Es gibt da einige Tachomodelle zB von Hein gericke die man am Lenker befestigt. Die sind wirklich ziemlich klein.
Noch etwas: Auch das „Nichtvorhandensein“ von Blinker, Leerlauf, Fernlichtkontrolle ist jeweils eine eigene Übertretung. Das summiert sich dann recht flott und könnte doch (in Summe betrachtet) als Gefährdungd er Verkehrssicherheit gewertet werden und damit zum Tafelentzug führen. Außerdem kann ichmir nicht vorstellen das so ein „Umbau“ eine Begutachtungsplakette bekommt …
Habe die Ehre
Ully-Bär
weiss ich… wäre eventuell auch denkbar so etwas zu verwenden… müsste ich mal einen näheren blick drauf werfen…
das mit den kontrollleuchten hab ich allerdings noch nicht berücksichtigt… da hilft mir der HG-tacho dann auch net weiter ![]()
für die plakette müsste ich vermutlich wieder zurückbauen…
Ciao
Alex
Nachdem ich mir jetzt alles durchgelesen habe, sehe ich das der Tacho Dein kleinstes Problem ist, denn durch den geplanten Umbau erlischt sowieso die Genehmigung und damit hat es sich eh erledigt. Ob dann noch ein Tacho drauf ist oder nicht …
Dein größeres Problem wäre eher ein Unfall bei dem die Versicherung leistungsfrei ist (auf Grund der nicht gehemigten Umbauarbeiten insbesondere Übersetzung, Lenkerumbau, Demontage der Verkleidung). Dagegen sind die BH-Strafen „peanuts“.
Bei so einem Radikalumbau hilft eigentlich nur mehr eine Einzelgenmigung nach entsprechenden Gutachten, dazu sind aber die Minimalerfordernisse des KFG/der KDV einzuhalten.
Habe die Ehre
Ully-Bär
dann kann ich mir das wohl eh abschminken… und mich mit dem gedanken arrangieren dass ich beim wheelie kaum nach vorne seh… ![]()
bleibt mir also nur zu hoffen, dass japan irgendwann mal ein leichtes 750er naked mit supersportfahrwerk und 140ps bringt :-/ tolle aussichten g
danke jedenfalls für deine objektive betrachtung.
Ciao
Alex
Speedy muss ich andauernd auf den Tacho schauen, wenn ich im Ortsgebiet fahre. Einen Unterschied zwischen 50 und 70 kann ich beim besten Willen nicht „fühlen“ und über den Drehzahlmesser ablzuesen ist bei 6 möglichen Gängen ist auch nicht das gelbe vom Ei.
Sicher hast Du Recht, dass es funktioniert, aber praktikabel ist es nicht, sondern nur eine Notlösung. Er wird schon eine Stelle an der GSXR finden an der einen Fahrradtacho unterbringen kann. Oder halt nicht ![]()
Im Falle eines Unfalls wird es sowieso extrem „lustig“, weil er dann automatisch Teilschuld (wenn nicht sogar 100%) bekommt, weil die Versicherung argumentieren wird, dass er aufgrund fehlender Messeinrichtung zu schnell gewesen sein muss. Ein gefundenes Fressen, für den Patzbedarf von 30x35mm.
des mit der versicherung is a schmarrn… des is ähnlich wie die argumenation bei den leuten die ihr auf 34ps typisiertes motorrad mit offener leistung bewegen…
die versicherung kann nur dann aussteigen wenn der unfall aufgrund der mehrleistung verursacht wurde (in meinem fall nur dann wenn der unfall aufgrund des fehlenden tachos verursacht wurde)
sonst könnte natürlich jede versicherung sagen sie zahlt nicht weil der auspuff nicht typisiert war (no chance)
eventuell kann man in meinem fall auch noch so argumentieren (und ich denke das dürfte auch dein grundgedanke beim verfassen des postings gewesen sein), dass ich aufgrund des fehlenden tachos zu schnell war…(immer vorausgesetzt der unfall wurde auch durch überhöhte geschwindigkeit verursacht und nicht etwa weil ich beim einparken über die querseite eines ferraris gefahren bin)
vor der leistung drücken kann sich die versicherung allerdings NUR wenn ich TATSÄCHLICH zu schnell war… einfach davon ausgehen kann die versicherung nicht… da haben div. sachverständige noch mitzureden…
Ciao
Alex
dass Du meinst, wenn Dich ein Besoffener abschiesst, abér dies nicht auf Alkohol (mit Sicherheit!!!) zurückzuführen gewesen wäre, die Versicherung zahlen müsste…
Ciao Gio
und viel Glück
wird es der versicherung nicht schwer fallen nachzuweisen dass die alkoholisierung unfallursache war… da die alkoholisierung bekanntermaßen in allen belangen entshceidend negativ einwirkt (egal obs beim bremsen ist -rekationszeit, bei der wahl der fahrtgeschwindigkeit…) eine alkoholisierung geht stets einher mit dem unvermögen situationen binnen kürzester zeit RICHTIG einzuschätzen (das ist allerdings das A und O der fahrzeugführung). Sogar ein parkschaden kann darauf zurückgeführt werden…
Damit hat (m)ein tacho relativ wenig zutun…
betrunken hastu immer schelchte karten…
Ciao
Alex
sondern obs erm is taferl deswegen zwicken können…
lg eichenkiller
Hallo Alex!
