Probleme beim anmelden !!!!!!!

Habe mir bei E-bay ein Bike (Yamaha 1300 Royal Venture Bj. 88) mit Belgischen Papieren gekauft und habe jetzt größte Probleme beim anmelden! Ist angeblich nicht möglich! Ich selbst kenn mich nicht aus und bin über jeden Ratschlag dankbar!

Probiers mal beim ÖAMTC.Haben eventuell Erfahrung in solchen Sachen.

MFG
Bandit31

und warum? Mit den belgischen Pap. allein sicher nicht. Frag mal bei Yamaha Austria, obs die so auch bei uns gegeben hat, dann is sicher nicht so schwer.

wohl Einzelgenehmigung brauchen. OAMTC fragen ist ein guter Tipp!

Es sind 2 Schritte notwendig:

1. Zum zuständigen Finanzamt gehen und die NOVA festsetzen lassen und natürlich auch bezahlen, bestätigter Beleg muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.

2. Landesprüfstelle - viel Spass dabei - du brauchst eine Einzelgenehmigung, eventuell bei Yamaha Austria anfragen ob dort irgendwelche Unterlagen zu deinm Bike vorhanden sind.

Erst mit Einzelgenehmigung und bezahlter NOVA ist ein Anmelden möglich

sie Unterlagen haben, ob sie die auch und wenn ja gegen wieviel Knete rausrücken.


lg

Pezibär

aber sowas würde ich in so einem fall vorher erfragen und ned dann wenn i das moped scho hab…

oder hast ned gwusst dass des eisen belgische papiere hat??

ansonsten versteh i des ned ganz warum ma sowas macht

vielleicht weil man glaubt woanders gibts was gschenkt? :wink:

lg

Pezibär

schlecht gewesen. frag beim www.oeamtc.at

aber das weiß ich jetzt mitlerweilen auch! Aber geholfen ist mir mit Deiner Antwort auch nicht wirklich!
Gruß Andi

Sorry aber das man sich das nicht vorher überlegt.
kopfschüttel

Das wir eine schöne Odysse…

Ich sag nur: „Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Einzelgenehmigung eines Fahrzeuges müssen die in Österreich geltenden Vorschriften (z.B.:Abgas,Lärm) eingehalten werden.“

Vielleicht solltest gleich deinen nic umbenennen in „Odysseus“. kchchc

lg coxy

hier ein sehr guter Link auf die betreffende
Öamtc Hompage ( rechts unten -Import),
gilt fast alles auch für Bikes.
Hilft Dir sicher weiter,und Die informieren Dich bei Bedarf auch telefonisch oder schriftlich.
Yamaha Österreich muß Dir bei den Papieren für
die Eizelgenähmigung(Typenschein) helfen.
ciao, ride on, emmi
[url=http://www.oeamtc.at/auto/autokauf/]http://www.oeamtc.at/auto/autokauf/[/url]

Zitat: „Yamaha Österreich muß Dir bei den Papieren für
die Eizelgenähmigung(Typenschein) helfen“

Yamaha Österreich kann Dir (wie ichs bei Ducati selber auch schon erlebt habt) einfach sagen…„Pech ghabt“

Defakto bekommst einen Typenschein von Yamaha NUR wennst ein COC hast, wenn nicht dann Einzelgenehmigung.

Da gibts nix zum schönreden, des wird einfach nicht leicht das Ding in Ö anzumelden.

lg coxy

sehe ich ziemlich schwarz, denn damit wirst du vermutlich die geltenden Abgas- und Lärmgrenzwerte recht locker überschreiten und dann gibt es aber keine Einzelgenehmigung.

das sehe ich genaus so.

lg coxy

War mir schon klar das ich auf solche Kritiken und solches Gelächter stossen werde, aber helfen tut mir das nicht gerade! Ein Forum wie dieses ist doch dazu da um bei eigenem Fehlverhalten Hilfe zu erbitten oder täusche ich mich da etwa?
Gruß Andi

