und ihn dann noch auf eine, in zukunft, nette und tolle nachbarschaft hinweisen! (ich hoffe der kameltreiber versteht dann die ironie in meinem brieflein).
vielleicht hilfts ja ein bisserl! g

vielen dank auf jeden fall für die zahlreichen tipps und antworten!

viele grüße, chris :wink: