Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, was mir im schlimmensten Fall passieren kann, wenn ich eine Radarstrafe aus
der Schweiz (per Post zugestellt) nicht bezahle? Oder wäre es ratsam diese so schnell wie möglich zu
überweisen?
Danke!
Du wirst in die Schweiz entführt und musst jeden Tag 5000 Toblerone essen.
Ne im Ernst, das Schlimmste was dir passieren kann is ein Fahrverbot in der Schweiz für lange Dauer…wies mitn Geld aussieht hab ich ka Ahnung, aber irgendwie werden siue es sich schon holen… ich würd zahlen
Das kommt drauf an …
Nehmen wir mal den allerschlimmsten Fall:
Geschwindigkeitsübertretungen ab einer gewissen Höhe sind in der Schweiz Gerichtsdelikte (Gefährdungsdelikt). Da könnte es dann im Zuge eines Rechtshilfeverfahrens zu einer Vernehmung vor einem österreichischem Gericht kommen samt Pflicht zum Erscheinen bei sonstiger polizeilicher Vorführung. In weiterer Folge Gerichtsvorstrafe in der Schweiz, Aufenthaltsermitlung per Fahndung. Ersatzarrest bei der nächsten Kontrolle.
Sollte es sich um eine Übertretung im Verwaltungsbereich handeln dann wird das Verfahren ab (glaublich!!) 72 Euro an den Staat Österreich abgetreten. Dann wird eben nach den österreichischem Verwaltungsrecht vorgegangen. Das heißt dann Verwaltungsstrafe - Aufforderung zur Bezahlung (Strafbescheid) - Versuch der Eintreibung - Ersatzfreiheitsstrafe (Geldstrafe bleibt in Österreich)
Ist die Strafe zu gering für eine Rechtshilfesache wäre ein Nichtbezahlen natürlich eine gute Lösung des Problems…
Wenn Du beim ÖAMTC dabei bist frag mal dort an die sind am neuesten Stand mit welchem Land gerade welches bilaterale Abkommen besteht.
hmmm, i würds net zahlen …
wieviel machts den aus???
Ich glaub wennst net zahlst kriegst max. a Fahrverbot …
PS: I würd aber länger net einreisen, sonst könnte es teuer werden wenns dich erwischen …
lg
chrisu
Ich kenne aus meinem Umfeld einen Fall der seine Radarstrafe nicht bezahlt hat.
Jahre später hat er eine Grenzgängerbewilligung gebraucht um in die Schweiz zu arbeiten und hat monaten lange scherereien mit den Schweizer Behörden gehabt bis endlich eine bewilligung bekommen hat. Die strafe hat er trotzten bezahlen müssen, mit Bearbeitungsgebühren und Zinsen.
Wenn Du noch einmal in die Schweiz willst, dann solltest Du Sie zahlen - falls nicht, in der Regel verdreifacht sich der Betrag !!! Bist Du einmal im Schweizer System - dann bleibst Du auch drin, die können Dich überall aufklatschen, auch an der Grenze. Solltest Du dann den Betrag nicht zahlen können gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, je nach Delikt - entweder Ersatzarrest, was aber eher unwahrscheinlich ist - oder Dein Fahrzeug wird beschlagnahmt und Du hast 48h Zeit das Fahrzeug auszulösen - danach wird es versteigert.
Ach ja - und wenn es ganz krass wird - bekommst Du auch noch einen Stempel in Deinen Pass - als „unerwünschte Person“ !!!
Wer in der Schweiz zu schnell fährt ist so oder so selbst schuld bzw. hat zu viel Geld übrig !!! Fahre selber oft durch oder in die Schweiz - zu 90% sind es immer Österreicher und Deutsche die da erwischt werden !!! Gas geben kann ich in Österreich wo es Scheiss egal ist…
lg
denn es gibt kein rechtshilfeabkommen bei verwaltungsstrafen mit der schweiz, und das mit den 72.-- (eigentliche sinds genau 70.–) gilt auch nicht da die schweiz nicht in der eu ist, auch wenn sie dem schengenbestimmungen beigetreten sind
Danke für die Info.
Ich habe mich lediglich auf offenbar „veraltete“ Gesetzeslage berufen. Damals gab es ein zwischenstaatliches Übereinkommen zwischen der Schweiz und Österreich (unabhängig von der EU). Dürfte aber, wenn Du recht hast, zwischenzeitlich nicht mehr gelten. Im letzten Herbst hatte ich zuletzt eine solche Verkehrsstrafe für die Schweiz vollziehen sollen (Haftstrafe - aber der Strafbetrag wurde dann doch bezahlt).
Natürlich könnte ich da heuer etwas geändert haben. Die Schweiz ist doch ein wenig weit weg …
kann mich noch schwach erinnern, dass man Strafen ab einer bestimmten Höhe ich glaube 0,5 Prozent der Versicherungssumme (bei mir 35000VS - Strafen ab 175 EUR)bei der Rechtschutzversicherung einreichen kann.
Meisten ist eine Prüfung ob der Radarkasten richtig geeicht war (abwehr ungerechtfertigter Ansprüche)…zu teuer und die Versicherung bietet eine Kulanzzahlung an.Hat bei meinen Kollegen schon ein paar mal funktioniert. Unbedingt mal nachfragen.