Hallo,bin 16 jahre alt und habe mir vor 2 tagen ein pocketbike gekauft.
Wieviel müsste ich maximal bezahlen,wenn ich erwischt werde.
Wenn ich z.b. kein führerschein habe,und es nicht versichert ist?
Und könnte ich auch gemeinützige arbeit leisten,statt zu zahlen?
Und das das ein österrecihisches forum ist,denke ich,das ein par dabei sind,die in wien leben,und wissen wo ich legal fahren könnte?
da schliess ich mich gleich an …
kann ich mit meinem 250er gokart auf der autobahn fahren ???
geht ja ueber 40, also isses eigentlich legal …
hat aber ka licht und kane blinker…
was kostet des, wenns mich erwischen ???
.sonntag bei irgendwelchen grossen parkplätzen (hofer etc…)
solang sich keiner aufregt bzw durch ruhestörung sich bedrängt fühlt is es ok…
an den parkplatz wo ich manchmal fahre hat sich auch noch keiner aufgeregt…
Is jemand zur zeit ein aktiver pocketbike fahrer
in wien,ich suche leute,die mit mir rumfahren,hab keine lust,das ein freund mit nem fahrad hibterher fährt und ich immer wegen ihm warten muss!!
.soll er halt sparen und sich auch eines kaufen ^^
Ich sag ihm/ihnen,sie sollen sich auch eins kaufen,aber sie meine ist zu teuer,ist odch eh echt billig,meins hat 160€ gekostet.
ABer egal,meine frage lautet wie hoch die strafe sein kann,und wer würde mal mit mir pocket bike fahren?
.dir leider ned genau sagen da sie mich/uns noch nie erwischt haben… =P
aber ich denk ausser einem „schleichts euch da“ wirds nix geben…
Wenn Du so ein Ding mit Philishave-Antrieb im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, dann, hoffe ich im Interesse aller, dass sie Dich sehr bald erwischen. Fahren ohne Führerschein mit einem nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug. Bei einem Unfall – kann dann so weit gehen, dass Du Dein weiteres Leben abhaken kannst. Wie das rechtlich & finanziell ausschaut (bist strafmündiger Minderjähriger) kann ich net beantworten – da wären die Juristen gefragt – könnte aber durchaus sein, dass finanziell auch die Erziehungsberechtigten zum Handkuss kommen. = Fragen ? Hoffe Du denkst nicht ernsthaft daran.
Auf Parkplätzen & Co ist das eine andere Sache – sind ja keine öffentliche Verkehrsfläche & wenn der Eigentümer nichts dagegen hat … Gibt da sicher einige Möglichkeiten.
TagDereh
Auf der Straße bin ich noch nie gefahren,ich habe es c.a. 250 meter geschoben,und dort auf der verlassenen strecke starte ich des und düse los,aber alleine ist es langweilig,deswegen such ich jemandem,der mitfährt…;
… an, Du wolltest mir antworten. Nehme einmal an, wir sind d’accord, dass solche Dinger auf öffentlichen Straßen nix verloren haben – die möglichen Konsequenzen habe ich ja so ungefähr angedeutet. Deine ursprüngliche Frage war auch net wirklich präzise formuliert. Du suchst wen, der mit Dir fährt und auch eine Möglichkeit bzw. Örtlichkeit.
Sorry, dass ich Dir da nicht helfen kann. Halte von diesen Scherzartikeln nichts und eigentlich ist das hier ein Motorradforum – diese Dinger fallen imho beim besten Willen nicht in die Kategorie Motorrad.
TagDereh
… Hr. Heckenklescher und werde jetzt einmal meine sehr heiß waschen gg. Außerdem wollte ich das eh auch schon fragen wegen dem heia machen – wenn ein Methusalem wie meinereiner Schlafstörungen hat – schön und gut – Schönheitsschalf ist eh zwecklos, aber die Buberl müssen ja in die Schule / Lehre
TagDereh
… für die missglückte Abwandlung - net bös sein & Fehlzündungen in der Botanik sind aber nicht gut – da tun sich da die armen Viecher erschrecken und etwa nervös werden
… und deswegen habe ich ja einen katalytischen Konverter. Ist aber auch Eigennutz mit der vermiedenen Auspuffkleschrei, weil so ein nervöses Viecherl mit der Mopette abbusseln – muss ja net wirklich sein. Lade die Freunde ja gerne als Hauptgang zum Essen ein – Stichwort Wildwochen – aber ist halt bei der Methode ein etwas kostpieliges Diner.
Sodale – mein Blödsinnspeicher ist für heute entleert & die Hapfe schreit
Darf auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht verwendet werden. Öffentlich ist eine Verkehrsfläche, wenn sie von Jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen darf ein PB nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers verwendet werden.
Strafrahmen nach der StVO 72,- bis 2180,- €, nach dem KFG bis 5000,- €, nach dem Führerscheingesetz 36,- bis 2180,- €.
Fahren auf nicht öffentlichen Flächen ohne Bewilligung fällt unter Besitzstörung.
Im Verwaltungsstrafrecht bist du ab 14 Jahre strafmündig.
Ich würd das Ding in eine Vitrine stellen, ist ein unnötiges, lautes Spielzeug mit dem man so gut wie nirgends fahren darf und das bei Motorradfahrern in der Regel kopfschütteln hervorruft. Warte bis du erwachsen bist und kauf dir dann ein richtiges Bike.
Noch Fragen?
Du kannst (mit Einverständnis des Eigentümers!) natürlich auf jedem Privatgrund fahren. Parkplätze sind recht bald langweilig. Frag auf Kartbahnen nach.
dB statt PS!
dringend davon abraten auch nur dran zu denken das Teil auf öffentlichen Straße zu bewegen, auch wenns nicht stark befahren ist.
Was es dich kostet? Schnell mal das Leben! Eine Kollision mit einem Auto oder einem Motorrad zu überlegen ist mit dem Teil Glücksache!
Mir sind mal 2 so Frischluftdepperte vor den Bug gefahren. War knapp und die Jungs wahren dank der Bauhöhe nicht zu sehen…
Parkplatz oder sowas ist natürlich was anderes.
Aber im Prinzip schade um die 160 EUR
einen Führerschein hast oder nicht lach
cu barney
was dich zuerst erwischt, ein LKW oder die polizei
-christian
ist, wenn er nicht durch schranken gesichert ist, eine öffentliche verkehhrsfläche. auch wenn der parkplatz einen privaten beitzer hat.
-christian
dass du deine (vermutlich) uralten haxen nimmer so abderbiegst, dass auf so einem sportgerät sitzen kannst !!
-christian