Parkschaden

Hallo Leute,

hab da eine ziehmlich wichtige Frage. Und zwar passierte folgendes:
Ich hab mein Auto in 2ter Spur (so wie andere auch) auf der Peter Jordan strasse geparkt, zwischen 2 Einfahrten. Diese sind (in 2ter Spur) mit Sperrlinien markiert (also Parkverbot). Mit den Reifen defintitiv im erlaubten Bereich- höchstens mit der Stoßstange 20cm die Sperrlinie überragend. (siehe Skizze- rotes Auto=meins, Pfeil= Frau)
Die Ein- und Ausfahrt wurde dabei nicht behindert.
Auch gibts sonst für die 2te Spur keine Verbotstafel od dergleichen!

Eine Frau fuhr an meinem Wagen an (mein Wagen stand geparkt) und verursachte einen Schaden an der Stoßstange. Sie hinterließ Zettel mit Tele. Am gleichen Tag wurde alles soweit geklärt- Daten, usw… und ich stellte den Wagen zur Reperatur. Jetzt bekam ich einen Anruf (vom Ehemann) der rechtliche Schritte einleiten will weil mein Auto angeblich den Sperrbereich überragte und seine Frau deshalb an meinen Wagen anfuhr.
Platz war sicher genug dass sogar 2 Autos mühelos durchkonnten. Ich denke die Frau hat einfach nicht geschaut beim zurückschieben und jetzt wird versucht, alles daran zu setzen nicht zu bezahlen bzw. bei der Versicherung höher eingestuft zu werden.

Wie schauts rechtlich aus?

Danke , Michl

So auf den ersten Blick eine schwierige Sache. Da müßte man vo Ort messen ob das Fahrzeug überhaupt dort geparkt werden darf (Restbreite der Fahrbahn etc …). das betrifft aber nur den Punkt des „erlaubten Abstellens“.

Doch wie ich das sehe (meine persönliche Meinung!!!) kann sie sich da nicht auf ein vorschriftswidriges Parken rausreden wenn es um die Schadensabwicklung geht. Denn es besteht ja kein Recht an „widerrechtlich geparkte Fahrzeuge“ anzufahren. Wenn sie sich beim Weg/Vorbeifahren gehindert oder behindert gefühlt hat hätte sie entweder einen Einweiser benötigt oder sie hätte die Polizei holen sollen. Einfach mal anzufahren und dann dem Zweitbeteiligten die Schuld geben dürfte nicht klappen.

Vielleicht ist es einfach mal ein „Versuchsballon“. Ich würde mich an einen Rechtsanwalt/Verkehrsrecht wenden (ev Autofahrerclub wenn Mitglied).

habe die Ehre
Ully-Bär

hättest gleich zur pozilei gehen sollen um eine anzeige zu machen, wegfahren und nur ein zetterl hinterlassen ist auch schon fahrerflucht…
des wird sicher a laaange streiterei…
viel glück

grüße chemo

bin auch der Meinung dass das eine mit dem andern nix zu tun hat.
Sollte sich ergeben dass das Fahrzeug doch zu lang für den Parkraum ist kanns max eine Strafe für Falschparken bzw. Anzeige dafür geben.

Und zweiteres sollte Eindeutig sein da es wie du sagt kein recht gibt an nennen wir es möglicherweise falsch geparkte Fahrzeuge anzufahren.

Aber wie gesagt es war wirklich genügend Platz zum reversieren bzw. ein und auszufahren.

Kann es rechtlich möglich sein mir eine Teilschuld bei dem Unfall anzuhängen od geht des nicht?

LG Michl

des hab i unlängst im TV auch gesehen. Dachte mir aber nachdem die Frau gleichmal nummer hinterließ, freundlich und einsichtig am telefon war und sofort daten, usw bekanntgab gibts da keine Probleme.
I weiss i bin da zu gutgläubig, war aber ehrlich scho froh als i zu dem wagen kam und wenigstens einen zettel sah. viele haun ja einfach ab was mir a scho passiert is.
Angeblich hat die frau gsagt sie hat am abend bei der polizei angerufen- und die habn gmeint wenn kein personenschaden und wir daten scho ausgetauscht habn is des a reine versicherungssache…


hm´mmm

Die diesbezügliche Auskunft der Polizei ist korrekt, aber wahrscheinlich hat die gute Dame „vergessen“ zu sagen das sie nur einen Zettel hinterlassen hat und nicht SOFORT und VOR ORT die Daten ausgetauscht wurden …

Leider ist es schon oft vorgekommen das Unfalllenker zwar einen Zettel hinterließen, auf dem fanden sich dann aber entweder falsche oder gar keine Daten. Ev Unfallzeugen dachten sich dann sicher auch nichts schlechtes, sahen sie doch wie der Lenker einen Zettel hinter den Wischer steckte …

Es gibt eben immer mehr Charakterschweine.

Habe die Ehre
Ully-Bär

stimmt.
Hab allerdings gleich angerufen und soweit hat des ja alles gestimmt.
Hats einen Sinn jetz eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu machen? Is immerhin am 13.März passiert.

