Habe gehört, daß man beim Ring- Rennstreckenfahren mit nicht angemeldeten Motorrädern große finanzielle Probleme durch Regressforderungen seitens der Sozialversicherung bei nachweislich Verschuldeten (Verschulden kann eventuell durch Zeugen nachgewiesen werden) Unfällen bekommen kann.
Privatforderungen - ist klar kann man nicht stellen - dafür unterschreibt man ja. Aber wie ist’s mit der Sozialversicherung - da gibts keinen Haftungsverzicht!!
Wenn eine Kennzeichen drauf ist, dann ist es kein Thema - da muss die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers herhalten. ?- Aber wie schauts ohne Kennzeichen aus ???
Wäre super, wenn jemand eine kompetente Antwort darüber hat oder vielleicht sogar mal was im Reitwagen darüber zu lesen wäre und wie kann man sich dagegen absichern??
Danke VTRSP11
…wenns denn noch geben würde - leider so ist halt Österreich -„Schön Grün“ und teilweise schön Hirnlos- hat scheinbar was mitsammen zu tun - die Farbe Grün und Hirnlos. …ähh, wer ist Schuld daran??
beim skifahren und fussballspielen verletzen kann, kann man des auch beim mopedfahren …
und des kennzeichen kannst dir am ring sowieso am hut picken :-))
…das da des Tafal am Ring am A… picken kaunst woas i a - aber die Sozialversicherung sieht des anders. Die hält nicht von A… picken - sondern meint - nur Bares ist Wahres.
was genau und von wem hast du das gehört??
Schildere mal bitte genau was du meinst, weil irgendwie blick ich da nicht so richtig durch …
greetz Jedi
mich habens immer anstandslos zusammengeflickt
mit Hirn würden nie auf die Idee kommen - Ehrenkodex -mit dem muaßt rechnen das man auch mal unschuldig dazu kommen kaun. Wo kein Kläger dort kein Richter. Aber ich habs schon einigemale erlebt das nach einem Crash diverse Gestalten durch die Boxen schleichen und wimmernd fragen ob ihnen wer einen Zeugen abgeben kann - wohl nicht mit dem Gedanken tragend sich zu bedanken - sonder weil des arme Burli oder Weibal meint das er oder sie keine Schuld hat und mit welchem Hintergedanken wohl? Geld!
Durch meinem Beruf (Versicherungsbereich) habe ich in letzter auch mitbekommen dass die Sozialversicherungen bei jeder Gelegenheit regressieren und stell dir vor die wissen wer an dem Unfall Schuld ist! Mir wärs auch lieber wenn es das eine Luftblase wäre - aber im Herbst 2006 hatte ich ein Gespräch mit einem Alpen-Adria Fahrer welche mich auf diese Thema aufmerksam machte als ich ihn fragte - warum er sein Eisen angemeldet hat (Kennzeichen lag im Bus). l
jetzt wirklich sagen ??
unfall ist unfall, des is weder strafbar, noch sonst irgendwie verboten…
wenn a anderer am ring wegen meiner verletzung schuld ist (rutscht mir ins moped z.b.) kann er trotzdem ned haftbar gemacht werden…
da is voellig wurscht, ob ich a kennzeichen hab, oder ned
mich nicht an! Aber scheinbar sieht das die SV wenn sie was gegen dich in der Hand haben anders(Zeugen über Verschulden). Denk auf’s Schifoan oder Radlfoan - da mußt du auch Haften wenn du jemanden niedermäh’st - zahlt die Privat- und Sporthaftpflicht/Haushaltsversicherung. Aber was ist wenn du keine hast??? Guckst Du - mußt du selber zahlen - bis auf Unterhose.
Wenn das Thema klar wäre, würd ich nicht so blöd fragen! Tatsache ist, das ich schon viele Leute gefragt habe aber bis jetzt noch niemand meine Frage beantworten konnte!
von oeffentlichen flaechen, oder geschlossenen rennstrecken.
klar bist haftbar, wennst mit dem fahrrad an fussgaenger niedermaehst …
aber wennst im radstadion deinen nachbarn aus dem sattel reisst, is des a sportunfall.
da is nix mit haftung.
das mit den öffentlichen und privaten Sportstätten. Ich glaube auch das hier der Unterschied liegt.
Aber glauben heisst nichts wissen weshalb ich wohl am besten einen Juristen fragen sollte. Danke
Ich weiß zufällig von einem Prozess, wo es darum geht, dass in Frankreich(!) ein Österreicher einen anderen auf der Rennstrecke abgeräumt hat.
