Begrüße,
bin neu hier! Meik aus der Südoststeiermark, Hartberg
Hatte heute den ersten Termin für die Einzelgenehmigung bei den Herrn der Landesprüfstelle.
Kurz zum Umbau:
Yamaha XS 650 3L1 BJ83, Caferacer
Beanstandet wurde unter anderem:
Der Abstand der hinteren Blinker zum Ende des Hinterrades ist mehr als 30cm!
Natürlich wollte ich die Prüfer nicht ankratzen,
deshalb die Frage:
Kennt jemand dazu die rechtliche Grundlage oder einen Gesetzestext?
Die nachhinten Verlegung der Blinker ist relativ aufwendig und haut mir die Optik zusammen,
deshalb würde ich gern mit ein bisschen Backround beim Prüfer nochmal nachhacken.
danke
lg