Hi!
Hab mir jetz einen Termin bei einer Prüfstelle besorgt und will mir einige Sachen eintragen lassen!
Fußrasten und von 25kW auf 77kW bereiten mir keine Sorgen aber,
1) Superbikelenker, von ABM (weiß leider ned welcher genau, da schon vom Vorbesitzer verbaut - keine Ahnung ob mit E Zeichen oder ohne - wo kann ich mich da genauer Informieren oder wo find ich die genaue Typenbezeichnung???
Brauch ich für den Lenker ein Teilegutachten?
2) Wenn ich eine Eigenbaukennzeichenhalterung montiert habe, habe ich die Chance auf eine Einzelgenehmigung für dieses Teil! Die Abmessungen usw entsprechen genau dem Original! Wer weiß was???
3) Blinker! Habe die Mini-Blinker Arrow / schwarz montiert:
[url=http://www.tlo-bikeshop.de/product_info.php/products_id/3609/cPath/46_137_324/mini-blinker/mini-blinker-arrow.html]http://www.tlo-bikeshop.de/product_info.php/products_id/3609/cPath/46_137_324/mini-blinker/mini-blinker-arrow.html[/url]
Brauch ich für diese Blinker ein Teilegutachten?
Brauch ich eine Bestätigung von der Werkstatt wegen der Montage??
Danke für alle Antworten
Aja: Fahre eine Hornet 600 Bj01 PC34
Bilder im Profil
Teilegutachten
heißt das,
sollte so sein ntxt
Hi!
Unter dem Link
[url=http://www.niederoesterreich.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Fahrzeugaenderungen.html]Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung - Land Niederösterreich
findest Du ganz unter eine Änderungsliste. Dort steht genau, was Du für welche Änderung brauchst.
Bezüglich des Lenkers: Bei den ABM-Lenkern müsste irgenwo (mittig, zwischen den Klemmböcken?) eine vierstellige Nummer sein. Das ist die Modellnummer. Ein Gutachten bekommst Du bei ABM direkt (www.ab-m.de) oder Du probierst es eventuell über das Hornet-Forum (www.hornet-home.de).
Grüße,
Roland
Danke für die Infos!
alle teile mit E nummer braucht man nicht eintragen lassen.
kennzeichenhalter sind im normalfall nicht eintragungsplfichtig.
abe für den lenker besorgen und tüv sparen…
Ich muss nur zwischen 50 bis 70€ zahlen - dann wird mir alles eingetragen was ich will! Und wenn ich die chance schon hab dann lass ich gleich alles eintragen und erspar mir die probleme nachher!
Du bekommst alle eingetragen was Du willst?
Das bezweifle ich mal stark. Aber es kann durchaus sein das Du alles eingetragen bekommst das dem gesetzlichen Zustand entspricht. Bei den E-Prüfzeichen ist zu beachten das es zB für vordere und hintere Blinker verschiedene Prüfzeichen gibt. Da gab es schon so manch böse Überraschung.
Bei den Superbikelenkerumbauten ist besonders die Frage einer ev Verlängerung der Seilzüge und Kabelstränge zu beachten. Wenn durch die Länge (bzw „Kürze“) der Seilzüge ein voller Lenkeinschlag nicht gegeben ist wird es keine Eintragung gebebn auch wenn der Lenker ein Teilegutachten hat. Das Selbe gilt auch wenn es zwischen dem Lenker und ev Verkleidungsteilen (zB Spoilerscheibe) zuwenig Platz gibt.
Ein „Vorgespräch“ mit dem zuständigen Techniker der Prüfanstalt kann da oft viel Geld und Zeit sparen.
habe die Ehre
Ully-Bär
alles was den Bestimmungen entspricht!
Danke für die Tipps!
Weißt du vielleicht genau wie das bei den Reifen ausschaut? Ich hab Dunlop D208 oben! Find aber irgendwie keine Freigabe! Für alle anderen Reifen die in Frage kommen würden schon nur für „meine Lieblinge“ ned, da ich eh neue brauch überleg ich jetz andere zu kaufen oder wie schaut des aus wenn i keine unbedenklichkeitserklärung hab??
Und wie is des wenn Teile drauf sind die ich dann nicht typisiert bekomme?? Nehmen sie mir dann dort gleich des Taferl weg?
Müsst ich mit einen Hänger zu ihnen hinkommen?
Vorweg schon danke!
Reifenliste Zweirad
Hier finden Sie zu Ihrer Information die Reifenfreigaben gemäß §33 Kraftfahrgesetz für Ihr Honda-Motorrad.
Aufgrund der gesetzlichen Änderung per 1.7.2007 (Anmeldung mit COC-Dokument plus Daten in der Genehmigungsdatenbank) hat Honda Austria die Reifenmarkenbindungen aufgegeben.
Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Honda Vertragshändler.
Das heißt, du kannst aufziehen was du willst. Solange Dimension und Tragfähigkeit passen.
Werd mir den gesetzes Text mitnehmen!
lg
Eine Bindung an einen bestimmten Reifen gibt es in Österreich nur wenn dieser Reifen in den Genehmigungspapieren (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid) ausdrücklich vorgeschrieben ist. Das ist bei den meisten Modellen NICHT der Fall. Dann braucht nur die Dimension, Tragfähigkeit und Speedindex passen.
Die Kennzeichentafel wird bei Mängeln nicht an Ort und Stelle abgenommen.
habe die Ehre
Ully-Bär
Jetz kann ich des doch schon ein bissl beruhigter angehn! Also alles was dem techniker passt bekomm ich eingetragen und was nicht passt bleibt hald weiter Illegal oder wie auch immer!
es muss das richtige E oben sein… ich glaub beim puff is es das E4 oder so… E3 is deutschland (oder umgekehrt)
jedenfalls brauchst eben das richtige E … ansonsten bringts dir nix und du musst es eintragen lassen… es geht dann zwar ziemlich ohne probleme, aber dennoch is es eintragungspflichtig!