ich habe dein posting jetzt nur kurz überflogen und die antworten darauf noch nicht gelesen, aber grundsätzlich muss es egal sein wo du stehst ! ob sperr-halte-rote-grüne sonst was linie …tuti egal…und wenn du mitten auf der kreuzung dein fahrzeug abstellst…ist niemand juristisch gesehen berechtigt dir deshalb ins auto zu fahren nur weil du falsch parkst !
wenn er dir droht dreh den spiess einfach um, immerhin ist ja seine süsse in ein stehendes (!!!) auto gefahren ! da wäre doch mal ein ärztliches gutachten zur feststellung der fahrtüchtigkeit fällig oder ? eine sehschwäche wäre naheliegend
mfg
da Topfinger
zumindest ihre Versicherung. Genau so ein Fall war vor wenigen Tagem im TV. Frau stand im Parkverbot, Mann fuhr an, ging alles vor Gericht, Mann schuld.
Begruendung: egal ob das geparkte auto legal steht oder nicht, es haette vom Mann (in diesem Fall) trotzdem gesehen werden muessen.
dieser Frau und bei mir war das damals so das es egal war, ob man dort parken darf oder nicht. nur weil jemand unerlaubt parkt darf er noch lange nicht zu schaden deswegen kommen…
Solll der gscheite halt seinen Anwalt beauftragen wenn er glaubt, kost nur ihm was, oder seiner Versicherung…
LAss Dich nicht verarschen oder zu irgendwelkchen Aussagen/Kompromissen verleiten…
Gibt immer welche dies probieren…
LG M
und nochmal
zu deinem Fahrzeug ein Kind hingestellt hätte um die Strasse zu überqueren und wäre angefahren worden, müsste der böse Fratz dann wenigstens 1/4 des Schadens an der Stoßstange (mind. 1 Kratzer vom Zipp der Latzhose) des Verursachers zahlen???
Und wenn ein Besoffener dort einpennt darf die dann auch drüberfahren - und der muss dann 1/4 des Schadens am Unterboden zahlen???
Nö nö, lass Dir da keine grauen Haare wachsen.
Der Schaden ist zu 100 % von der gegnerischen Vers. zu bezahlen.
Auch wenn der Schwuppi eine zu seinen Gunsten „geschönte“ Schadensmeldung abgibt und die Vers. daraufhin eine Teilschuld anbietet - Ruhig mal nen Anwalt nen Brief schreiben lassen (und die Kosten gleich mit einfordern), bei diesen Vorzeichen lässt sich keine Versicherung auf eine Klage ein.
Die kostet nämlich mehr als der ganze Zauber wert ist und ob die Vers. statt z.B. 1.000 Euronen nur 750 Euronen zahlen muss (- 1/4) ändert für die auch nix, d.h. die haben absolut nichts zu gewinnen… Aber u.U. zusätzliche Gerichtskosten!!
Also gleich mal scharf schießen und nicht lange fackeln!
Musst Dich ja nicht auch noch verarschen lassen!
das sowiso eine frechheit das die nicht zahlen wollen, weil wenn ich irgendwo anfahre dann bin ich selber schuld und zahl das auch aber das sind meist die geizigen Leute die eh zu viel Geld daheim haben und troztdem nicht zahlen wollen!!!
ist es grundsätzlich nicht erlaubt, an falsch geparkte Fahrzeuge „anzufahren“ - das ist die gleiche Mähr wie die, dass ein alkoholisierter Lenker immre Schuld am Unfall ist. Es sind zwei paar Schuhe - das eine ist das Faslchparken, das andere der VU (in diesem Fall mit Fahrerflucht). Ich persönlich halte die Frohnung desw Mannes für einen Einschüchterungsversuch.
Der einzig richtige Weg der Frau wäre gewesen: Polizei sofort verständigen - ansonsten Fahrerflucht -(bei einem Parkschaden - Zulassungsbesitzer des geparkten Fahrzeuges n i c h t anwesend - ist die Polizei verpflichtet, den Unfall aufzunehmen. Gleichzeitig hätte die Frau eine Anzeige wegen des Falschparkens machen können.
Meiner persönlichen Meinung nach hat die Frau keine Chance sich herauszureden. Wenn zuwenig Platz zum Vorbeifahren vorhanden ist, muß ich warten bis der Gegenverkehr vorbei ist, bzw. wenn ich nicht aus einer Einfahrt fahren kann, muss die Polizei gerufen werden um das andere Fahrzeug abschleppen zu lassen. Versucht man es trotzdem und „fährt an“ - muss man die Konsequenzen tragen.
mfg Mervin
ärztin… was soll i sagen… die raufen ja wirkli mitn Rotz g
ich grundsätzlich genauso- dennoch gibt es eben in der Jurikatur des STVO Strafrechtes die Klausel die besagt das 1/4 des Schadens eingefordert werden kann bei z.B. überschreiten der Sperrlinie…
dort ein kinderwagen gestanden,wär sie dann auch angefahren?nur weil etwas wo steht wo es vielleicht nicht erlaubt ist ,kann und darf ich nicht einfach anfahren,was ist bei einer panne,das auto ist ganz einfach stehengeblieben,und als der motor kalt war wieder angesprungen,ganz einfach sag das mal den dummen,wen dir plötzlich schlecht wird musst auch sofort stehenbleiben,aber ich hör diese sachen jeden tag von meinen kunden,immer das selbe.lg rudi
brauchst dir keine sorgen machen, denn nur weil du falsch geparkt hast, in 2.ter spur ist parken verboten auch wenns noch so viele machen, hat die noch kein recht dir ins auto zu fahren. nachdem du dein fahrzeug nicht bewegt hast kann sie dir also keine schuld am zusammenstoß geben und damit soll’s schei… gehen. schalt auf jeden fall so schnell wie möglich eine ra ein oder droh ihr das zumindest an.