Privatverkauf: Motorschaden/

Hallo Leute! Hab von 2 Wochen meine 450-er EXC verkauft, von privat zu privat, mit ÖAMTC Kaufvertrag- mit ausschluß jeglicher Gewährleistung!!
der Käufher hat das Motorrad besictigt, angestartet, keine Probefahrt gemacht, dann haben wir verhandelt. 3 Tage später hat er das Teil abgeholt und die Geschichte war für mich erledigt! hab ihm gesagt, das ich nicht viel damit gefahren bin, nie irgendetwas nachgeschaut hätte, bzw. Service machen hab lassen. Das einzige wo ich gedreht habe war der Gasgriff und der Tankdeckel, wenn auch nur für 3x tanken.

Eine woche später ruft er an und sagt ,das er 1,5 Liter Öl eingfüllt hat und das Ding raucht…wieder eine woche später ruft er an und gibt mir einen Kostenvoranschlag durch, an dem ich mich beteiligen solle.

Was kann ich da tun, bzw. wie soll ich mich verhalten? hab keine geheimnisse über die Pflege dieses Dings gemacht, weil von meiner Seite nich vorhanden war?

wär für ein paar Tipps sehr dankbar
mfg
Duke Hatza

(bin aber kein Jurist) bist mit dem Gewährleistungsausschluß (der unter Privatleuten rechtlich unbedenklich ist) aus dem Schneider. Probelem kann es nur geben, wenn der Schaden vorher bekannt war und absichtlich verschwiegen wurde. Dies lese ich aber aus deinem posting nicht heraus. Wenn Du einen ÖAMTC Kaufvertrag verwendet hast, wirst Du wahrscheinlich dort Mitglied sein - kostenlose Rechtsberatung !!

mfg Michael

hätte ich was verschweigen wollen, hätt ich ja Öl eingefüllt… da ich mich aber darum nicht gekümmert hab… hätte ich was verschweigen wollen, dan hätte ich ja Öl eingefüllt…

…hast du dir nichts zu schulden kommen lassen. du hast nicht böswillig einen mangel veschwiegen. du hast beim verkauf nicht gewusst, dass der motor später hochgehen kann. und dass du die wartung etwas lockerer genommen hast, hast du auch erwähnt. der käufer hätte also wissen müssen, dass deshalb was dahin werden kann.

dein käufer versucht einfach, kosten auf dich abzuwälzen. du hast rechtlich keine verpflichtung, diese zu übernehmen. immerhin weißt du nicht, was er nach dem kauf mit dem radl gemacht hat. er könnte den motor selber gekillt haben, und jetzt sollst du dafür zahlen.

lass dich nicht verschaukeln! zur sicherheit frag bei der rechtsberatung vom ÖAMTC nach.

bist ned du schuld.

das schlimme is eigentlich das ma eine ktm von jemandem kauft der sagt er hat ausser gas geben nix an da reibn gmacht…

…er kann in einer Woche sonstwas mit dem Ding angestellt haben (zb. ohne Öl gefahren), und selbst wenn der Schaden schon war bist du aus dem Schneider wenn du die Haftung ausgeschlossen hast, außer er kann dir nachweisen dass du etwas bewusst verschwiegen hast.

Wahrscheinlich ist er genauso gewissenhaft wie du und ist einfach damit gefahren wie sie war, mit zuwenig Öl oder sonst was. Kann auch sein dass sein Mechaniker Geschichtln drückt, liegt in der Natur von Fachwerkstätten dass sie bei Privatkäufen alles schlecht machen…

danke für Eure Antworten… Seh das eigentlich e genau so wie Ihr… Hab mit dem Ding keine 7 Betriebsstunden gekämpft, seit dem ich sie mir zugelegt hatte… ist jedesmal angesprungen…vorm einwintern hab ich einen Servicetermin aus zeitlichen Gründen sausen lassen, ja und seit dem ist sie bei mir im Keller gestanden(ws ja nicht der Sinn einer Kantn sein kann), hat nicht gekleckert… gar nichts…

Also danke nochmal, das ihr mein reines Gewissen jetzt a bissl gefestigt habt.

LG
DUKE Hatza

Hi,

Also ich weiß nicht ob das so einfach ist…

Ich hab mir vor einigen Monaten auch ein Motorrad gekauft und bin nach ein paar kilometer draufgekommen, dass mit dem Vorderrad irgendetwas nicht stimmt. Daraufhin hab ich den Verkäufer angerufen und der meinte sie sei nie gelegen usw. blablabla…

Hab mir dann einen Kostenvoranschlag machen lassen (alles in allem €400) und hab bei der ÖAMTC Rechtsabteilung angerufen. DIe meinten, dass der Verkäufer bei einem Privatverkauf beweisen muss, dass keine Mängel oder sonstiges beim Verkauf waren (was im Vertrag steht ist mehr oder weniger wurst-außer es steht „Bastlerfahrzeug“). Konkret in deinem Fall kann ich es nicht sagen, aber am Besten wäre, wenn du bei einer Rechtsabteilung von ÖAMTC oder ARBÖ (wo du auch Mitglied bist) hinschreibst (Kontakt auf der HP) und die rufen dich dann zurück-die können dir wirklich sagen was Sache ist, also ich war zufrieden.

Wär super wenn du die weiteren Aktiviäten usw posten könntest!

MfG
Andreas

„… und hab bei der ÖAMTC Rechtsabteilung angerufen. DIe meinten, dass der Verkäufer bei einem Privatverkauf beweisen muss, dass keine Mängel oder sonstiges beim Verkauf waren“

Bledsinn !

