Pickerl abgelaufen - anmelden

Bei der Ducati die ich mir gebraucht kaufen möchte, ist das Pickerl abgelaufen, der Besitzer hat sie aber noch angemeldet. Normalerweiß muss ich ja beim Pickerlmachen den Zulassungsschein herzeigen. Nur ohne Pickerl kann ich sie ja nicht anmelden. Wie läuft das jetzt genau? Reicht auch der Typenschein oder muss ich dann auf die Landesprüfstelle? Oder ist es einfacher wenn ich den Verkäufer frage ob er sie noch angemedet lässt, damit ich Pickerlamchen fahren kann und erst dann abmeldet?

Danke

Soviel ich weiß wenn sie nicht angemeldet ist bekommst du nur den Prüfbericht beim Pickerl machen. Wenn du sie anmeldest bekommst du ja sowieso ein neues pickerl von der Versicherung mit deinem Kennzeichen!
 
Warum macht er nicht mehr is Pickerl??? sowas lässt sich ja verhandeln!!!
 
lg TF

Du bringst das Fahrzeug zur nächsten Werkstätte deines
geringsten Mißtrauens und läßt dort eine Begutachtung
zur ANmeldung durchführen.
Mit diesem Prüfbericht kannst du dann anmelden gehen und
kriegst auf der Versicherung das Pickerl

lg

Pezibär

Brauchst nur den Typenschein mitnehmen. DU bekommst dann einen Prüfungsbericht, aber kein Pickerl. Den Prüfungsbericht nimmst Du zur Anmeldung mit, wo Du dann das grüer oder weisse Pickerl bekommst. Hab das schon öfter gemacht und es hat jedesmal reibungslos funktioniert.

Lg OLiver

danke für die info!!!

 
:cold_face: :cold_face:
Nur das vorzeigen des Typenscheins wird a bissl zu wenig sein um einen Prüfungsbericht über das Fahrzeug zu erhalten.

Wie wie funktioniert das nun wirklich genau? Hab ähnliches Problem:

Fahrzeug hat noch ein Pickerl (2 Monate noch gültig), allerdings keinen Prüfungsbericht mehr, wie kann ich dann am einfachsten mein fahrzeug anmelden? nur den typenschein zur versicherung mitnehmen wird ja zu wenig sein, oda?
mfg

…ganz gleich - zur werkstatt gehn, sagen du willsts pickerl machen - dann kriegst a pickerlgutachten - dann zum anmelden gehen damit (inkl. kaufvertrag, meldezettel, pickerlgutachten und versicherungspolizze) und anmelden…

einhakend fragen:
 
wenn man den „alten“ prüfbericht noch hat kann man mit dem anmelden gehen?
auch wenn der zB schon 8 Monat alt ist?
 
grüsse
mac

Mit an 8 Monat oidn Pickerl kaunn i sehrwohl aunmöldn gehn - sogor no in da Iwazugsfrist.
 
Waunns seit 8 Monat ogrennt is, daunn geht nix mehr.