Schön das es noch so optimistische Menschen wie Dich gibt.
Aber wenn Dir mal fad ist lies Dir einfach das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen zu Deiner Haftpflichtversicherung durch. Und dann wirst Du schlauer sein.
Ich habe in der Praxis da schon einges erlebt und im Nachhinein ist der Jammer immer ganz schön groß. Dann heißt es oft: Ja wenn ich das gewußt hättte usw usw…
Die Versicherung argumentiert ganz einfach damit das sie ein bestimmtes in den Typisierungspapieren genau definiertes Fahrzeug versichern. Wenn das Fahrzeug nun wesentlich (im Sinne der KFG-Definition) verändert wird entspricht es nicht mehr dem versicherten Gegenstand. Der Gesetzgeber hat aber vorgesorgt damit nicht der unschuldige Unfallgegner mit der vollen Länge überbleibt wird „nur“ der 20000 Euro übersteigende Betrag von der Versicherung gedeckt die „ersten“ 20000 Euro werden im Regressweg zurück geholt. Das Ganz gilt natürlich nur im Falle das die Haftpflichtversicherung zum Tragen kommt. Wenn der Unfall ohne eigenes Verschulden passiert ist und der Umbau darauf keinen Einfluss gehabt hat (zB wegen veränderter Aerodynamik - Verkleidung - oder verändertem Beschleunigungsverhalten -Übersetzung oder Fahrwerksänderungen - Lenker) dann bezahlt ja die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Beispiel: Du kommst in eienr Kurve zu Sturz (warum auch immer) und das Motorrad schlittert in den Gegenverkehr dort prallt es frontal gegen einen PKW. Der Schaden am PKW und durch die Bergemaßnahmen beträgt 24000 Euro. Deine Versicherung bezahlt den vollen Preis und holt sich danach von Dir 20000 Euro zurück (Regressklage).
Habe die Ehre
Ully-Bär
begutachtet ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung das Unfallfahrzeug. Und der schaut dann ganz genau. Die geringste Abweichung wird genau protokolliert und gemeldet. Die Versicherung nützt folglich jede Möglichkeit Geld zu sparen.
Beispiel abgefahrene Reifen: Hier wird argumentiert, dass der Bremsweg durch einen abgefahrenen Reifen länger ist als notwendig. Ob das stimmt oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Es geht hier auch nicht zwingend um Ursache und Wirkung, sondern darum welchen Eindruck der Richter (z.B.: Mercedes Benz Fahrer mit Hut) von der ganzen Sache hat. Auf der einen Seite steht dann eine 45 jährige Dame, die den Vorrang mißachtet hat, weil sie das „viel zu schnelle“ Motorrad nicht sehen konnte. Auf der anderen Seite sitzt die „Wildsau Samtex“, die nich einmal einen Tacho hat. Der Hr. Samtex muss ja zwangsweise fahren wie ein Irrer wird er sich denken. Jeder normale Mensch habe ja einen Tacho…
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe ![]()
P.S.: Doppelscheinwerfer ala Speed Triple gefallen Dir nicht?
Ich weiss ich hab mich in den vorangegangenen postings etwas dämlich ausgedrückt. Der Ursprung der diskussion war nämlich der, dass ich mit fehlendem Tacho automatisch SCHULD am Unfall bin (quasi unabhängig vom verhalten meines unfallgegners). Meine Aussagen zielten eigentlich lediglich darauf ab, zum ausdruck zu bringen, dass man nicht automatisch schuld an einem Unfall hat, nur weil das KFZ nicht zu 100% dem KFG entspricht.
Ich hätte wohl besser geschrieben „die versicherung muss dann nicht zahlen wenn der Unfall durch eine ordnungsgemäße ausstattung laut KFG am kfz. des unfallgegners vermieden werden hätte können.“ (bezugnehmend auf die Versicherung des Unfallverursachers mit technischeinwandfreiem kfz) (ich hoff das war jetzt annähernd verständlich?!)
