"pickerl" vergessen, was nun?

habediehre
ich hab das pickerl, die §irgendwas-begutachtung vergessen, letzten september!!!
fragt mich bitte nicht, wie das passieren kann.
sagt mir lieber, wenn ich das mopperl pickerlfähig herrichten lass und damit zum öamtc komm, geben die mir das aktuelle pickerl quasi zum halbjaht g
oder fängts dann „bei null“ wieder zu laufen an, dh um 6 monate verschoben?
und kann es sein, daß mir der öamtc bei nichtentsprechen das taferl abnimmt, wie ers angeblich mit verkehrsgefährdenen mopperln macht?
bitte, danke!
eine sturzfreie saison uns allen
asp

nach dem Monat der Erstzulassung. Wenn Du jetzt überprüfen fährst und du bekommst es, wirst du im September 07 wieder hin müssen.
Ich glaub nicht, dass der Öamtc befugt ist, dein Taferl einzukassieren. Sie werden Dir nur einen negativen Überprüfungsbericht ausstellen und Du hast dann imho max. 3 oder 4 Wochen Zeit, die Mängel zu beseitigen.

mfg

so laeuft des :slight_smile:

hat bezüglich der pickerlzeit ist richtig, aber das taferl können sie dir definitiv nicht abnehemen weil sie kein exekutivorgan sind. nur wennst hinfahrst und es erwischt dich die rennleitung auf achse bist fällig

solltest du ohne Problem bekommen. ich hab meine gebraucht gekauft voriges Jahr und das war das Pickerl auch schon laenger abgelaufen - das richtet sich nach der Erstzulassung… Hab das Pickerl dann von April bis Juli bekommen und musste dann wieder zur Begutachtung.

Sollte absolut kein Problem sein, ansonsten lass dir halt eine Geschichte einfallen…
Und Taferl darf dir nur die Exekutive abnehmen…

linke Hand zum Gruß

hast eh genug bekommen also brauch ich nicht mehr das gleiche schreiben!

ich finds net so schlimm dasst des vergessen hast!

i komm auch immer zufällig drauf dass ich bei auto und motorrad pickerl machen muss :slight_smile:

und 4 monate darfst eh drüber fahren!

zahlst a Runde Bier und wir verraten dich ned bei der Rennleitung :wink:

lg

Pezibär

jetzt rechne mal

september → fällig
eins
zwei
drei
vier
februar
märz ← aktuel :wink:

da fällt mir ein…i muss ja auch hin [[=

aber sooooo schlimm is ja no net!

er derf sich halt net von der bullerei dawischen lassen!

ansonsten wirds keine probs geben!



Grüßeeeee

des könnt teuer werden mit der runde!

aber: dankeschön an alle, hab schon ernsthaft überlegt, ob ichs moped nicht zum stützpunkt schieb, is eh nur ein schwacher kilometer, aber DAS macht die rennleitung noch aufmerksamer fürchte ich.g
asp

ist wurscht, solange du keinen dreck, wirbel oder stau und unfälle verursachst.

hab auch schon mal zu und von der werkstatt g’schoben (am gehsteig), bergab auch auf der fußraste g’standen - kieberer hat mir auch noch über die straße geholfen (entweder weil ich so armselig dreing’schaut hab oder aus langeweile…)
gh

  1. Pickerl übersehen? an sich kein Problem, darfst halt nur nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, nicht einmal parken. Theoretisch am Hänger zur Überprüfung.
    2. wie bereits zu lesen, gilt das Monat der Erstzulassung, da verschiebt sich nix
    3. Zurückbehalten darf die Werkstatt nur, wenn du die Rechnung nicht bezahlst. Aber doch nicht, weil das KFZ nicht pickerltauglich ist.Sie werden dir das mitteilen, damit keine Schadenersatzansprüche nach einem Unfall gestellt werden können, aber das wars auch schon. Der Rest ist Eigenverantwortung.

Taferl einziehen durch die Werkstatt/Öamtc ist natürlich auch reinster Holler, dazu sind sie nicht ermächtigt.
Prüfberichte, natürlich auch negative, werden der zuständigen Behörde übermittelt

bin gestern unbeschadet in die neue werkstatt des vertrauens gerollt. und er hat nix gefunden, was ich nicht eh schon gewußt hätt. da kommt echte freude auf!!!
asp