Du könntest schaun ob du einen Österreichischen Typenschein bekommst zb.: von einer Havarie oder bei diversen Ausbadlern nachfragen. Wennst einen bekommst solltest die Fahrgestellnummer rausschleifen, und die neue Nr. einstanzen.
Ist sicher der einfachste Weg!!
hast du schon bei Yamaha nachgefragt, ob dieses Modell einmal in Österreich verkauft und typisiert war?
das würde die div. Prüfungen / Beschaffung von Gutachten eventuell vereinfachen …
sonst würd ich dir raten – wenn du zufällig Öamtc-Mitglied bist – mit selbigem Kontakt aufzunehmen.
wenn nicht, gibt es Firmen, die auf Typisierungen spezialisiert sind … kostet zwar etwas, aber vielleicht ist es dir das Wert.
z.B. [url=http://www.kfz-coaching.at/]http://www.kfz-coaching.at/[/url]
(und ja, bei solchen Aktionen ist es durchaus sinnvoll sich vorher zu erkundigen … motzmotz
viel Glück,
[url=http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061610.html]oesterreich.gv.at – Startseite
[url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0259]http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0259[/url]
Gebrauchtwagen
sind alle Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen und deren erstmalige Inbetriebnahme vor mehr als 6 Monaten erfolgte…
Bitte unbedingt zuerst prüfen, ob eine Einzelgenehmigung für das gewünschte Fahrzeug erteilt werden kann!
Auskünfte darüber erteilen:
· Generalvertreter der Automarke in Österreich
· Technische Prüfanstalt der Landesregierung
· Anruf bei zuständiger Prüfanstalt bezüglich notwendiger Unterlagen und Terminvereinbarung (in den meisten Fällen erforderlich – Fahrgestell- und Motornummer wichtig! ) .
Import aus der EU
Die EU ist eine Zollunion, daher sind K E I N E Zollabgaben fällig!
Bei Import aus den EU-Ländern gelten folgende Bestimmungen:
· Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.
· Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Bei Kauf vom Privaten: Preis laut Kaufvertrag, es ist keine USt abzuführen.
In beiden Fällen:
· Überführung des Kraftfahrzeuges mit ausländischem Überstellungskennzeichen + Kurzversicherung. (erhältlich im Kaufland); Blaue Probefahrtkennzeichen sind nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt!
· COC-Zertifikat (=EU-Übereinstimmungsbescheinigung) sollte den Fahrzeugpapieren beigeschlossen sein und erleichtert die Einzelgenehmigung bzw. die Umschreibung auf einen Typenschein!
· Bei Privatkauf: Beglaubigung des Kaufvertrages (Gericht, Notar im Kaufland) wird empfohlen. Sie ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Kaufvertrages bestehen. In diesem Fall müsste eine Beglaubigung nachgebracht werden, was u.U. praktische Probleme aufwerfen kann (wenn z.B. der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist).
EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)
· Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.
· Nachträglich kann sie meist nicht beschafft werden.
· Gesetzlich in EU für Neufahrzeuge erst ab 1996 vorgeschrieben, seit 1997 zwingend.
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!!
· Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist:
Einzelgenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung.
Oft ist in diesen Fällen auch eine (kostenpflichtige) Bestätigung des österreichischen Generalimporteurs notwendig, dass alle derzeitigen Abgas-, Lärm und Ausrüstungsvorschriften erfüllt sind - dies dann, wenn entsprechende Daten aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich sind. Die § 57a-Plakette wird in manchen Bundesländern von den Zulassungsstellen automatisch ausgegeben, dies wird jedoch unterschiedlich gehandhabt.
Man erhält zuerst nur eine sog. Interimsbestätigung für die Zulassung.
Achtung: In diesen Fällen wird innerhalb von 18 Monaten der endgültige Einzelgenehmigungsbescheid zugesandt, welchen man der Zulassungsstelle vorlegen muss! Diese nimmt die notwendigen Änderungen vor und die ursprünglich befristete Zulassung wird in eine unbefristete Zulassung umgewandelt. Bitte vor dem Import mit der jeweiligen Typisierungsstelle Kontakt betr. der notwendigen Unterlagen aufnehmen!
· Die Kosten variieren je nach Art der „Genehmigung“ (ca. € 90 - € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen).
IdR ist auch eine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig, um festzustellen, ob es der vorgelegten Übereinstimmungsbescheinigung entspricht.
Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen.
Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.
Yamaha Motor Austria GmbH
Ketzergasse 118 A-1230 Wien
Kontakt Tel.01 / 865 15 03
Fax. 01 / 865 15 09
E-Mail: yamaha@yamaha-motor.co.at
guck mal unter
[url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1098241&menu_active=0259]http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1098241&menu_active=0259[/url]
lg crowe1
[url=http://1000ps.at/forum.asp?thema_id=2031934&id=2031973#view]http://1000ps.at/forum.asp?thema_id=2031934&id=2031973#view[/url]
greez Werner
wenns nicht gehen sollte, versuchs in Simmering (wennst Wiener bist) mit einer Einzeltypisierung…