(soweit das gesetzliche).
(hier der Teil bei dem ich mich eher an meinen persönlichen Erfahrungen orientiere)
Das mit den Regressforderungen stimmt rein rechtlich vollkommen! sehe ICH aber als eher theoretisch an. Ich habe bislang ausschließlich die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungen gezahlt haben ohne sich das Kfz des Unfallverursachers überhaupt anzusehen (2 Unfälle mit auf 34ps typisiertem, entdrosseltem Kfz.) Sachschaden am Unfallgegner jeweils zwischen 5000 und 10000 EUR).
Ciao
Alex
sachverständigen war in den beiden fällen aus eigener erfahrung nicht der fall (wobei ich anmerken muss, dass bei einem fall beide Unfallbeteiligten bei der selben versicherung versichert waren).
Zum beispiel mit den abgefahrenen reifen: niemand wird argumentieren können dass ein parkschaden aufgrund von abgefahrerenen reifen verursacht wurde, ich glaube das muss ich nicht betonen
das meinte ich jedoch auch damit dass der technische mangel ausschlaggebend sein muss.
Der vorrangmissachtungs-fall ist durchaus plausibel… wenn es allerdings zeugen gibt die bestätigen dass die dame den vorrang missachtet hat, oder bestätigen dass ich nicht mit überhöhter geschwindigkeit unterwegs war, dürfte es keine probleme geben (gibt es keine zeugen wird es immer auf 50/50 rauslaufen… aber das ist auch so wenn ich den tacho drauf hab g)
ICh versteh aber wie dus meinst…
Ciao
Alex
Na da hast Du FGlück gehabt. Ich kenne da (aus beruflicher Erfahrung) andere Dinge und auch andere User hier haben offenbar ähnliches Wissen.
zB: [url=http://www.blueknights.at/austria1/index.php?page=360365812&f=1&i=880082140&s=360365812]http://www.blueknights.at/austria1/index.php?page=360365812&f=1&i=880082140&s=360365812[/url]
Jedenfalls würde ich (persönlich) nichtw eiterhin auf das fortbestehen der Glückssträhne hoffen.
Natrülich hat die Versicherung eine gewisse „„Schmerzgrenze““ bis zu der sie einfach zahlt ohne einen Sachverständigen zu beschäftigen, aber irgendwo ist dann eben Schluß.
Habe die Ehre
Ully-Bär
… immer, auch, wenn es nicht immer gerechtfertigt ist. Das Verfahren wird dann zwar eingestellt, aber trotzdem bleiben dir die Scherereien nicht erspart.
LHG, Schlucki
ich hab mich jetz seit über 21 jahren ausschließlich auf meine glückssträhne verlassen und bin immer gut damit gefahren gg never change a winning team ![]()
Thx auf jedenfall für die kostenlose rechtliche beratung, spekulations- und vorurteilsfrei! ![]()
Ciao
Alex
Ja, der ist zulässig, wenn er eine Beleuchtung in der Nacht hat! Diverse KTM’s (EXC-Reihe) sind ab Werk mit einem Sigma-Fahrradtacho (+ Minibeleuchtung) bestückt.
Das hat nicht nur einen platzsparenden Vorteil, sondern ist auch in Anbetracht der „leichten“ Vibrationen sinnvoll.
Das hab ich nicht gewußt. Bin bisher der Meinung gewesen der Tacho müßte auch eine Genehmigung durchlaufen (wegen Anzeigegenauigkeit bzw Abweichung nach oben). Halte mich da üblicherweise an die KDV bzw KFG. Offenbar gibt es aber auch andere Möglichkeiten.
Beim „Selbstanbau“ ist doch die Genauigkeit in erster Linie vond er Qualität des Bastlers abhängig (Radumfang)
Habe die Ehre
Ully-Bär
beim Einbau des Fahrradtachos kann man fast nichts falsch machen. Danach gibt man nur den Radumfang ein und alles stimmt. So korrigieren sich auch Reifenabnutzung etc.
Autotachos sind ja noch ungenauer…
dB statt PS!
irgendwie erschließt sich dem geneigten Leser nicht wirklich die Sinnhaftigkeit des Vorhabens bzw. des Postings.
Das Ding braucht nen Tacho; Faktum - Punkt um.
Vermutlich auch 2 Räder, nen Lenker und nen Sitz und Motor und ein paar so unwesentliche Kleinigkeiten.
Also Umbau hin oder her - so ein Ding muss drann und fertig.