LG

… Problem hatte ich auch schon mal erlebt.
Eine Frau fuhr mir in ähnlicher Weise in mein Auto (war ähnlich unrechtmäßig geparkt), nahm sofort alle Schuld auf sich. Einen Tag später meldete sich ihr Ehemann und so weiter und sofort.
Nun ist die Sachlage so: Es entsteht nun mal ein Sachschaden, wenn man in ein geparktes Auto fährt, der auch abgegolten werden muss. Dabei spielt die Tatsache, dass der Wagen eventuell unrechtmäßig abgestellt war keine Rolle => das ist dann ein Frage der STVO und kann auch nur über diese Regelung geahndet werden. Das einzige dass der besagte Ehemann, der natürlich etwaige Maluskosten fürchtet, nun unternehmen kann, ist dich über diesen Weg anzuzeigen (dafür sind natürlich Zeugen notwendig (Ehefrau wird nicht anerkannt => Beteiligte)). Der entstandene Schaden muss jedoch der Versicherte (Versicherung oder Fahrzeughalter selbst) bezahlen.
Wenn der besagte Ehemann weiterhin keine Schadensmeldung bei seiner Versicherung beantragt, würde ich dir weitere Schritte im Rahmen deiner hoffentlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung empfehlen.

Gruss

für die Auskunft!
Bin nur beim ÖAMTC aber ohne zusätzliche Rechtsschutzversicherung.

LG

Servus!

Die Verjährung ist noch nicht eingetreten. Du könntest natürlich jetzt in die Offensive gehen und dem guten Mann mitteilen: Entweder er regelt die Sache SOFORT und VOLLSTÄNDIG oder Du erstattest Anzeige wegen Übertertung nach § 4 StVO (Fahrerflucht). Das mußt Du natürlich schön unverfänglich formulieren …

Du solltest aber nicht zulange warten. Denn innerhalb von 6 Monaten muß die Behörde eine Verfolgungshandlung setzen sonst verjährt die Fahrerflucht.

habe die Ehre
Ully-Bär

klar! besten Dank…

mah nix als Arger hat ma- mit solchen Idioten…

Gr Vmax

eine skizze gemacht? unfallbericht ausgefüllt? fotos gemacht? selbstanzeige? nein?

„…weil mein Auto angeblich den Sperrbereich überragte und seine Frau deshalb an meinen Wagen anfuhr…“ d.h. die frau ist aus einer einfahrt gekommen? geht sich das mit deinem auto prinzipiell aus, oder ist es so lange das (siehe skizze) ein teil in die sperrfläche ragen MUSS? dann hast IMHO schlechte karten…

und in welche richtung ist sie gefahren: ist es möglich das der trampl einfach net genug eingeschlagen hat?

lg
öarp

mein auto hat ca 10cm über den sperrbereich (nur mit der stoßstange) geschaut. (siehe foto)

Sie dürfte in die Einfahrt eingefahren sein. Und später, beim rausparken ist sie beim zurückschieben in mein auto gekracht.

man kommt ohne probleme raus und rein immerhin 4m platz. (da kommen 2 autos zugleich raus wenns sein muss)

sie hat angeblich nur abends angerufen bei der polizei, keine selbstanzeige gemacht und alles weitere der versicherung übergeben.

hab morgen termin beim öamtc rechtsschutz.
mal sehn was die sagen.
Meine Versicherung übernimmt die Prozessführung habn sie gesagt.

Gr Vmax

foto vom unfall- so stand ich

…würd i a machen und wenn hast den Rechtschutz einschalten…und merk dir eins…trau nie dem Funkeln in den Augen einer schönen Frau,denn es könnte die Sonne sein,die durch ihre hole Birne scheint…:wink:
sg

die dein Auto angefahren hat kann „Original Scheissen gehn“ - denn der Parkschaden hat nichts damit zu tun ob du dort rechtmässig stehen darfst oder ned - gaunz afoch - wenn sie nicht vorbeikommt dann darf sie auf eigene Kosten einen Abschleppdienst kommen lassen diesen vorerst selbst bezahlen und am „Regressweg“ von dir einfordern und nicht „durchzwängen“ und einen Schaden verursachen - und tschüss…ggg
Grüsse

hab heut no mit der Rechtsabteilung vom ÖAMTC gesprochen. Die meinten es gibt durchaus die Möglichkeit dass man in diesem Fall 1/3 bis 1/4 vom Schaden am eigenen Wagen selber zahlen muss wenn ein grober „Verstoß gegen die STVO“ eingetreten ist. Bsp. nicht Einhaltung des Abstandes beim Parken zu Verkehrstafeln.
In meinem Fall is des etwas unklar- habe aber morgen Termin beim ÖAMTC da werde ich die Fotos vorlegen dann sehen wir weiter…

Gr Vmax

Hoff euch passsiert so ein Sch… net! Kost nur Zeit und Nerven…

ja der Krampen is Jahrgang 1954 gg

…das mit schön:-)

bei der Rechtsberatung.
Es ist möglich dass der Gegner 1/4 des Schadens von mir bekommen kann wenn er es gerichtlich einfordert, weil ich 15cm mit der Stoßstange in die Sperrlinie geragt hab.
Dabei geht des sogar wenns nur lächerliche 5cm sind.
Im übrigen stellte sich heraus dass es rechtsmäßig ein Parkplatz ist- also im prinzip gehts nur ums darüberschaun.
Was is des für eine Jurikatur? Gibts ja echt net… Würds ja verstehn wenn i die Einfahrt wirkli blockier dass ma schwer durchkommt- aber so?
Suddern hilft nix- so is hoit! Hut ab!

Gr Vmax