Hallo!
Mir ist heute was blödes passiert, jetzt müsste ich wissen wie es in der Sache rechtlich aussieht. War heute bei der Überprüfung und hab das Picker auch ohne Probleme bekommen. Weil mir der Meister schon letztes Jahr das Pickerl überklebt hatte, wollte ich es ihn diesmal ausreden.
Ich hab gesagt ich enferne zuhause die alten Pickerl und kleb das neue alleine drüber. Kein Problem.
Leider war ich so komisch zittrig bei der Sache, dass ich das Pickerl nicht schön aufgeklebt habe. Es hatte einen kleinen Luftspalt und so hab ich darübergerubbelt und dann ein wenig vom Rand abgerissen.
Klingt jetzt blöd, ist leider nur aus Ungeldud passiert.
Ist das Pickerl jetzt ungültig, bzw. kann ich dadurch Probleme mit den Sheriffs bekommen?
Kenns sich da jemand aus?
Danke
Hallo
Das ist mir auch schon passiert aber ich habe es halt so gelassen und wenn mich die Polizei wirklich darauf angeredet hätte, hätte ich ihr erzählt das ich davon nichts wisse!!! Das Pickerl picken ist eben die Sache der Werstatt warum sollte die Polizei mich dabei strafen???
Aber das Kennzeichen auf dem Pickerl sollte man schon lesen können!!!
Liebe Grüsse
Harry
bin ich nicht der einzige. Es ist peinlich, passiert aber trotzdem schneller als man glaubt. Vor allem wenn man gedanklich schon bei der ersten Runde des Jahres ist.
Aber gerade weil du sagst es ist Sache der Werkstatt bin ich ein wenig skeptisch. Ein Mechaniker würde wahrscheinlich sofort das Pickerl abreissen und ein neues anfertigen. So wird mir wahrscheinlich kein Bullizist glauben, dass es in der Werkstatt angeklebt wurde.
Das Kennzeichen ist gut lesbar, der Fehler ist nur rechts unten beim Pickerl. Es ist auch ca. 1mm vom Rand abgerissen, genau dort wo der Monat eingestanzt wurde.
Hi,
die Frage ist, ist das Kennzeichen eindeutig lesbar und ist Monat und Jahr eindeutig und unzweifelhaft erkennbar. Solange das der Fall ist, würde ich mir keine Sorgen machen. Genügend Pickerln auf Windschutzscheiben wurden schon durch Eiskratzer beleidigt. Wenn der Kratzer bis in einen (falschen) Monat hineinreicht und man dir unterstellen könnte, dass Du hast versucht es um zu datieren, würde ich ein neues holen.
ciao,
holly
Seas Lessiak !
Solange alle Information eindeutig erkennbar sind, brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
Die ablesbaren Informationen sind:
-Kennzeichen
-Pickerl Seriennummer
-Lochungsjahr und -monat
Last but not least:
Das Überkleben eines §57a-Pickels mit einem anderen ist aber gesetzeswidrig !!!
Müsste die Werkstatt aber wissen!!
Gruss
RRBueller
Danke, ja die notwenigen Informationen sind lesbar. Hab mir zur Not auch den Prüfbericht in die Dokumententasche gesteckt, falls mal Problems auftreten sollten.
Überkleben des Pickerls ist sicher ein Blödsinn, der Polzei hat es auch nicht gefallen. Nur war der Bursche im Vorjahr so geschwind bei der Sache, dass ich es gar nicht verhindern konnte.
Werde mal so meine Runden drehen, wird scho passen.
So weit ich weiß, muss das alte Pickerl runter und das Neue an diese Stelle geklebt werden (oder eine andere geeignete Stelle).
Das Überkleben der §57a-Plakette ist nicht zulässig.
Klär das mal mit der Werkstatt.
hy
Wenn du die überprüfungs Bescheinigung mit hast ist alles
kein Problem.
falls der Mechaniker das Pickerl schlecht rauf klebt lasst ers auch oben,
denn er muss den Nachweis erbringen wo die laufende Nummer ist
(2 Jahre für die Finanz.)
Gr.Akon 
Die Begutachtungsplakette (grün, geregelter Kat weiß) mit aufgeschriebenem Fahrzeugkennzeichen ist bei Krafträdern ohne karosserieartigen Aufbau an der rechten Seitenwand des Scheinwerfergehäuses oder der rechten Vordergabel nahe dem Scheinwerfer außen so anzubringen, dass das Ende für die nächste wiederkehrende Begutachtungsfrist stets leicht festgestellt werden kann.
Eine gültige Begutachtungsplakette alleine attestiert noch nicht den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges, sondern beurkundet dies bloß für den Zeitpunkt der Begutachtung. (Zwischenzeitiger Unfall etc.)
Die Entfernung abgelaufener Pickerl ist vorgeschrieben, ein Überkleben ist unzulässig.
MfG, Heinz
deiner Bedenken wegen des Pickerls kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es kein Problem ist solange alles lesbar ist.
Mir hat nämlich mein Händler beim Abholen des Motorrades das Pickerl auf den Kunststoff Kotflügel am Vorderreifen geklebt. Mit der Zeit war es sich durch das Reiningen der Maschine am Rand ausgefranst, war zum Teil eine Fläche von ca. 1 cm². Ich wurde auch mehrmals aufgehalten und kontrolliert, wobei nur einmal ein Polizist gemeint hätte, dass beim nächsten mal das Pickerl auf die Gabel gehört.
Ich würde mir keine Sorgen machen.
Mfg Manuel
Hallo!
Wenn dir die Begutachtungsplakette nicht gefällt, geh mit dem Prüfbericht zu (d)einer Werkstätte und hole dir eine Ersatzplakette. Dann hast du auch keine Probleme wenn das Krad abgestellt ist (oder hinterläßt du den Prüfbericht im abgestellten Krad)
mfg VFRCOP