Hallo, hab ein Problem, bin absoluter Führerschein-Neuling (Nur A) und bin grade draufgekommen, dass mein Pickerl schon im Mai abgelaufen ist, statt wie angenommen im August! Das heißt ich habe die zulässige Frist überschritten??!!
Was mach ich jetzt? Kann ich trotzdem einfach das Pickerl erneuern lassen oder gibt es da eine extra Prozedur?
Kann mir jemand Werkstätten in der Nähe des siebten Bezirks empfehlen? (Honda CB 500)
Vielen Dank im Voraus!
das ist so du kannst insgesammt 6 monate im Jahr das pickerl machen.
in deinem fall 01/04/2005 bis 31/09/2005
so alles was drüber hinaus ist ist schlecht denn solltest du aufgehalten werden wird dir die weiterfahrt 100% untersagt wennst nicht sogar die Taferl wegen G.i.V nehmen.
Aber du kannst das Pickerl ganz normal bei einer Werkstatt machen lassen.
Ich würde das Moped halt hinschleppen wennst eine möglichkeit hast.
Wennst einen Unfall hast und des Pickerl ist abgelaufen => Dann Gratuliere!!
mfg
Horst
Ich weiß ist keine Hilfe, wollte ich nur loswerden.
vielen Dank!
Ich hatte befürchtet ich muss es neu zulassen…
Werde das gleich heute erledigen…
Ich schätze ich werde diese eine Fahrt riskieren, auch wenn es schon sehr blöd wär wenns mich grad jetzt erwischen…
Jetzt muss ich nur noch eine Werkstätte finden…
Geht da irgendeine, oder muss die speziell von Honda sein?
Wie gesagt, ich hab da keinen Tau von nichts, mach das zum ersten mal…
da schau ich immer vorbei
ITAL-JAP Die Motorradwerkstätte
Silvia Kolar & Partner KEG
Obere Amtshausgasse 35
1050 Wien
ist zwar nicht im 7 ten aber ich kenn sonst nix in der nähe
Kannst das vergessen da wirst in Wien kein pickerl mehr kriegen.
vielen Dank!
betet für mich, falls irgend was ist, dann werdet’s es sicherlich noch von mir erfahren…
Jetzt streikt auch noch die Batterie und ich muss sie erst aufladen, das dauert, heut kommt wirklich alles zusammen
Hat der ITAL-JAP auch am Samstag geöffnet? Wenn nicht, weiß dann jemand eine andere Werkstatt die geöffnet hat? Ich möchte das wirklich hinter mich bringen…
ziemlich sicher
aber wenn du es nächstes Jahr im Mai machst, hast du dir ein Jahr gespart. Mache es immer so (obwohl verboten). Grüße Strong
Such Dir jemanden in der Familie der ein ÖAMTC-Mitgliede ist. Der wirbt dich und du bis AB SOFORT um 19,90 ein Mitglied bis Dezember 2006.
Der Werber bekommt auch einen Gutschein über 10.-Euro - so kostet die Mitgliedschaft eigentlich nur 9,90 ! Kannst nächstes Jahr dann das Pickerl auch günstig machen.
Dann ruf heute mal beim ÖAMTC in Klosterneuburg an. Die haben früher auch Pickerüberprüfungen am Samstag für Autos gemacht. Das waren vor 3-4Jahre auch die einzigen in der Umgebung.
Ich nehme an du fahrst Sonntag auf Urlaub und hast das Pickerl übersehen…
…
jedenfalls probiers mal !
Motorrad in einem technisch guten Zustand ist,…dann mach dAs Pickerl beim OEAMTC… kostet am wenigsten…
Tom
soeben jemandem den tipp gegeben, daß er noch ein halbes jahr OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ also ILLEGAL unterwegs sein soll, nur weil du volla… das toll findest, wenn du die nächsten 50 jahre schulden zahlst???
oder unterliege ich da einem irrtum?
heisti
denn du für an Blödsinn??? Mann spart sich sicher kein Jahr ! Is Pickerl wird immer nur für ein Jahr gemacht, also vom 1.04.2005 - 1.04.2006 !
Oder glaubst du kriegst nächstes jahr is pickerl gleich für 2007 ??? Oida , leute gibts !
Bei mir is so, ich mach des Pickerl imma a monat vorher !! Beim Bike wie auch beim Auto! Oder spätestens im gleichen Monat.
chrisu
ich mach des Pickerl auch imma beim Öamtc! Da braucht man fürs Pickerl net amol an Termin! Beim letzten mal, bin ich hin, 5min gewartet, 5min fürs Pickerl, und des wars ! Und billig is auch, habe unter 20 euro bezahlt!
chrisu
… erlischt nicht der Versicherungsschutz.
Lediglich die Strassenverkehrstauglichkeit ist nicht mehr bescheinigt.
Ob im Falle eines Unfalls die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, oder nicht entscheidet ein Sachverständiger, der klärt, ob ein Mangel vorgelegen hat, der a) für den Unfall ursächlich war und b) dieser durch die §57a-Überprüfung zu Tage gekommen wäre.
LHG, Schlucki
Ich wiederspreche ungerne aber wenn er das Bike erst nächstes Jahr zum Pickerl bringt bekommt er es von 04 2006 bis 04 2007
Mfg Chiccoo
…nicht ins hemd - mein pickerl is auch seit 4 monaten abgelaufen, hab’ aber noch keine zeit gehabt das radl in eine werkstatt zu stellen um es erneuern zu lassen.
des pickerl kannst natürlich immer machen lassen - nur steht dort auch wieder das gleiche datum drauf, wie bei der erstzulassung…
er ist mehr als 4 monate über der ablauffrist. do is nix mehr mit versicherung.
heisti
… erlischt erst durch die Nicht-Bezahlung der Prämie. Wenn ich ein Fahrzeug 3 Jahre in der Garage stehen habe, dann erlischt der Versicherungsschutz auch nicht und das Fahrzeug bleibt Haftpflichtversichert. (Es könnte mir ja umfallen und ein anderes Fahrzeug beschädigen und ich habe es dabei weder benutzt, noch im Straßenverkehr gefahren.)
Wenn ein Fahrzeug mit abgelaufener §57a-Plakette im Straßenverkehr benutzt wird, dann ist es auch versichert, wenn der Prüfungstermin überzogen ist. Die Versicherung hat lediglich die Möglichkeit geleistete Zahlungen vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. (und wird das auch tun.) Allerdings ist hier sicher auch entscheident, ob ein Mangel vorlag, der §57a-relevant ist.
Des Weiteren ist die §57a-Überprüfung eine Momentaufnahme. Bereits 10 Minuten später kann das Fahrzeug nicht mehr den Bestimmungen entsprechen (z.B. Ausfall einer Glühbirne) und trotzdem erlischt der Versicherungsschutz nicht, obwohl das FAhrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr den Bestimmungen der StVO entspricht.
Das ist zumindest meine Ansicht, aber ich bin kein Versicherungskaufmann.
LHG, Schlucki