in der Privathaftpflicht ist die Benützung von Kraftfahrzeugen definitiv vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dafür gibts die KFZ- Haftpflicht!! Weis aber eh jeder- denk ich!
einer Haftung wegen NACHGEWIESENER grober Fahrlässigkeit kannst Dich nirgendst entledigen. Der Nachweis ist halt das Problem, wennst auf einer Rennstrecke bist.
Ich glaub eher, daß sich die SV beim Verunfallten wegen der Heilungskosten regressieren kann, wegen unnötigem Risiko etc.
3lg
Harald
also genau in dem moment wo der transponder montiert ist …
was ist ein kfz ??
was ist wenn ich mit dem rasenmähertraktor beim auto vom nachbarn anfahre ??
oder wenn einer mit dem pocketbike auf dem rübenplatz gegen ein auto fährt
oder der kleine bub mit dem elektrodreirad gegen das geparkte auto fährt
fällt eigentlich alles unter kraftfahrzeug …
muss ich jetzt für den rasenmäher eine kfz-haftpflicht abschließen
kfz haftpflicht gibts auch ohne kennzeichen - aber nicht auf der rennstrecke (rennen und training)
[url=http://www.versicherungs-vergleich.at/public/documents/kfzat/gesetze/khvg.pdf]http://www.versicherungs-vergleich.at/public/documents/kfzat/gesetze/khvg.pdf[/url]
grober fahrlaessigkeit, oder mit vorsatz bist immer und ueberall (zu recht) haftbar …
nur schiesst niemand den anderen absichtlich von der piste, weils ja selber weh tun kann
bis jetzt noch immer nicht, wie ich mich gegen eventuelle Regressansprüche seitens der SV absichern kann.
Folgendes Szenario:
Fahrer A rutscht aus und reißt dabei Fahrer B mit ins Kiesbett. Fahrer B verletzt sich und wird auf Kosten der SV wieder zusammengeflickt. Die SV erfährt, daß der Unfall von Fahrer B nicht selbst verschuldet ist, sondern der Verursacher des Schadens der Fahrer A ist. Sollte die SV bei Fahrer A regressieren, wie kann sich Fahrer A schon im Vorfeld dagegen absichern?
Ich denke, das ist die ursprüngliche Frage in diesem thread.
Keine Rechtsanwälte an Bord?
lg, Bernie
ist nicht abhängig von taferl oder net sonder ob du fahrlässig, grob fahrlässig, oder sogar mit vorsatz einen schaden (auch an dir selber) verursacht hast. wenn vorsatz oder grobe fahrlässigkeit vorliegt werden die sicher ein regressverfahren einleiten aber das müssen sie dir erst beweisen und das wird schwierig. mach dir keine sorgen wegen der sv es wird viel gemunkelt und bewusst gerüchte gestreut. anders schauts natürlich bei lizenzfahrern aus denn die haben mit der lizenz eine versicherung und da will sich die sv dann schadlos halten.
angerufen er fährt auch auf der strecke und rennen und er sagt
angemeldet immer besser als nicht !
eigentlich ist es ein wahnsinn wie schlimm das enden kann er selbst hat das „verdrängt“ so nannte er das
wenn du stürtzt und ein anderer kommt des wegen auch zu sturz kann er dich klagen!!!
richtersprüche können nicht eingeschätzt werden…
er kennt an fall wo der richter entschieden hat der schuldige ist auf zuwenig sicht gefahren !!! ja ja auf der strecke man bedenke !!! da hats an quergelämten gegeben sein fahrzeug war angemeldet zum glück aber die summe reichte nit aus und nun brennt der aus seiner tasche das ganze ab …
erkennt man welche vollkretins heute recht sprechen. aber dafür kommen alte, senile trotteln die motorradfahrer letal vom bock holen mit drei monaten bedingt davon…
lg
öarp
kanns hier werden. Nicht glauben das die Haushaltsversicherung(Privathaftpflicht) für alles herhält.
Rasenmähertraktor - sollte normal kein Thema sein -versichert über Haushaltsversicherung (aber mit einem Nasenrümpfen seitens der Versicherung mußt eventuell schon rechnen - zumindest, werden sie den Unfallhergang sehr genau hinterfragen.
Pocketbike - vorsicht sehr heiss - nicht jede Haushaltsversicherung zahlt hier !!!
Kind mit Elektrodreirad - eindeutig Haushaltsvers.!
…ist aber eigenes zu breit gefächertes Thema wozu man aber besser seinen Versicherungs-Vertreter/Makler fragen sollte. Motorrad ist 100% kein Haushaltsgerät - und somit auch nicht versichert !!!
dann, wenn ein Stein unter Wasser zu brennen beginnt!
lg
Pezibär
Ellbogencheck etc. wäre wohl grobe Fahrlässigkeit. Oder Teile nicht wegräumen von der Fahrbahn, nach eigenem Abflug z.B. bzw mit nicht entsprechend gesicherten Teilen nach Abflug versuchen weiterzufahren, und die dann verlieren.
3lg
Harald
gut - verstecken sich hier etwa negative Erfahrungen zwischen den Zeilen?
über 30 Jahren in der Kfz-Branche bin hab i da schon einiges erlebt…
lg
Pezibär
sind eben beliebter als Helm tragende!
hats die a bisserl du besser wieser
ich kläre das ab wenn ich was aktuelles weiss melde ich mich wieder bei euch im forum,es wird immer interressanter wie gefährlich unser hobby ist,und mit was wir wirklich rechnen müssen wenn so ein fall eintrit,ich hoffe das wir alle so was nie erleben müssen.also bis dann. Lg:Schabi
transponder hab ich gemeint - das wenn du deinen namen angibst, es relativ leicht nachzuvollziehen ist das du da warst und nicht aus fahrsicherheitstechnischen gründen im kreis gefahren bist
zahlt die Vollkasko am Ring wenn:
Du keinen Transponder - sprich auf Zeit fährst oder bei einen Rennen mitfährst.
Wenn du nur so deine Runden dort fährst und dich legts dann zahlt sie (bei sogenannten Fahrsicherheitstrainings am Ring zahlts auch http://fst.mag-austria.at/)