Pocketbikes auf Parkplatz

Hi!

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein günstiges ebay Pocketbike zu kaufen (will auch nicht Staatsmeister werden sondern nur eine Gaudi haben) und wollte fragen, ob jemand schon schlechte Erfahrungen mit unseren uniformierten Freunden beim Fahren auf Parkplätzen (z.B. IKEA) gemacht hat.

Wär mein Haupteinsatzgebiet und wenn das haglich ist zahlts sich nicht aus…

…Parkplätzen (Huma, Ikea, usw.) muss man mit einer Besitzstörungsklage rechnen, wenn man unerlaubt seine Runden dreht!

Ich habe zB. meinen Sohn am Sonntag am Huma-Parkplatz seine Runden auf den Poket drehen lassen, als eine Funkstreife stehen blieb, schauten sie ihm nur zu und sagten kein Wort!

Als ich sie darauf ansprach, haben sie mir dies so mitgeteilt!

Gruß Harry

Das klingt aber nicht sehr gut. Das heißt wenn der Besitzer grantig ist kann das üble Folgen haben? Dann lass ich das wohl lieber…

Obwohl ich da so geile Parkhäuser kenne - da wären extrem lässige Streckenführungen drin :slight_smile:

Hi! Hatte mir auch ein Pocketbike gekauft da ich und ein paar meiner Freunde auf einer Kartstrecke Rennen fahren wollten. Ist leider nichts geworden mit der Kartbahn und so gings auf die Parkplätze. In unserem kleinen Nest gab es keine Probleme mit den Uniformierten und wenn sie kamen wollten sie nur ein paar Infos wo man die Teile bekommt und ob ihr kleiner Sohn auch mal damit fahren könnte. Echt leiwand die Kerle. Grundsätzlich ist das Pocketbike ja nicht StVO tauglich was auch folgerichtig jeglichen Parkplatz ausschließt da ja dort die StVO gilt. Also wenn nicht zu strenge Gesetzeshüter bei euch unterwegs sind wirds keine Probleme geben.

mfg Scar

Besitzer können zwar Schilder aufstellen, auf denen es heißt das die StVo gilt, allerdings dürfen die Kollegen in Grün von sich aus da nichts machen. Auch wenn Du dort gegen die StVo auf Privatgelände verstößt und Du angezeigt wirst (deswegen) sind ihnen die Hände gebunden. Das schlimmste womit Du rechnen mußt ist eine Besitzstörungsklage und Hausverbot. Ich glaube aber kaum das ein Geschäftsführer potentielle Kunden anzeigt. Schon gar nicht wenn sie sich außeerhalb der Geschäftszeiten dort aufhalten.

Nur mal so als Info:

Das ganze „wäre nur gültig“ wenn es sich um eine echte Privatstrecke handelt, das heißt einen Bereich in dem nicht nur der Fahrzeugverkehr sondern auch der Fußgängerverkehr (ist auch öffentlicher Verkehr) verboten ist und dies nicht nur angekündigt sondern auch entsprechend abgesperrt ist. Außer divesen Renn-/Kartstrecken fälltm ir da eigentlich nichts ein, wo das so gemacht wird. Parkplätze (egal wie groß oder von welcher Firma) sind zwar im Privatbesitz stehende Grundstücke aber deswegen immer noch „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ im Sinne des § 1 der StVO. Eventuell dort eingehobene Strafbeträge nach der StVO bzw Verwaltungsstrafen für Anzeigen nach der StVO kommen dem Straßenerhalter (also zB der Fa Ikea) zugute. Dort gelten auch Bestimmungen wie das Führerscheingesetz oder das KFG (also klappt das auch mitder „Fahrausbildung“ dort nur eingeschränkt - ggg)


Ich würde sagen wenn die Parkplätze abseits liegen wird es eher selten Probleme geben. Innerhalb des Siedlungsbereiches sind Troubles vorhersehbar (Lärmbelästigung und deshalb sciher erfolgende Anzeigen von Anrainern).

Servus

Ully-Bär

wir sind schon einmal aufn Billa Parkplatz in an Industriegebiet vo aner streife aufgehalten und abgemahnt worden, weil wenn nicht vom öffentlichen verkehr getrennt, stvo gilt.