Der Privatverkauf schließt das Konsumentenschutzgesetzt aus und auch den Ausschluß der Gewährleistung (also die Behebung von Mängeln) das sagt eigentlich alles.

Solange keine arglistige Täuschung vorliegt kann der Käufer nur böse Buben beauftragen Dir eins auf die Mütze zu geben :slight_smile:

Kalle_B.

dass du ausm schneida bist - wennst ohne gewährleistung aufm kaufvertrag steh host und ihn vorher noch in kenntnis gesetzt hast, dass du im prinzip nichts gemacht bzw. nichts machen hast lassen kann da nix passiern! außerdem hast ja e noch a bescheinigung vom Öamtc!
für des das er ka probefahrt gemacht hat, is er selba schuld und wer weiß was er in dera wochn ois higricht hot!!!

mfg
marion

…was soll ich sagen…ich kann nur das sagen was mir gesagt wurde!!! also lass mal stecken!!!

Ich weiß zwar nicht woher du deine Info hast, aber die EU hat einiges verändert!!! und auch wenn er es mir privat verkauft…wenn ich mängel feststelle muss er es zurücknehmen (innerhalb 14 tage)

Hallo Leute!

Hab meinen Fall dr ÖAMTC Rechtsabteilung geschildert: Die meinen folgendes.

Da am Kaufvertrag jegliche Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist das mal ein guter Grundstein. Es sollte aber auch drinnen stehen, das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt, oder das die Betriebssicherheit nicht gewährleistet werden kann. Pickerl abgelaufen ist auch ein guter Hinweis, der die Betriebssicherheit einschränkt. Jedenfalls meinte die Dame vom ÖAMTC wäre in diesem Fall eine aussergerichtliche Einigung die beste Lösung, da der Käufer wegen dem Punkt Betriessicherheit Probleme machen könnte! Naja, schau ma mal… werd euch am laufenden halten

Ich weiß zwar nicht woher du deine Info hast, aber die EU hat einiges verändert!!!

- Was hat sie verändert ?
- Bitte um Quellenangabe (ABGB, Handelsrecht etc.) wüsste nichts was sich da verändert haben sollte !

Bei Privatverkäufen (ist Ausschluß der Gewährleistung möglich) ist nichts durch irgendeinen EU-Einfluß verändert worden.
d.h. verpflichtende Gewährleistung gibts nur bei Verträgen Konsument - Unternehmen.
Wenn im Kaufvertrag steht das es ein Bastlerfahrzeug ist oder wie besichtigt und Probegefahren und keinerlei verschleiernde Angaben gegeben worden sind, ist es Pech für den Käufer.(bei schriftlicherm Ausschluß der Gewährleistung, wovon ich ausgehe)

Er hat nur Rechtsanspruch wenn bewußt ein Schaden vertuscht worden ist. (Beweißproblem, Kostenproblem)

Kalle_B.

„“ und auch wenn er es mir privat verkauft…wenn ich mängel feststelle muss er es zurücknehmen (innerhalb 14 tage) „“

sag jetzt nicht du glaubst sowas wirklich oder ??

mfg

da Topfinger

werde mir das rausschreiben und wenn ich mein nächstes bike verkaufe schreibe ich das alles rein !

wie sollst du für die betriebssicherheit eines motorrads verantwortlich sein ? kopfschüttel

mfg

da Topfinger

… können, es wissen eh alle anderen besser.

fakt ist das, wenn der käufer dir einen vorsätzlichen schaden, den du verschwiegen hast nachweisen kann einfach in rechnung stellen kann, und vor gericht durchkommt!

geht sogar soweit das du binnen 14 tage nach austellung kaufvertrag das Mot zurücknehmen musst, wenn auf Mängel nicht hingewiesen wurde!

AUCH PRIVAT!



od. mängel am kfz, die du dem käufer nachweislich verwiegen hast haftet der verkäufer…auch privat!!!

fakt ist das, wenn der käufer dir einen vorsätzlichen schaden, den du verschwiegen hast nachweisen kann…

Wie soll er das im gegebenen Fall ?(Schlauch Nr. 1)

>> einfach in rechnung stellen kann, und vor gericht durchkommt!

Ohne Beweise hast den Schlauch Nr. 2 !

>>geht sogar soweit das du binnen 14 tage nach austellung kaufvertrag das Mot zurücknehmen musst, wenn auf Mängel nicht hingewiesen wurde!

Woher ist diese ‚Weisheit‘ ?
Auf Mängel die ein Privatmann nicht kennt (er ist kein Fachmann) kann er auch nicht hinweisen, daher Schlauch Nr. 3 !

Du müsstest ihm arglistige Täuschung nachweisen, aber mach das mal !(Schlauch Nr. 4)

Kalle_B.

wie Du Dich fühlst. Hatte das gleiche Problem. Hab letztes Jahr meine Celica verkauft. 2 Wochen danach Motorschaden. Der käufer wollte von mir das geld retour oder die bezahlte reparatur. War bei der ÖAMTC Rechtsberatung und bei einem Anwalt. Mir haben die gesagt, dass auch ein privater 1 Jahr Gewährleistung geben muss. Ein TÜV Prüfer in D meinte, dass Ö die einzigen sind. ALso ich konnte auch nichts anderes machen, als warten.
Absichern kann man sich in so einem Fall nur, wenn man eine Kaufüberprüfung macht. Nicht nur für den Käufer, sondern auch als Verkäufer. Ich weiß, das hilft jetzt weder mir aber Dir.

lg

Oliver

da gehen die meinungen ja ganz schön auseinander!

würde gerne wissen was da rauskommt!!!

lg, wolf