Echt mal aufmunternde Worte! Ich werde natürlcih nichts unversucht lassen, da es sich bei diesem Bike wirklich um mein Traum Bike handelt! Danke für Deine Tipps und Danke an alle anderen Beiträge!
Andi

lass di von di negativ gschicht´n net ärgern.
Natürlich muß man beim Importeur lästig sein, beim ersten Telefonat tuat si nix!
Wichtige Info: „Belgien“ war natürlich schon zu der Zeit von Deiner „Star“ EU Mitglied, somit kannst Du auch bei Yamaha_Europe (Sind in Holland) die
EWG- Übereinstimmungsbescheinigung anhand der
Seriennummer anfordern, und mit der san die Österreicher bei der Einzelgenehmigung Handzahm.
Des no als Nachsatz für alle "Negativos "
PS: müßte Dir eigentlich Dein belgischer Verkäufer
bei Yamaha-Belgien besorgen!!!
Gruß, emmi


aber nicht unmöglich

brauchen tust so viele papiere (auch belgische) wie möglich, einen gutgelaunten beamten bei der landesregierung und glück (viel glück)…

sonst bleibt nur abzuwarten bis das ding als oldtimer gilt (bj 88 ist bald so weit) - als oldteimer geht vieles leichter…

greets (und viel erfolg!)

na sooo einfach ist das mit den „Oldtimern“ auch wieder nicht, …



[url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0183]http://www.oeamtc.at/index.php?type=menu&id=0183[/url]



· „„Historisches Kraftfahrzeug““ gilt nur ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Kraftfahrzeug,
a. mit Baujahr 1955 oder davor, oder
b. das älter als 25 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist.
· In weiterer Folge wird das Fahrzeugalter für das Erreichen der Erhaltungswürdigkeit gleitend auf 30 Jahre angehoben (d.h. das Baujahr 1980 wird bis zum Jahr 2010 „eingefroren“).
· Ab dem Jahr 2010 gelten nur noch solche Fahrzeuge als erhaltenswürdig, welche zumindest 30 Jahre alt sind.
· Diese Regelung findet für alle Fahrzeugklassen und –arten Anwendung.
· Auch Fahrzeuge, welche bislang erst mit 30 Jahren als erhaltenswürdig angesehen wurden, fallen ab dem kommenden Jahr unter diese Regelungen.
· Einzelfälle können weiterhin dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden.
· Quelle: Erlass des BMVIT, GZ 179340/0002-II/ST4/2005


Der Eintrag „Historisches Fahrzeug“ in den Typen- und Zulassungsschein kann nur erfolgen, wenn das Fahrzeug des Baujahrsdefinition entspricht. Den Eintrag bekommt man durch die zuständige Genehmigungsbehörde und nur nachdem der Nachweis der Originalität und Erhaltungswürdigkeit erbracht wurde.

Notwendige Unterlagen

Man benötigt bei der Prüfstelle der Landesregierung:
· Auszug aus der Eurotax-Liste der „Historischen Fahrzeuge“
· Typenschein
· Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
· 2 Fotos von links vorne
· Besitznachweis und technisches Datenblatt des Fahrzeuges
· manchmal auch ein Lärmgutachten

Zusätzlich ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich, bei der überprüft wird, ob das Fahrzeug noch dem Originalzustand und dem Erhaltungszustand 1 bis 3 entspricht. Hierfür kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden. Die Entscheidung über die Beibringung dieser oder zusätzlicher Nachweise obliegt der Genehmigungsbehörde. Die Kosten für den Eintrag liegen, je nach Landesprüfstelle zwischen 39 und 200 Euro.

TIPP: Unbedingt bei der jeweiligen Landesprüfstelle nachfragen, welche Unterlagen wirklich erforderlich sind bzw. akzeptiert werden.

Fahrbeschränkung

Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren. Neben der Fahrtenbuchaufzeichnung gibt es zusätzlich die Möglichkeit über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie der Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde und den Nachweis über einen Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät