Profiltiefe - jetzt wird`s kompliziert:

Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich…

Was heißt das?

LGR.

Es ist einfach, ganz einfach: Der Reifen muß auf durchgehenden 75 Prozent die Mindestprofiltiefe aufweisen, das heißt er darf außen auf jeweils „genau“ 12,5 Prozent der Gesamtbreite abgefahren sein.

Wenn der Reifen 190 mm breit ist sind 12,5 Prozent 23,75 mm. Es dürfen also knapp 2,5 cm links und rechts unter der Mindestprofiltiefe liegen. die 14 cm in der Mitte müßen die Profiltiefe von zumindest 1,6 mm aufweisen.

Dazu eine kleine Zeichnung:

A soll die Gesamtbreite des Reifens zeigen in unserem Beispiel 19 cm. B ist der Bereich von 14 cm der das erforderliche Profil haben muß.

CU
Ully-Bär

… dass das jeweils äußerst linke und äußerst rechte 1/8 der Laufflächenbreite nicht zu einer Kontrolle der Mindestprofiltiefe herangezogen werden darf. (Auf 3/4 muss die Mindestprofiltiefe vorhanden sein - d.h. es bleibt 1/4 übrig → jeweils 1/8 links und rechts)

Das ist vor allem bei Schwerfahrzeugen/Baustellenfahrzeugen von Bedeutung, da die Antriebsräder auf Grund des häufigen Rangierens an den Seiten schneller abgenützt werden. (wurde mir von einem TÜV-Techniker so erklärt)

Hoffe geholfen zu haben
Gruß BMI

standen!

Gute Fahrt!

Rock

Rock

Also ich hab jetzt diese Woche wieder in der Werkstatt gehört, dass die Mindestprofiltiefe doch 2mm sind anstatt 1,6mm.
Maaaaa, i kenn mi überhaupt nimma aus :frowning:
Die sollen sich endlich mal alle einig werden.

Was stimmt jetzt wirklich?

lg Walter

2mm war mal - als ich meinen ersten Schein (Aj mit 16…) gemacht habe, und das ist schon laaaange her

LG, Peter

gut, das nehm ich jetzt mal so hin. Aber ich werd mich weiter erkundigen :slight_smile:

Weil laut ÖAMTC und ARBÖ sind sich die ja auch nicht einig, drum bin ich jetzt schon sehr verunsichert.
Aber mir is wuascht. Nachdem ich jetzt nach OÖ fahr (und hoffentlich nicht in den Regen komm), hab ich sowieso die Reifen nochmal überprüft :slight_smile:

Für den Fall, wenns jetzt die ganzen 300km durchregnet, bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite mit meinen Reifen.

lg Walter

motorräder müssen 1,6 mm haben

hab mal den gesetzestext zum selbernachlesen herausgesucht:

§ 4 KDV (Kraftfahrgesetz Durchführungsverordnung)

Absatz 4:
Die Tiefe der für die Ableitung des Wassers von der Lauffläche des Reifens erforderlichen Vertiefungen des Laufstreifens (Profiltiefe) muss im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt, bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, ausgenommen Motorfahrräder, und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf, am gesamten Umfang mindestens 1,6 mm, bei Kraftfahrzeugen und Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg mindestens 2 mm, und bei Motorfahrrädern mindestens 1 mm betragen. Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmt sind, müssen, sofern sie gemäß einer straßenpolizeilichen Anordnung verwendet werden, eine Profiltiefe von mindestens 5 mm bei Reifen in Diagonalbauart oder von mindestens 4 mm bei Reifen in Radialbauart aufweisen. Reifen von Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen müssen mit Indikatoren versehen sein. Diese müssen an mindestens vier gleichmäßig über den Umfang des Reifens verteilten Stellen so angeordnet sein, dass sie dauerhaft und deutlich erkennbar machen, ob die Mindesttiefe der Vertiefungen erreicht oder unterschritten ist. Die Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbaren bis zum Unterbau des Reifens reichenden Risse oder Ablösungen des Laufbandes oder der Seitenbänder aufweisen.

