Probleme mit Hein Gericke Innsbruck

Folgendes ist passiert, war am Samstag den 26.07 bei HG in Innsbruck um eine Batterie für den Roller meines Sohnes zu besorgen, der Verkäufer suchte aus dem Katalog die richtige heraus, diese batterien muss man erst aktivieren Batteriesäure einfüllen und laden, als ich diese nun am 27.07 einbauen wollte, musste ich feststellen das dies die falsche Batterie ist, also habe ich sie genommen ung wieder zu <HG gefahren musste mir dort aber von einem unfreundlichen Verkäufer anhören das dies mein problem ist wenn ich die batterie nicht zuerst probiere ob sie passt, keine Rücknahme des Artikels welche mir der Verkäufer aus dem Katalog raussuchte und mir aushändigte, habe mich nun in der Zentrale darüber beschwert warte noch auf Rückruf!

Jetzt wissen wir natürlich nicht wer hier einen Fehler begangen hat

a) der Verkäufer der gemeinsam mit dem Kunden die falsche Nummer aus dem Katalog rausgesucht hat
b) der Kunde der dem Verkäufer die falschen Daten angegeben hat
c) die Firma die irrtümlich die Batterien falsch beziffert hat
d) der Kunde der die neue Batterie nicht mit der alten vergleicht (ist optisch ja nicht soooo schwierig)
e) der Kunde der Geld sparen wollte und deshalb nicht zur Fachwerkstatt geht sondern beim Diskonter kauft

Wir wissen es nicht (und werden es wahrscheinlich auch nie erfahren). Wir wissen aber das es dem User „Ausstellungseröffnung“ wert war sich dafür extra zu registrieren um hier auf die HG-Filiale zu schimpfen. Nun fragen wir uns vielleicht auch noch ob es sich nicht vielleicht um einen „Mitbewerber“ handeln könnte?

Ich würde den Betrag einfach als „Lehrgeld“ abschreiben (so teuer ist ja eine Rollerbatterie nicht) und beim nächsten Mal vor dem Einbau nachschauen. Für mich ist es irgendwie nachvollziehbar das ein Händler die Batterie nicht mehr zurücknimmt, was anderes ist es wenn die Batterie defekt ist, dann wird sie ausgetauscht und vom Händler an den Hersteller zurück geschickt. Aber so??? Was soll der Händler mit der Batterie?? Warten bis zufällig wer kommt der diese braucht und bis dahin ans Ladegerät hängen???

hallo

habe die batterie jetzt retourgeben können, da ich sicherlich nichts dafür kann wenn hg im katalog die falsche kennzeichnung hat!
 zu den vorwürfen von ullybär, ist das hier ein forum um andere user zu unterrichten oder ist es prinzipel so das dies durch eine persönliche  administratormeinung einfach zunichte gemacht wird!
ich bin hier seit über einem jahr angemeldet also behaupte nicht ich habe mich extra dafür angemeldet,herr administrator

 
Also zu Punkt
e) seltenblöder schwachsinn - sorry!
Eine (zum Beispiel)  Varta Batterie gleicher Spezifikation von der Fachwerkstatt = Varta Batterie vom Diskonter. Egal ob HG, Louis, Polo oder sonstige…
 
Und ich glaube kaum dass eine Verweigerung der Rücknahme nach einem (!) Werktag rechtens ist.
 
nix für ungut, aber der verni-sasha hat weder auf ebay noch sonstwo online bestellt und ist Persönlich in ein geschäft gegangen…
 

nix draus ist eben ein Brummbär
Gr.
Akon

wie du drauf kommst,das der verkäufer dort unfreundlich ist,ganz in gegenteil!Ich hab dort fussrasten bestellt,und falsche bekommen,er hat die aber sofort zurückgenommen,und andere bestellt.Hat sich auch entschuldigt und Kaffe spendiert. :smiling_face:Unfreundlich ist er ganz sicher nicht (ohne grund)!!!
Mfg maiche

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Und ich glaube kaum dass eine Verweigerung der Rücknahme nach einem (!) Werktag rechtens ist.

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doch ist es es gibt nämlich kein rückgaberecht in österreich das hat sich nur durch die kulanz der händler eingebürgert aber ein RECHT gibt es nicht

das Rückgaberecht in den AGB von HG-Innsbruck net ausgeschlossen ist sollts aber trotzdem kein Problem geben.
 
ähm, das es keine Gesetzliche Rückgaberegelung gibt kann ich nicht so ganz glauben:
 
§ 5e Konsumentenschutzgesetz
(is halt für den Fernabsatz ausgelegt)
 
5e. (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

wenn man das Geschäft des Händlers persönlich aufgesucht hat.
 

gilt aber nur bei geschäften im fernabsatz, sprich zb: internetgeschäften, aber hier reden wir von einem rückgaberecht und das gibt es definitiv nicht, daher muss das hg auch in den AGB nicht ausschließen.
 

…ich habe Erfahrungen mit 2 HG Filialen in Wien und einer in St. Pölten, bin da immer gut beraten worden, es wurde immer wert darauf gelegt mir nicht die falschen Teile zu verkaufen, und die Produkte sind auch von guter Qalität. Als Discounter würde ich den HG nicht bezeichnen, sondern einfach als Motorradzubehörhändler.

Es hat halt nicht jeder Geld und Lust eine Kleinigkeit wie einen Batteriewechsel in der Werkstätte machen zu lassen. Louis und Polo sind da eher die, die teilweise Ramsch verkaufen (billiges Werkzeug, billige Kleidungs usw.), und vor allem oft weniger fachkundiges Personal haben.