Nun meine Frage: ich hol mir die Einverständnis des Besitzers und sperr den Parkplatz mit an Absperrbandl ab und passt? oder?

Zweite Frage wos kosts ma wenn i trotzdem auf dem besagten Parkplatz weiterfahre (der ja sehr stark frequentiert ist, wir aber damals allein dort waren und seitdem weiterhin viele dort fahren)

Danke im Voraus

lg
bcb1

Ja , das mit dem Absperren würde klappen. Ob der Besitzer die Zustimmung gibt ist allerdings mehr als fraglich da dann auch die Haftungsfrage zu klären ist. Es hat da schon einige Fälle gegeben wo bei Verletzungen der Grundbesitzer zur Verantwortung gezogen wurde (zB wenn jemand gegen einen Laternenmast prallt oder ähnliches).

Strafen richten sich nach Einkommen, Vormerkungen und sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei Weiterfahren trotz polizeilichem Einschreiten käme noch (im Extremfall) das VStG (Verwaltungsstrafgesetz) zur Anwendung und dabei der Passus nach § 35 über das „Verharren in der strafbaren Handlung“ in weiterer Folge Beschlagnahme des Fahrzueges und ganz, ganz am Schluß sogar eine Festnahme zum Zwecke der Vorführung vor die Behörde.

Servus
Ully-Bär

das is so a sache,ikeaetc.sind private parkplätze,mehr oder weniger,aber wennst auf plätzen wie zb.kartbahn…oda bei dir in da siedlung umher fahrst weiss ned,da denk i dass das schon geht,ausserdem sind ned alle kieberer gleich streng

seh ich immer auf einer abgesperrten Strecke die Bikes fahren.
Und zwar - hier

[url=http://www.moebel-ludwig.at/416_DE.5465A9ee63c900bbef8736cc0f4b781367ec9b0?newsid=21&back=257]http://www.moebel-ludwig.at/416_DE.5465A9ee63c900bbef8736cc0f4b781367ec9b0?newsid=21&back=257[/url]

offiziell steht zwar es ist immer eien Vorführung, aber wie gesagt - gestattet und viele kommen anscheinend mit eigenen Bikes. Denn es stehe einige Autos mit offener Heckklappe dort und haben die ganze Ausstattung und Zubehört ums Auto gelegt.

Das liegt genau an der verlängerten SO-Tangente, also einfach für die Zufahrt.

von an RA bekommen, wegen Besitzstörung…

Hat vor 6 jahren ca. 1800,-- Schilling ausgemacht - aber hab sie damals runtergehandelt auf 500,-- Schü.

lg
chris
[url=http://81.223.175.229/bikerl/]http://81.223.175.229/bikerl/[/url]

wennst nur an geschäftfreien tagen fährst und keinen sauhaufen hinterläst wirds dem Besitzer ziemlich wurscht sein…
Außerdem wennst lange fragst kommst zu nichts…

Mfg Markus

Ich weiß auch nicht ob ich z.B. den Besitzer des Einkaufszentrum fragen sollte ob ich am WE in der Parkgarage fahren dürfte. Da würd ich auch nein dazu sagen (am Ende kommt dann wirklich so eine Haftungsgeschichte, nein Danke…).

Allerdings hab ich auch wenig Lust Hausverbot oder eine Strafe zu bekommen. Wär aber schon möglich dass mir das passiert (wenn die Herren Ordnungshüter eventuell schlecht drauf sind), oder? Mist…

Vor einigen Jahren sind wir mal (damals noch mit dem bike von einem Freund) auf einem Parplatz gefahren (den teilt man sich dann eh mit Fahrschülern :wink: ). Da kam auch die Polizei vorbei, hat aber nichts unternommen. Obwohl da einige Leute mit Pocketbikes dabeiwaren und sogar eine kleine Strecke aufgebaut war…

Ist in dem Fall sicher nicht Gscheit, hast recht…

mit meinem Benziner Modellauto, mit da Cross, der Supermoto. Fahre dort wos vom Lärm niemanden stört, und auch vom Verkehr.