ciao chris

das reicht jetzt auf jeden Fall, dass ich sicher sein kann :slight_smile:

danke!

lg Walter

daun foahr net nach OÖ. Bei uns schitts schau seit da fruah, und wias ausschaut wirds a um nix bessa. Erst gegen Mittag Auflockarungen.
Wünsch da trotzdem a trockene Ausfahrt.

lg

bike in der kurve!ggmfgk.

da dann beim Z6 aus?
ist der schon standardmässig mit zuwenig profil ausgestattet?
[url=http://www.metzelermoto.de/product_info/catalogo/scheda.asp?ID=315&imageField.x=1&imageField.y=10]Metzeler | Motorradprodukte und Reifen

[url=http://www.motorrad-einbeck.de/technik/reifen.html]http://www.motorrad-einbeck.de/technik/reifen.html[/url]
gg

ob die Tiefenindikatoren die richtige Mindestprofiltiefe anzeigen, oder sich nach den Gesetzen im Erzeugerland richten od. überhaupt nur ein mm tief sind??

Mir passiert es immer wieder, daß ich in Wien mit gutem Reifenprofil am Anakee wegfahre und nachdem ich ein bißchen unterwegs bin (ca. 1500 km) darf ich schon wieder zum Werkstattsuchen in der Pampa anfangen … weil ich mich eben nach den Indikatoren gerichtet habe und der Reifen sich runterwutzelt wie ein Rotring-Radierer.

Läßt mich die Polizei weiterfahren, wenn ich grad mit einem grenzlegalem Reifen und Wiener Kennzeichen am Freitag nachmittag schon krampfhaft einen Reifenhändler in Südkärnten suche bzw. gibt es die Möglichkeit mich „aufschreiben“ zu lassen und dann mit frischem Reifen wieder beim Posten zu melden??
War nämlich schon in einer ähnlichen Situation und hab mir das erste Mal in meinem Leben Sorgen um mein Taferl gemacht …

Danke Dir, bärige Grüße, Varabär

laut der kdv ist der indikator nur für reifen von Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen vorgeschrieben.

motorradreifen müssen anscheinend keine indikatoren besitzen.
am besten ist aber nachzumessen wieviel mm die indikatoren haben.

für lesewütige eine ECE Regelung für Motorradreifen (sollte auch für österreich gelten).
[url=http://www.bmvbw.de/Anlage14139/R-75-Reifen-fuer-Kraftraeder.pdf]Aktuelle Gutscheine, Gutscheincodes & Rabatte
(achtung ca. 1.7 MB)

ciao chris

aber leider nichts geholfen. Bin um 8 Uhr in der Früh im strömendem Regen weg gefahren und hab nach ca. 40km drauf gschissen und hab wieder umdreht.
Bin dann doch mit der Bahn nach OÖ gefahren.
War so überhaupt nicht leiwand, wenn man dann über 200km im Regen fahren muss…

lg Walter

Gibts die Möglichkeit des Bemängelungsverfahrens

Das heißt, es wird bei einer Kontrolle ein technischer Mangel festgestellt, der nicht sicherheitsrelevant ist und die Weiterfahrt wird erlaubt. Dann ist das Fahrzeug in ordnungsgemäßen Zustand vorzurühren. Anzeige erfolgt trotzdem.

Eine andere Möglichkeit gibt es auch noch, aber die ist eben nicht ganz legal.

Die Indikatoren sind nur ein Hinweis. Für die Einhaltung d r Mindestprofiltiefe ist der Lenker verantwortlich, notfalls eben durch Nachmessen des Profils. Wenn man zu Hause erkennt, das der reifen die Tour nicht mehr „überlebt“ muß man schon vor Erreichen der Mindestprofiltiefe wechseln.



Servus
Ully-Bär

Die Profiltiefe ist doch eindeutig tiefer als 1,6 mm. Es steht ja nirgends das das Profil werksmäßig um die ganze Reifenbreite herumlaufen muß. Gerade moderne Supersportreifen haben große profillose Bereiche.


Servus
Ully-Bär

Erklärung!