Klagssumme: flockige 300.000.-- Eier.
dass du den veranstalter nicht verklagst, sonst nix.
-christian
bescheidenen meinung nach musst du jemandem grobe fahrlässigkeit vorwerfen können, wenn nicht gar eine verletzungsabsicht. ist ja beim fussball nicht anders: natürlich kann demjenigen der mich im eifer des gefechts mit einer blutgrätsche von hinten niedemetzelt keiner was antun, anders sieht es bei insultation aus, also absichtlicher, vorsätzlicher verletzung des gegenspielers (hatte ich auch schon so fälle ;-).
wenn dich also jemand beim ringfahren mit voller absichtl bei 250 gegen die boxenmauer drängt, ist er haftbar zu machen. nur: die absicht musst du nachweisen, deswegen auch die zeugen. trotzdem könnte es ein fahrfehler gewesen sein, technisches gebrechen. es würden sachverständige befragt etc.
angemeldet („taferl“) heisst auch haftpflichtversichert, sprich deckungssummer normalerweise einige millionen euro. ob die versicherung desjenigen der dich gegen die boxenmauer drängt aber in so einem fall bezahlt, wage ich zu bezweifeln (stell dir vor man kann dir nachweisen dass du mit deinem auto absichtlich in das eines anderen gefahren bist, den schaden wird die versicherung auch nicht bezahlen).
ich würde mir also keine grauen haare wachsen lassen, und meine: das mit dem taferl ist blödsinn. solange du fair und mit rücksicht auf die gesundheit anderer fährst, wirds nix geben. es fällt einem auch kein stein aus der krone, sich nach einem gewagten (überhol)manöver zu entschuldigen. und eines ist sowieso glasklar: eine rennstrecke ist nicht omas nähstübchen, menschen machen fehler udn hie und da tut sich jemand weh.
lg
öarp
ich dachte schon, dass ich hier mit meiner meinung alleine stehe :-)))
Viel Wahres in deinen Zeilen!
gruß Egretz
das ist ein altes thema …
soweit ich weiß …
schaden tuts nicht - ist aber egal ob es die kfz-haftpflicht oder irgendeine privathaftpflichtversicherung ist … wobei ich mir bei der kfz haftpflicht gar nicht sicher bin ob die hilft
da es - wenn es zu einer klage kommt - sich nur um eine zivilrechtliche schadenersatzklage handeln kann
sonst müsste der tatbestand doch gleich bei der polizei angezeigt werden
ob die KFZ-Haftpflicht „etwas hilft“, damit zu tun haben, ob es sich um eine zivilrechtliche Schadenersatzklage handelt? Was soll’s denn sonst sein, wo die Haftpflicht zahlen muß - ein Strafverfahren??
Ob die Haftpflicht zahlt oder nicht, hängt v.a. davon ab, ob in den Bedingungen Renneinsätze ausgeschlossen sind (das ist üblicherweise der Fall). Wie es z.B. beim „freien Fahren“ am Ring aussieht, hängt dann von der genauen Formulierung der Versicherungsbedingungen ab.
greetz,
mikerg
da es sich hier eher um einen sportunfall handelt
glaub ich halt eher das so ähnlich ablaufen wird wie zb beim fahhrad - wo es auch keine kfz-haftpflicht gibt
darum wirds egal sein ob das ringmoped angemeldet ist oder nicht …
dann kommt noch dazu das die versicherung vielleicht noch nachschaut ob das kfz stvo-konform ist um nicht doch aussteigen zu können
was bei einem ringmoped garantiert nicht der fall ist
daher würd ich sagen das eine private haftpflichtversicherung die freizeitunfälle nicht ausschließt die einzige variante sein wird die in diesem fall hilft
Hallo am ring steigt jede versicherung aus,weil höchst geschwindigkeiten erziehlt werden,ich weiss auch wenn man eine kasko hat,und wenn man nur so spazieren fahrt,und keine offizielen zeiten fährt,da zahlt die versicherung ganz normal wie auf der strasse.ich habe einen guten wirtschaftsberater der ist in österreich top der macht vieles möglich,er wird mit uns oft am ring mit sein das ist kein ausnehmer oder so,das ist der ehrlichste den ich bis jetzt gesehen hab.wenn wer interresse hat bitte melden. wir sind beim rts veranstalter zu finden sein.bertl.k.racingteam ich hoffe ich kann euch so auch unterstützen Lg Schaberreiter david