Kurzzusammenfassung:
Kunde/Mieter hat keine Rechte und haftet wirklich für alles!
Ich habe schon einige AGBs gesehen, aber die toppen nun wirklich alles. Immerhin sind sie leicht verständlich geschrieben.
Nette Passagen sind: (Kursiv sind meine Kommentare; Hervorhebungen und Sortierung durch mich)
a) Er/Sie erklärt, das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand und schadenfrei übernommen zu haben, sowie Ölstand, Wasserstand, Reifendruck und Frostschutz kontrolliert zu haben. Das Fahrzeug ist bei Übergabe schadensfrei, d.h. man haftet für alle nicht erkannten Schäden.
b) Bei Schäden am oder bei Verlust oder Untergang des Leihgegenstandes oder Teile davon, auch bei Feuer, Glasbruch und Diebstahl haftet der/die Entlehner/in dem Verleiher verschuldensunabhängig in voller Höhe. Man haftet immer…
c) Dieser besteht nicht nur aus dem Fahrzeugschaden (Zeitwert des Fahrzeuges abzüglich Restwert), sondern auch aus allfälligem Abholkosten des Wracks. An- und Abmeldespesen, Entsorgungskosten etc. Man haftet nicht nur für den Fahrzeugschaden, sondern auch für Folgeschäden…
d) Einzelne nichtige Bestimmungen dieses Vertrages haben auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen keine Auswirkung. In der Schweiz ist das erlaubt, in Deutschland nicht, wie sieht das bei euch aus?
e) Die Haftung des/der Entlehners/in ist verschuldensunabhängig. Man haftet eh immer…
f) Bei Untergang des Fahrzeuges, sowie bei Vorliegen von Schäden hat der/die Entlehner/in dem Verleiher für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges die Tagesmiete und die Grundgebühr für eine tägliche Fahrleistung von 100km zuzüglich Versicherungsanteil zu bezahlen. Man zahlt die Mietkosten während der Reparaturzeit…
g) Nicht sofort erkennbare Mängel werden dem/der Entlehner/in innerhalb von 24 Stunden bekannt gegeben. Werden diese vom/von Entlerhner/in nicht anerkannt, wird auf seine/ihre Kosten ein Sachverständiger beigezogen. Vermieter darf Schäden während 24h suchen… Dazu noch freundlicherweise die Beweislastumkehr, weil der Sachverständige darf man selber bezahlen.
h) Bei Ausfall des Fahrzeuges, aus welchem Grund auch immer, und aus wessen Verschulden auch immer, hat der/die Entlehner/in an den Verleiher unabhängig vom bestehenden Versicherungsschutz einen Kostenvorschuss in der Höhe des Selbstbehaltes bei Elmentarkaskoversicherung bzw. 20% vom Neupreis des Fahrzeuges inkl. Aller Steuern bei Kollisionskaskoversicheurng zu bezahlen. Hohe Kaution!
i) Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart, der/die Entlehner/in ist verpflichtet, dem Verleiher sämtliche mit der Eintreibung der fälligen Beträge verbundenen Mahninkasso und sonstige Spesen zu bezahlen. Hohe Verzugszinsen!
Quelle:
http://www.drivecompany.cc/anmeldung/?page_id=6
Kommentar:
Besonders ungewöhnlich finde ich die Passage f) und besonders nachteilig der Punkt g).
Einerseits die Vermietungskosten inkl. 100km und Versicherungskosten während der Reparaturzeit zu verrechnen, andererseits darf der Vermieter während 24h Schäden suchen, hingegen der Mieter darf bei Mietantritt nur kurz die Schäden suchen bzw. erklärt, dass alles in Ordnung war. Gleichzeitig muss man beweisen, dass man nicht an diesen nachträglich erkannten Schäden schuld ist. Eine nette Beweislastumkehr und auch die Beweisführung ist eingeschränkt (Sachverständiger auf Kosten des Mieters).
Die Verschuldensunabhägige Haftung (Punkt e)) kennen auch einige Autovermieter (z.B. Avis). Allerdings ist dort die Grenze meist bei 800€. Verschuldensunabhängig heisst, dass man auch haftet, wenn man z.B. abgeschossen wird. Trotzdem finde ich diesen Passus besch…eibenkleistert.
Verzugszinsen von 10% (Punkt i)) sind ebenfalls meiner Meinung nach sehr hoch angesetzt.
Fazit:
Solche AGBs würde ich nicht unterzeichnen.