Hi,
An unsere netten freunde und Helfer…
Ich war unlängst mit meiner Frau ein paar Tage in Kroatien (Auto)
Nun bekomme ich eine Lenkererhebung aus dem Bezirk GU, Auskunft warum bekomme ich keine.
Naja, nun zu meinem Problem, ich habe keine Ahnung wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist, entweder ich oder meine Frau. Da wir uns ca 27x abgewechselt haben wegen unserem Baby kann ich das nicht nachvollziehen?
Der Herr auf der BH war da nicht sehr hilfsbereit und meite wir sollen uns das halt ausschnapsen…
Lg
Thorsten
Hmmm…
Irgendwie kann ich den Herrn auf der BH nur recht geben, denn ihr müsst ja irgendeinen Fahrer angeben und wenn ihr es selbst nicht mehr wisst wer gefahren ist dann hilft nur mehr
du–> sie –> du,…
mehr wüsst ich zu diesem kniffligem Thema auch nicht!
LG
im zweifelsfall ist der gefahren, der am ehesten am schein verzichten kann…
Also bei Lenkerauskünften wird leider nie das Vergehen angegeben, erst bei der darauf folgenden Anzeige!
Sonst müsst Ihr Euch das wirklich ausschnapsen, wobei es klug wäre, denjenigen anzugeben, der verkehrsstrafenmäßig „unbescholtener“ ist! Ich meine jetzt keine Vormerkdelikte, sondern einfach Anzeigen z.B. aufgrund von schnellfahren. Die werden ja auch einige Jahre gespeichert und werden u. U. bei der Bemessung der Strafhöhe herangezogen… Falls Ihr dann noch einen Einspruch aufgrund der Höhe der Strafe machen wollt, ist es auf jeden Fall ratsam, wenn derjenige in den letzten Jahren keine Anzeigen nach der StVo bekommen hat!
MfG
Sog i net
Ich habe online mal beide angegeben mit der Anmerkung das es nur einer von uns gewesen sein kann.
Wenn denen das nicht passt werden sie sie eh melden.
Wer ist von den Starfen her egal haben beide seit unserem FS (15 Jahre) nichts gehabt.
kriegst glei no a Strafe wegen „Irreführung der Behörden“ oder „Behinderung bzw Nichtwirken bei der Aufklärung eines Straftatbestandes“ dazu gg
Also i weiss echt net, was dein Problem dabei is: Wenn´s sowieso komplett wurscht is, warum gibst net einfach einen von euch beiden an und gut is?? Dann sei halt ein Mann und schreib di selber rein! Mensch…
Zulassungsbesitzers …
Unter anderem die Bekanntgabe des Lenkers. Wie Du das nachvollziehen kannst, wird Dir nicht vorgeschireben. Fakt ist, dass Du den Lenker bekanntgeben musst. Wenn nicht, kriegst Du als Zulasungsbesitzer eine Strafe gleicher Höhe wie die des Ursprungsdelikts.
mfg Michael
wegen 21 km/h im ortsgebiet (50 km/h) zu schnell. warum das keine anonymverfügung ist, weiß ich nicht, jedefalls kostet mich der spaß 80€ und ist somit erledigt.
weiß jemand, wieso bei so einer „geringen“ übertretung gleich eine lenkererhebung kommt und nicht einfach eine anonymverfügung. wird das irgendwo vermerkt, gibt es da eine Akte wo das reinkommt? wenn ja, wie lange bleibt das da drinnen?
thx!
lg
zappalot
Bei 21km/h im Ortsgebiet liegts - soweit ich weiß - im Ermessen des bearbeitenden Beamten, ob er Dir nur eine Anonymverfügung oder eine Lenkererhebung schickt. Auf jeden Fall sind die Steirer sehr schnell mit den Lenkererhebungen! Ich krieg in meiner Arbeit im Schnitt 5 Strafen / Lenkererhebungen pro Tag aus ganz Österreich und aus der Steiermark kommen fast nur Lenkererhebungen - auch wegen geringer Delikte!
Und ja, es wird wo vermerkt! Sobald Du eine Lenkererhebung bekommst, kriegst Du (oder wen’st halt angibst) danach eine Anzeige, die eben nicht anonym ist! Das wird auch gespeichert und bei zukünftigen Strafen kann sich das auch negativ auswirken, weilst nimma „unbescholten“ bist - vor allem bei der Strafhöhe. Wennst dann mal einen Einspruch aufgrund der Höhe der Strafe machen willst, hast umso schlechtere Chancen, umso mehr ähnliche Delikte schon gespeichert sind!
Wie lang’s drin bleibt, bin ich mir nimma 100%ig sicher, aber ich glaub 5 Jahre.
MfG
Sog i net
danke für die info!
greetz
zappalot