Wenn man immer jemanden vorher fragen müsste ob man das darf, dann hast 100 leute gefragt und hast trotzdem keine Antwort :slight_smile:

Und wenns einem nit passt, sagt ers eh

Halt die Ohren steif, Mfg Markus

Hallo!

Ich kann Dir hier keinesfalls die Garantie dafür geben daß kein Polizist in Österreich Dich deswegen beanstanden wird. Grundsätzlich ist es verboten - das ist mal klar. Wenn Du deswegen nicht beanstandet wirst - wo kein Kläger da kein Richter. Wie ich schon mehrmals geschrieben habe sind die Probleme sicherlich vorprogrammiert wenn es zu Anrainerbeschwerden kommt. Den ich bin mir sicher die finden es nicht so toll wenn ihre Freizeit mit 2-taktkreischen und entsprechenden Abgaswolken verschönert wird oder wenn der Grundbesitzer auf die Barikaden steigt. Gerade die Haftungsfrage ist oft nicht alleine Sache des „Verletzten“.

Nehmen wir mal den Fall Du fährst in einem Parkhaus, glühst die Rampe rauf, oben ein kleiner Öl/Dieselfleck und es haut Dich ungespitzt gegen einen dort stehenden PKW. Am PKW entsteht, sagen wir mal, 3000 Euro Schaden und Du hast einen Schulter/Schlüsselbeinbruch. Du wirst also von der Rettung ins nächste Krankenhaus eingeliefert oder läßt Dich dorthin bringen und wirst behandelt. Üblicherweise nach einem solchen Unfall ist mindestens 1 Tag stationäre Behandlung (Beobachtung auf Intensivstation wegen ev innerer Verletzungen oder Schädelverletzungen) danach gehts in ambulante Behandlung. So weit so gut.

Nun kommt die Rechnung des Krankenhauses (1 Tag Intensiv und Behandlung - Röntgen - Gips etc plus ambulante Nachbehandlungen) an Deine Krankenkasse. Die sind natürlich von der Summe nicht sehr begeistert und fragen beim Krankenhaus wegen der Verletzungsamnese an (aha „Motorradsturz“) Natürlich wurde die Verletzungsanzeige zwischenzeitlich an die zuständige Polizeidienststelle weitergelietet und von dort die Erhebungen aufgenommen. Nachdem Du ein rechtstreuer Staatsbürger bist hast Du aber schon von der Unfallstelle alle Verständigungen nach § 4 StVO durchgeführt (sonst gibt es genau jetzt eine Fahrerfluchtanzeige) und die zuständige Polizeiinspektion hat schon alle Daten aufliegen. Also stellt die Krankenkasse die Versicherungsanfrage direkt an die Polizei und bekommt den Unfallhergang. Da schau her Öl/Dieselfleck - keine Absicherung - da könnte man ja den Betreiber/Erhalter auf Mithaftung klagen, also wird von den Anwälten der Versicherung gegen den Parkhausbetreiber eine Klage eingereicht. Das Gleiche macht auch deine private Haftpflichtversicherung (denn die wollen auch nicht auf den 3000 Euronen für den beschädigten PKW sitzen bleiben). Und schon haben wir einen wunderbaren Zivirechtsprozess mit 10-15000 Euro Schadenssumme (ohne Anwalts- und Gerichtskosten). Nach den bereits ergangenen Urteilen in ähnlcihen Fällen wird wohl der Betreiber übrig bleiben, höchstens er kann wieder an Dich die Haftung abschieben (Privatrechtsklage) weil es sich eben um ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug handelt.

Jetzt kannst Du Dir ausmalen warum kein Parkhausbetreiber oder Firmenparkplatzbesitzer mit solchen Fahrzeugen eine Freude hat. Rechtlich ist es vollkommen egal ob ich jetzt auf diesem Parkplatz mit einem Formel-1-Boliden oder mit einem Minibike fahre. Beides sind Fahrzeuge ohne Straßenzulassung.

Der Umstand das diese Übertretungen hie und da geduldet werden gibt keinesfalls die Garantie das es überall so ist.

Übrigends die Verwendung in einem Parkhaus wäre das selbe wie die Verwendung auf jeder anderen öffentlichen Straße (rechtlich gesehen).

Ich hoffe mit diesem langen Beitrag etwas Klarheit in die Problematik gebracht zu haben. Wie überall im Leben ist es auch hier so: So lange nichts passiert ist es ein Spaß, dann fängt der Krieg an!

Servus
Ully-Bär

Stimmt - wenn man bei soetwas fragt dann wird man wahrscheinlich keine Erlaubnis bekommen. Wenn man nicht fragt sollte man halt genügend Finanzielles in der Hinterhand zur Verfügung haben. Bei Modellautos kein Problem - bei Aktivitäten mit Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr schauts anders aus -siehe meine Antwort oben.

Servus
Ully-Bär

Also erstmal: Ein Riesendanke dass du dir so viel Zeit für mich nimmst!

Deine Antwort ist in der Tat sehr sehr aufschlussreich! Ich denke ich hab jetzt auch endlich im Groben verstanden, um was es geht.

Ist mir klar dass ich keine Anrainer belsätigen sollte. Und dass ich nirgendwo „glühe“ (soweit das möglich ist :wink: ), wo die Gefahr der Vernichtung z.B. fremder Autos besteht, versteht sich von selbst.
Aber ich denke man kanns riskieren hin und wieder in einem Parkhaus (von Firmen umgeben) oder auf einem Parkplatz (von Firmen und Feldern umgeben) ein paar Runden zu drehen und sich dabei ziemlich sicher zu sein, keine Anzeige zu kassieren.

Habe nicht vor groß was zu riskieren! Danke nochmal für die super Info!!!

im Prinzip gehts dem Betreiber des Grundstückes nichts an wenn sich die Person verletzt. Wenn z.b. eine Tafel mit „Betreten verboten“ dort steht, dann ist der Betreiber ja aus dem Schneider, liege ich doch richtig? Also würde im blödesten Fall die Person auf den Krankenrechnungen selber sitzen bleiben, aber das wäre ja wieder mit einer Freizeitversicherung gedeckt.

Deshalb kann ich mir auch vorstellen, solange der Betreiber keine Forderungen stellt, wirds im Regelfall ganz normal ablaufen.

Mfg Markus

Hi!

Ich zitiere Dich einmal:

Deshalb kann ich mir auch vorstellen, solange der Betreiber keine Forderungen stellt, wirds im Regelfall ganz normal ablaufen.

Zitat-Ende

Genau das ist der heikle Punkt, es geht nicht darum was Du Dir vorstellen kannst oder was ich denke das möglich wäre und es gibt auch keinen Regelfall sondern es gibt gesetzliche Regelungen die eben so oder so lauten.

Alleine eine Tafel mit „Betreten verboten“ sagt gar nichts aus. Denn dann gibt es immer noch die Möglichkeit so auf das Grundstück gekommen zu sein, das man die Tafel nicht gesehen hat bzw wäre es sicher „eigenartig“ wen in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz das Betreten verboten wäre …

Aber mir liegt es ferne hier igrendjemand etwas einzureden. wenn Du meinst es ist alles rog r und es wird niemals etwas passieren dann mach es. Ich befürchte eben das so mancher im Falle einer gerichtlichen Klage dann eher angefressen ist und sich hier bitter beklagt.

Anmerkung: Auch Freizeitversicherungen haben recht viele Klauseln. Da lohnt sich das Durchlesen und so eine Versicherung würde im beschreibenen Fall sicher versuchen den Anspruch loszuwerden (an den Grundbesitzer) oder zu vermindern (gegenüber dem Versicherungsnehmer).

Meine Meinung zum gesamten Komplex: Wenn ich so ein Sportgerät (nichts anderes) ist es, verwenden will, dann am dafür vorgesehenen Platz (sprich Kart- oder Rennstrecke). Ich kann auch mit einem 4-rädrigen Rennfahrzeug nicht auf der öffentlichen Straße fahren (rechtlich) so lustig es auch immer sein mag.

Servus
Ully-Bär